Höhere Netzentgelte für Photovoltaik ab 2029: Was AgNes für Solarbesitzer bedeutet
PV-Besitzer könnten ab 2029 einen höheren Grundpreis zahlen. Erfahre, was AgNes plant, wie hoch die Mehrkosten wären und ob Solar rentabel bleibt.

Wer mit einer Photovoltaikanlage einen großen Teil seines Stroms selbst erzeugt, könnte ab 2029 einen höheren Grundpreis für die Netznutzung zahlen. Im Entwurf der Bundesnetzagentur ist für sogenannte Prosumer ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den netzentgeltbezogenen Grundpreis vorgesehen. Je nach Netzgebiet könnte das bei einem typischen Einfamilienhaus grob 50 bis 100 Euro zusätzliche Fixkosten pro Jahr bedeuten.
Wichtig ist jedoch: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen. Die Konsultationsfrist endete am 18. September 2026. Die Bundesnetzagentur will die Rahmenfestlegung bis Ende 2026 erlassen. Anschließend sollen 2027 weitere Detailregelungen folgen. Gelten soll die neue Systematik ab 2029.
Eine vorhandene oder geplante Solaranlage wird durch den möglichen Aufschlag nicht plötzlich unrentabel. Die jährliche Ersparnis durch selbst verbrauchten Solarstrom ist in der Regel deutlich größer. Trotzdem würde die Reform die Wirtschaftlichkeit etwas verschlechtern und wirft die Frage auf, wie fair ein pauschaler Aufschlag tatsächlich ist.
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesnetzagentur arbeitet unter dem Namen AgNes an einer neuen Systematik für die Stromnetzentgelte.
Haushalte mit eigener Stromerzeugung sollen nach dem aktuellen Entwurf einen höheren netzentgeltbezogenen Grundpreis zahlen.
Im Gespräch ist ein Prosumer-Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf diesen Grundpreis – nicht auf die gesamte Stromrechnung.
Die konkrete Mehrbelastung hängt vom Netzgebiet und von der endgültigen Ausgestaltung ab. Die Bundesnetzagentur ging im Mai 2026 von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr aus.
Kleine Steckersolargeräte sollen nach dem bisherigen Stand ausgenommen sein.
Für Heimspeicher in der Niederspannung ist kein separates Speicher-Netzentgelt vorgesehen.
Die Neuregelung ist noch nicht beschlossen. Sie soll ab 2029 gelten.
Was ist AgNes?
AgNes steht für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“. Hinter dem sperrigen Namen steckt eine grundlegende Reform der Frage, wie die Kosten des Stromnetzes künftig auf Verbraucher, Erzeuger und Speicherbetreiber verteilt werden.
Die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung stammt im Kern aus dem Jahr 2005. Seitdem hat sich das Energiesystem stark verändert: Millionen Photovoltaikanlagen speisen Strom dezentral ein, immer mehr Haushalte nutzen Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Elektroautos und der Netzausbau wird teurer. Gleichzeitig treten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben Ende 2028 außer Kraft. Deshalb entwickelt die Bundesnetzagentur eine neue Systematik, die ab 2029 greifen soll.
Nach Angaben der Behörde werden über die Netzentgelte derzeit Kosten von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr verteilt. Bei einem durchschnittlichen Haushalt machen sie ungefähr 30 Prozent der Stromkosten aus. Bei AgNes geht es zunächst vor allem darum, wer welchen Anteil dieser Kosten trägt – nicht automatisch darum, die gesamten Netzkosten zu senken.
Warum sollen Besitzer einer PV-Anlage mehr bezahlen?
Die Begründung der Bundesnetzagentur lautet vereinfacht: Haushalte mit Photovoltaik beziehen durch ihren Eigenverbrauch weniger Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz. Dadurch zahlen sie auch weniger verbrauchsabhängige Netzentgelte.
