Die Bundesregierung plant als einen wichtigen Baustein ihrer Photovoltaik-Strategie das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Diese soll für Mehrfamilienhäuser eine weitere Möglichkeit bieten, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.
Die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll eine deutliche Vereinfachung im Vergleich zum Status Quo bringen, was die Nutzung von selbst erzeugtem Strom angeht. Das Modell dürfte somit dazu beitragen, dass deutlich mehr Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlagen ausgestattet werden und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Modell, das darauf abzielt, den Nutzern eines Gebäudes anteilig den Strom aus einer Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt zuzuweisen und von ihren Netzbezugsmengen abzuziehen. Dadurch sollen Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit gegeben werden, selbst erzeugten Strom zu nutzen und gleichzeitig die Anlagenbetreiberin oder den Anlagenbetreiber von den gewöhnlichen Lieferantenpflichten zu entlasten.
Wie soll die geplante Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktionieren?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll wie folgt funktionieren:
Es wird eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus installiert, die Strom produziert.
Der erzeugte Strom wird hinter dem Netzverknüpfungspunkt gemessen und anteilig den Nutzerinnen und Nutzern - also den Mieterinnen und Mietern und ggf. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern - des Gebäudes zugewiesen.
Die Nutzerinnen und Nutzer können den ihnen zugewiesenen Strom selbst nutzen und von ihren Netzbezugsmengen abziehen.
Die Reststrombelieferung erfolgt über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge, die von den Nutzerinnen und Nutzern mit einem Energieversorger abgeschlossen wurden.
Um die Zuweisung des Stroms zu ermöglichen, werden intelligente Messsysteme eingesetzt. Diese messen den erzeugten Strom und teilen ihn entsprechend der vereinbarten Verteilungsschlüssel den einzelnen Nutzerinnen und Nutzern zu.
Dadurch können die Nutzerinnen und Nutzer den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen und gleichzeitig Geld sparen, da sie weniger Strom von einem Energieversorger beziehen müssen.
Für wen eignet sich die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich insbesondere für kleinere Mehrparteiengebäude sowie für kleinere Mieterstromprojekte, bei denen eine Solaranlage installiert ist. Auch in vermieteten Gewerbeimmobilien kann dieses Modell die Nutzung von PV-Strom vor Ort vereinfachen.
Das Modell kann für Bewohnerinnen und Bewohner interessant sein, die selbst erzeugten Strom nutzen möchten und gleichzeitig die Umwelt schonen wollen. Allerdings steht es den Nutzerinnen und Nutzern frei, an dem Modell teilzunehmen, da die Reststrombelieferung über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge erfolgt.
Warum ist Photovoltaik bei Mehrfamilienhäusern so komplex?
Die Integration von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern kann aus mehreren Gründen komplex sein:
Eigentumsverhältnisse: In Mehrfamilienhäusern kann es viele unterschiedliche Eigentümer geben, und diese müssen alle zustimmen, um eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Verbrauchsprofile: Die Bewohner haben unterschiedliche Verbrauchsprofile. Es kann daher schwierig sein, den erzeugten Strom gerecht zu verteilen, insbesondere wenn nicht alle Bewohner den erzeugten Strom nutzen können oder wollen.
Verwaltungsaufwand: Die Verteilung des erzeugten Stroms und die Abrechnung können kompliziert sein. Bei der herkömmlichen Mieterstrom-Lösung muss der Vermieter als Energieversorger auftreten und alle Pflichten eines solchen übernehmen.
Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll diese Herausforderungen lösen, indem es die Anteile des erzeugten Stroms auf die verschiedenen Bewohner verteilt und gleichzeitig den Anlagenbetreiber von den üblichen Lieferantenpflichten entlastet.
So können die Bewohner den von der Solaranlage erzeugten Strom nutzen und gleichzeitig Geld sparen, da sie weniger Strom von einem Energieversorger beziehen müssen. Das Modell bietet daher eine Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.
Was ist der Unterschied zum Mieterstrom-Modell?
Der Unterschied zwischen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und dem herkömmlichen Mieterstrom-Modell liegt vor allem in der Abwicklung des Stromverkaufs. Beim Mieterstrom-Modell wird der Strom von der Solaranlage des Gebäudes an die Mieterinnen und Mieter verkauft. Der Vermieter ist dabei der Stromlieferant und übernimmt die Abwicklung des Stromverkaufs an die Mieter.
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hingegen wird der Strom aus der Solaranlage hinter dem Netzverknüpfungspunkt anteilig den Nutzern eines Gebäudes zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten somit keinen Stromverkauf von einem Vermieter, sondern nutzen den selbst erzeugten Strom aus der gemeinsamen Anlage. Die Reststrombelieferung erfolgt über die weiterhin bestehenden Stromlieferverträge.
Ein weiterer Unterschied ist, dass bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung der Betreiber oder die Betreiberin der Photovoltaikanlage bei Bereitstellung des PV-Stroms im Gebäude von den gewöhnlichen Lieferantenpflichten entlastet wird, was die Umsetzung für den Anlagenbetreiber deutlich vereinfacht. Beim Mieterstrom-Modell hingegen ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, als Stromlieferant aufzutreten und sich um den Stromverkauf zu kümmern.
Die wesentlichen Vereinfachungen für Vermieter / Anlagenbetreiber:
Aspekt | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Mieterstrom-Modell |
---|---|---|
Rolle des Anlagenbetreibers | Betreiber der Photovoltaikanlage wird von Lieferantenpflichten entlastet | Vermieter ist verpflichtet, als Stromlieferant aufzutreten |
Abwicklung des Stromverkaufs | Über die vorhandenen Stromlieferverträge | Vermieter als Stromlieferant |
Aufwand für Vermieter / Anlagenbetreiber | Vereinfacht für den Anlagenbetreiber | Vermieter muss sich um den Stromverkauf kümmern |
Fazit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser deutlich vereinfachen
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet somit eine Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom aus einer gemeinsamen Solaranlage innerhalb eines Gebäudes zu nutzen und dabei von den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Versorgung zu profitieren.