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KfW „Jung kauft Alt“ (Programm 308): Bis zu 180.000 Euro Kredit – das gilt seit August 2026

  • 27. Aug.
  • 8 Min. Lesezeit

Du interessierst dich für das Wohneigentumsprogramm KfW „Jung kauft Alt“? Seit dem 3. August 2026 gelten deutlich bessere Konditionen: Familien können jetzt bis zu 180.000 Euro Förderkredit erhalten. Außerdem wurden die Sanierungsvorgaben flexibler. Hier findest du alle aktuellen Infos zu Voraussetzungen, Kredithöchstbeträgen, Sanierungspflichten und Co.

KfW „Jung kauft Alt“ (Programm 308)

Günstig ein älteres Haus kaufen, sanieren – und Zinsen sparen

Ein eigenes Haus kaufen, es energetisch sanieren und dabei von einem besonders günstigen Förderkredit profitieren: Genau dafür gibt es das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Programm 308).


Das Förderprogramm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende, energetisch schlechte Immobilie kaufen, selbst bewohnen und anschließend sanieren wollen.


Seit dem 3. August 2026 gelten wichtige Verbesserungen:

  • Die maximalen Kreditbeträge wurden deutlich erhöht.

  • Familien können jetzt bis zu 180.000 Euro Förderkredit erhalten.

  • Die Sanierung muss nicht mehr zwingend als komplette Effizienzhaussanierung erfolgen.

  • Alternativ kann die Sanierung über ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen erfolgen.

  • Die Frist von 54 Monaten für die Sanierung bleibt bestehen.


Gerade die Kombination aus höheren Kreditsummen und flexibleren Sanierungsvorgaben macht das Programm für Familien interessanter, die gezielt eine ältere und entsprechend günstigere Immobilie kaufen möchten.


Was fördert „Jung kauft Alt“ überhaupt?

Das Programm unterstützt Dich beim Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die Du selbst nutzen möchtest.


Wichtig dabei:

  • Gefördert wird der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

  • Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer oder Makler.

  • Die Immobilie muss in Deutschland liegen.

  • Sie muss bei Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.

  • Du verpflichtest Dich, die Immobilie nach dem Kauf innerhalb von 54 Monaten energetisch zu sanieren.


Mit anderen Worten: Die KfW unterstützt Dich über einen zinsverbilligten Kredit beim Kauf der Immobilie. Die eigentliche Sanierung wird nicht über den Kredit „Jung kauft Alt“ finanziert.


Für die Sanierung kannst Du jedoch weitere Förderprogramme nutzen, beispielsweise die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, die KfW-Heizungsförderung oder bei einer Effizienzhaussanierung den KfW-Kredit 261.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die:

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt haben,

  • die Immobilie selbst bewohnen,

  • erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben,

  • die geltenden Einkommensgrenzen einhalten.


Einkommensgrenzen

Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen – also nicht einfach Dein Bruttoeinkommen.


Die Grenze beträgt:

  • mit 1 Kind: maximal 90.000 Euro

  • mit 2 Kindern: maximal 100.000 Euro

  • mit 3 Kindern: maximal 110.000 Euro

  • für jedes weitere Kind kommen jeweils 10.000 Euro hinzu.


Für die Einkommensgrenze werden nur Kinder berücksichtigt, die bei Antragstellung bereits geboren und noch nicht 18 Jahre alt sind.


Neu seit August 2026: Bis zu 180.000 Euro Kredit

Eine der wichtigsten Änderungen seit dem 3. August 2026 sind die deutlich höheren Kredithöchstbeträge.

Anzahl minderjähriger Kinder

Einkommensgrenze

Kredit bis 02.08.2026

Kredit seit 03.08.2026

1 Kind

90.000 €

100.000 €

140.000 €

2 Kinder

100.000 €

125.000 €

160.000 €

3 Kinder

110.000 €

150.000 €

180.000 €

jedes weitere Kind

+10.000 € Einkommensgrenze

150.000 €

180.000 €

Damit steigt der maximale Förderkredit:

  • bei einem Kind um 40.000 Euro,

  • bei zwei Kindern um 35.000 Euro,

  • bei drei oder mehr Kindern um 30.000 Euro.


Der Kredit deckt dabei einen Teil des Kaufpreises ab. Den verbleibenden Kaufpreis sowie die Kaufnebenkosten musst Du über Eigenkapital und/oder eine zusätzliche Immobilienfinanzierung abdecken.


Gerade wegen der Zinsverbilligung kann ein höherer KfW-Anteil die gesamte Immobilienfinanzierung spürbar günstiger machen.


Welche Immobilie ist förderfähig?

Nicht jedes Bestandsgebäude kommt für „Jung kauft Alt“ infrage.