Trotzdem benötigen sie weiterhin einen leistungsfähigen Netzanschluss. An dunklen Wintertagen, am Abend oder wenn der Batteriespeicher leer ist, muss das Netz den Haushalt vollständig versorgen können. Ein großer Teil der Netzkosten fällt unabhängig davon an, wie viele Kilowattstunden ein einzelner Haushalt im Jahresverlauf tatsächlich bezieht.
Aus Sicht der Behörde führt die bisherige, stark am Strombezug orientierte Finanzierung daher zu einer zunehmenden Verschiebung: Je mehr Haushalte ihren Netzbezug durch Eigenverbrauch reduzieren, desto stärker müssten Haushalte ohne eigene Erzeugungsanlage die verbleibenden Kosten tragen.
Die Gegenposition lautet: Photovoltaikanlagen können das Netz zumindest zeitweise auch entlasten, vermeiden Strombezug und leisten einen Beitrag zur Energiewende. Ein pauschaler Aufschlag berücksichtigt außerdem nicht, wann ein Prosumer Strom bezieht oder einspeist und ob sein Verhalten das lokale Netz gerade belastet oder entlastet.
Was genau soll sich beim Grundpreis ändern?
Auch künftig soll sich das Netzentgelt für normale Haushaltskunden aus zwei Bestandteilen zusammensetzen:
einem festen Grundpreis in Euro pro Jahr und
einem Arbeitspreis je aus dem Netz bezogener Kilowattstunde.
Für Prosumer ist nach dem derzeitigen Entwurf ein zusätzlicher Grundpreisbestandteil vorgesehen. Der häufig genannte Aufschlag von 70 bis 90 Prozent bezieht sich auf den regulären netzentgeltbezogenen Grundpreis. Er bedeutet nicht, dass die gesamte Stromrechnung eines PV-Haushalts um 70 bis 90 Prozent steigt.
Der Netzbetreiber legt die Netzentgelte für sein Gebiet fest. Der Stromlieferant rechnet sie anschließend über die Stromrechnung ab. Deshalb kann die tatsächliche Höhe regional unterschiedlich ausfallen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Angenommen, der reguläre Grundpreis für die Netznutzung beträgt 80 Euro netto pro Jahr:
Position | Bei 70 % Aufschlag | Bei 90 % Aufschlag |
Bisheriger Grundpreis | 80 Euro | 80 Euro |
Prosumer-Aufschlag | 56 Euro | 72 Euro |
Neuer Grundpreis | 136 Euro | 152 Euro |
Wer wäre von dem Prosumer-Aufschlag betroffen?
Betroffen wären nach dem aktuellen Stand Haushalte, die Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage sowohl selbst verbrauchen als auch das öffentliche Netz nutzen. Der typische Fall ist ein Einfamilienhaus mit Dach-PV-Anlage – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Batteriespeicher vorhanden ist.
Nach dem bisher veröffentlichten Zwischenstand gilt:
Dach-PV-Anlagen mit Eigenverbrauch: Der höhere Prosumer-Grundpreis ist vorgesehen.
PV-Anlage mit Heimspeicher: Der Prosumer-Grundpreis kann ebenfalls anfallen. Für den Heimspeicher selbst ist in der Niederspannung aber kein separates Netzentgelt geplant.
Balkonkraftwerke: Steckersolargeräte sollen von dem erhöhten Grundpreis ausgenommen bleiben.
Haushalte ohne eigene Stromerzeugung: Sie zahlen keinen Prosumer-Aufschlag.
Noch offen ist, wie einzelne Sonderfälle technisch und abrechnungstechnisch genau abgegrenzt werden. Verbindlich wird dies erst mit der endgültigen Festlegung und den nachfolgenden Detailregelungen.
Wird eine Solaranlage dadurch unrentabel?
In den meisten Fällen: nein. Die Mehrkosten verringern zwar den finanziellen Vorteil, sind im Verhältnis zur jährlichen Eigenverbrauchsersparnis aber überschaubar.
Ein vereinfachtes Beispiel:
selbst verbrauchter Solarstrom: 3.000 kWh pro Jahr
vermiedener Strombezug: angenommen 35 Cent/kWh
entgangene Einspeisevergütung: angenommen 8 Cent/kWh
finanzieller Vorteil des Eigenverbrauchs: 27 Cent/kWh
Damit ergibt sich ein Vorteil von rund 810 Euro pro Jahr. Steigt der feste Netzpreis um beispielsweise 80 Euro, verbleiben in dieser vereinfachten Rechnung noch 730 Euro. Die Amortisationszeit verlängert sich etwas, die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit kippt dadurch aber nicht.
Die Rechnung ist nur ein Beispiel. Für deine eigene Anlage sind unter anderem der Strompreis, die Einspeisevergütung, der Eigenverbrauch, die Investitionskosten, mögliche Finanzierungskosten und die technische Lebensdauer entscheidend.
Lohnt sich ein Stromspeicher weiterhin?
Auch ein Stromspeicher wird durch den geplanten Prosumer-Aufschlag nicht automatisch unwirtschaftlich. Allerdings entsteht ein kleiner Zielkonflikt: Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch und reduziert den Netzbezug. Genau dieser geringere Netzbezug soll künftig nicht mehr im gleichen Umfang zu niedrigeren Netzkosten führen, weil ein größerer Anteil als Fixpreis erhoben wird.
Für die Speicherrechnung bedeutet das: Jede zusätzlich selbst genutzte Kilowattstunde spart weiterhin den Strompreis abzüglich der entgangenen Einspeisevergütung. Der höhere Grundpreis fällt dagegen weitgehend unabhängig davon an, wie hoch der Eigenverbrauch ist. Der wirtschaftliche Vorteil eines Speichers bleibt also bestehen, wird durch die zusätzlichen Fixkosten aber nicht größer.
Positiv für private Haushalte: Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, für Heimspeicher in der Niederspannung kein zusätzliches separates Speicher-Netzentgelt einzuführen.
Ist der höhere Grundpreis gerecht oder eine „Solarstrafe“?
Der Begriff „Solarstrafe“ ist zugespitzt. Er beschreibt die Sicht betroffener Anlagenbetreiber, ist aber keine neutrale Bezeichnung. Sachlich handelt es sich um eine geplante stärkere Beteiligung von Prosumern an den festen Netzkosten.
Für die Reform spricht:
Das Stromnetz muss auch dann ausreichend dimensioniert sein, wenn PV-Haushalte nur wenige Kilowattstunden im Jahr beziehen.
Viele Netzkosten hängen nicht unmittelbar von der bezogenen Strommenge ab.
Ohne Anpassung könnten sich die Netzkosten zunehmend auf Haushalte ohne eigene PV-Anlage verlagern – darunter viele Mieter.
Gegen den pauschalen Aufschlag spricht:
Er schwächt den finanziellen Anreiz für private Investitionen in Photovoltaik und Eigenverbrauch.
Er unterscheidet nicht danach, ob ein Haushalt das Netz in kritischen Zeiten belastet oder durch flexibles Verhalten entlastet.
Ein einheitlicher prozentualer Aufschlag kann regional sehr unterschiedliche Eurobeträge verursachen.
Für Verbraucher wird die Stromrechnung stärker von Fixkosten geprägt. Stromsparen senkt die Rechnung dadurch etwas weniger als bisher.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert deshalb eine pauschale Belastung von Haushalten, die aktiv an der Energiewende teilnehmen. Aus Sicht des Verbandes sollte stärker berücksichtigt werden, wie intensiv ein Haushalt das Netz tatsächlich nutzt.
Langfristig wären zeitvariable oder kapazitätsabhängige Netzentgelte zielgenauer: Wer Strom in Zeiten geringer Netzbelastung bezieht oder einspeist, könnte weniger bezahlen. Dafür sind jedoch intelligente Messsysteme, einheitliche Datenprozesse und verständliche Tarife erforderlich. Für Haushalte ist eine solche umfassende Lösung im aktuellen AgNes-Schritt noch nicht vorgesehen.
Was bedeutet die Reform jetzt für Hausbesitzer?
Wenn du bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, musst du aktuell nichts unternehmen. Es gibt noch keinen endgültigen Beschluss und keine Rechnung, die du vorsorglich ändern könntest.