Die Immobilie muss bei Antragstellung anhand eines gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweises in eine der folgenden Energieeffizienzklassen eingestuft sein:

  • F

  • G

  • H


Das Programm richtet sich damit ganz bewusst an energetisch schlechte Bestandsimmobilien.


Die Idee dahinter: Familien sollen beim Erwerb vergleichsweise günstiger Bestandsgebäude unterstützt werden. Gleichzeitig sorgt die verpflichtende energetische Sanierung dafür, dass der Energieverbrauch dieser Gebäude anschließend deutlich reduziert wird.


Welche Sanierungspflichten hast Du?

Mit dem günstigen Förderkredit ist weiterhin eine wichtige Verpflichtung verbunden:

Du musst die gekaufte Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Förderzusage energetisch sanieren.


Bis 2025 waren die Anforderungen noch strenger. Ursprünglich musste mindestens der Standard Effizienzhaus 70 EE erreicht werden. Im Oktober 2025 wurde das Sanierungsziel auf Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE abgesenkt.


Seit dem 3. August 2026 gibt es nun eine weitere wichtige Erleichterung.

Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten.


Möglichkeit 1: Sanierung zum Effizienzhaus

Du kannst die Immobilie weiterhin systemisch sanieren und mindestens einen der folgenden Standards erreichen:

  • Effizienzhaus 85 EE

  • Effizienzhaus Denkmal EE


Dabei wird das Gebäude als Ganzes betrachtet und energetisch auf den entsprechenden Effizienzhausstandard gebracht.


Möglichkeit 2: Sanierung über Einzelmaßnahmen

Neu ist, dass Du nicht mehr zwingend eine komplette Effizienzhaussanierung durchführen musst.


Stattdessen kannst Du die Anforderungen von „Jung kauft Alt“ auch über ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen erfüllen.


Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Du Dir beliebige Einzelmaßnahmen aussuchen kannst.


Grundsätzlich müssen folgende Bereiche saniert werden:

  • Fenster austauschen

  • Außenwände dämmen

  • Dach oder oberste Geschossdecke dämmen

  • Heizung austauschen



Ist bereits eine Heizung vorhanden, die diese Voraussetzung erfüllt, entfällt der verpflichtende Heizungstausch.


Auch bei den anderen Bauteilen können Ausnahmen greifen, wenn diese bereits einen ausreichend guten energetischen Zustand aufweisen.


Warum ist die neue Einzelmaßnahmen-Regelung interessant?

Die Änderung macht „Jung kauft Alt“ flexibler.


Bisher musste die gesamte Sanierung darauf ausgerichtet werden, am Ende einen bestimmten Effizienzhausstandard nachzuweisen. Das kann insbesondere bei älteren Gebäuden planerisch aufwendig sein.


Jetzt können Familien alternativ die wesentlichen energetischen Schwachstellen des Gebäudes gezielt angehen.


Trotzdem bleibt die Sanierung umfangreich: Ein paar neue Fenster oder lediglich eine neue Heizung reichen nicht aus.


Die Bezeichnung „Sanierung über Einzelmaßnahmen“ darf deshalb nicht damit verwechselt werden, dass Familien frei entscheiden könnten, welche einzelnen Maßnahmen sie durchführen.


Wie viel Zeit hast Du für die Sanierung?

An der Frist hat sich nichts geändert.


Ab der KfW-Förderzusage hast Du insgesamt 54 Monate beziehungsweise 4,5 Jahre Zeit, die vorgeschriebene energetische Sanierung durchzuführen und gegenüber der KfW nachzuweisen.


Das gibt Familien vergleichsweise viel Zeit, Kauf, Einzug, Finanzierung und energetische Modernisierung miteinander zu koordinieren.


Wie gut sind die Zinsen?

„Jung kauft Alt“ ist kein Zuschuss, sondern ein zinsverbilligter Förderkredit.

Wie attraktiv das Programm ist, hängt deshalb wesentlich vom Abstand zwischen dem KfW-Zinssatz und einem normalen Immobilienkredit ab.


Zum Start der neuen Konditionen im August 2026 nannte die KfW beispielsweise einen effektiven Jahreszins von 0,53 % bei:

  • 35 Jahren Kreditlaufzeit und

  • 10 Jahren Zinsbindung.


Damit lag der Förderzins deutlich unter marktüblichen Immobilienzinsen.


Wichtig: Die Konditionen der KfW können sich laufend ändern. Entscheidend ist der Zinssatz am Tag der Förderzusage. Den aktuellen Zinssatz solltest Du deshalb immer direkt bei der KfW beziehungsweise Deinem Finanzierungspartner prüfen.


Laufzeiten & Zinsbindung

Je nach gewählter Kreditvariante stehen unterschiedliche Laufzeiten und Zinsbindungen zur Verfügung.