Auch bei einer geplanten Anlage ist der Entwurf kein sinnvoller Grund, das Projekt zu stoppen. Bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung solltest du jedoch einen kleinen Sicherheitspuffer für steigende Fixkosten einplanen. Mit beispielsweise 50 bis 100 Euro pro Jahr lässt sich prüfen, wie robust die Kalkulation bleibt.
Wichtiger als dieser einzelne Kostenpunkt sind meist:
ein angemessener Anlagenpreis,
eine möglichst große und sinnvoll belegte Dachfläche,
realistische Annahmen zum Eigenverbrauch,
die Entwicklung des Strompreises,
eine passende, nicht überdimensionierte Speichergröße und
laufende Kosten für Zähler, Messstellenbetrieb, Versicherung und Wartung.
Wie geht es mit AgNes weiter?
Die Frist für Stellungnahmen zum vollständigen Festlegungsentwurf endete am 18. September 2026. Die Bundesnetzagentur plant, die Rahmenfestlegung noch bis Ende 2026 zu beschließen. Konkretisierende Folgefestlegungen sollen 2027 folgen. Die neue Netzentgeltsystematik soll ab 2029 die dann auslaufenden Regeln der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen.
Bis zur endgültigen Entscheidung können sich Details noch ändern. Das betrifft sowohl die genaue Höhe und Berechnung des Prosumer-Aufschlags als auch die Abgrenzung einzelner Anwendungsfälle.
Fazit: Mehr Fixkosten, aber kein Ende der PV-Wirtschaftlichkeit
PV-Besitzer müssen sich nach dem aktuellen AgNes-Entwurf ab 2029 auf einen höheren festen Anteil bei den Netzentgelten einstellen. Für ein typisches Einfamilienhaus dürfte es eher um einen mittleren bis niedrigen dreistelligen Betrag pro Jahr gehen – nicht um eine Erhöhung der gesamten Stromrechnung um 70 bis 90 Prozent.
Die Begründung, auch Prosumer angemessen an den ständig verfügbaren Netzen zu beteiligen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ein pauschaler Aufschlag bleibt trotzdem grob, weil er netzdienliches und netzbelastendes Verhalten kaum unterscheidet.
Für die Wirtschaftlichkeit einer üblichen Dach-PV-Anlage ist die geplante Mehrbelastung kein K.-o.-Kriterium. Sie gehört künftig aber als zusätzlicher Fixkostenblock in eine ehrliche Kalkulation.
Häufige Fragen
Müssen PV-Besitzer ab 2029 definitiv mehr Netzentgelte zahlen?
Noch nicht definitiv. Der Prosumer-Aufschlag steht im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Der endgültige Beschluss ist für Ende 2026 vorgesehen.
Steigt die gesamte Stromrechnung um 70 bis 90 Prozent?
Nein. Die 70 bis 90 Prozent beziehen sich auf den netzentgeltbezogenen Grundpreis beziehungsweise den geplanten zusätzlichen Grundpreisbestandteil – nicht auf die komplette Stromrechnung.
Wie hoch wären die Mehrkosten konkret?
Das hängt vom Netzgebiet ab. Die Bundesnetzagentur ging zunächst von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr aus. Je nach regionalem Grundpreis können die tatsächlichen Werte davon abweichen.
Gilt der Aufschlag auch für Balkonkraftwerke?
Nach dem bisher veröffentlichten Stand sollen Steckersolargeräte ausgenommen sein.
Muss für einen Heimspeicher zusätzlich gezahlt werden?
Für Heimspeicher in der Niederspannung ist kein separates Speicher-Netzentgelt geplant. Ein Haushalt mit PV und Speicher kann aber als Prosumer unter den höheren Grundpreis fallen.
Wird Eigenverbrauch dadurch uninteressant?
Nein. Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt weiterhin teuren Netzstrom. Der höhere feste Grundpreis reduziert lediglich einen Teil der jährlichen Ersparnis.















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