Beachte insbesondere: Nach Ablauf der Zinsbindung muss die verbleibende Restschuld weiterfinanziert werden. Wie hoch die Zinsen für diese Anschlussfinanzierung dann sind, lässt sich heute nicht vorhersagen.


Wie läuft die Antragstellung?

Der Ablauf ist ähnlich wie bei anderen KfW-Immobilienprogrammen. Wichtig ist vor allem, die richtige Reihenfolge einzuhalten.


Schritt 1: Geeignete Immobilie finden

Du suchst ein Haus oder eine Wohnung, die die Voraussetzungen erfüllt.

Besonders wichtig ist der Energieausweis: Die Immobilie muss bei Antragstellung in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fallen.


Gerade bei einem sanierungsbedürftigen Gebäude solltest Du außerdem möglichst früh prüfen lassen, welche energetischen Maßnahmen tatsächlich notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind.


Schritt 2: Sanierungsweg prüfen

Bereits vor dem Kauf solltest Du Dir Gedanken darüber machen, welchen der beiden möglichen Sanierungswege Du einschlagen möchtest:

  1. Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE

  2. Erfüllung der Anforderungen über das vorgeschriebene Paket aus Einzelmaßnahmen


Das ist wichtig, um die späteren Sanierungskosten möglichst realistisch in Deine Gesamtfinanzierung einzubeziehen.


Schritt 3: Finanzierungspartner finden

Ganz wichtig: Du beantragst den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse oder Vermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24* etc.). Diese Partner leiten Deinen Antrag an die KfW weiter.


Schritt 4: Kredit vor dem Kauf beantragen

Besonders wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Du den Kaufvertrag für die Immobilie unterschreibst.


Wer die Immobilie zuerst verbindlich kauft und sich erst danach um den KfW-Kredit kümmert, riskiert die Förderung.


Schritt 5: Zusage erhalten und Immobilie kaufen

Nach der Förderzusage kannst Du den Kauf abschließen und den Kredit entsprechend den vereinbarten Bedingungen abrufen.


Schritt 6: Innerhalb von 54 Monaten sanieren

Nach der Förderzusage läuft die Sanierungsfrist.


Innerhalb der 54 Monate musst Du entweder:

  • den geforderten Effizienzhausstandard erreichen oder

  • die Anforderungen des neuen Einzelmaßnahmen-Pakets erfüllen.


Anschließend müssen die erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung eingereicht werden.


Und wer bezahlt die Sanierung?

Ganz wichtig: Der Kredit aus „Jung kauft Alt“ deckt den Kaufpreis, nicht die eigentlichen Sanierungskosten.


Für die energetische Sanierung stehen jedoch weitere Förderprogramme zur Verfügung.


Effizienzhaussanierung

Entscheidest Du Dich für die Sanierung zum Effizienzhaus, kommt insbesondere die BEG-Förderung über den KfW-Kredit 261 infrage.


Dabei können ein zinsgünstiger Kredit und – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard – ein Tilgungszuschuss genutzt werden.


Energetische Einzelmaßnahmen

Auch die neue Einzelmaßnahmen-Variante von „Jung kauft Alt“ lässt sich grundsätzlich mit den entsprechenden BEG-Förderungen kombinieren.


Dazu gehören beispielsweise Förderungen für:

  • Dämmmaßnahmen,

  • Fenstertausch,

  • Heizungsoptimierung und

  • weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle.


Je nach Maßnahme sind dabei Zuschüsse und zusätzliche Boni möglich. Welche Maßnahmen aktuell gefördert werden, wie hoch die Fördersätze ausfallen und welche Voraussetzungen gelten, erklären wir ausführlich in unserem Blogbeitrag zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen.


Heizungsförderung

Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung kann außerdem die KfW-Heizungsförderung genutzt werden.


Insbesondere beim Einbau einer Wärmepumpe können – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen – hohe Zuschüsse möglich sein.


Das bedeutet:

  • Mit „Jung kauft Alt“ finanzierst Du einen Teil des Immobilienkaufs besonders günstig.

  • Mit der BEG-Förderung kannst Du die anschließende energetische Sanierung fördern lassen.


Beide Förderbereiche sollten deshalb von Anfang an gemeinsam in die Finanzierung eingeplant werden.


Für wen lohnt sich „Jung kauft Alt“?

Das Programm ist besonders interessant, wenn …

  • Du mit Deiner Familie eine ältere Immobilie kaufen möchtest,

  • das Gebäude in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt,

  • Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen innerhalb der Fördergrenzen liegt,

  • Du bislang kein entsprechendes Wohneigentum besitzt,

  • Du bereit bist, die Immobilie innerhalb von 54 Monaten umfassend energetisch zu sanieren,

  • und Du die zusätzlich zum Kauf entstehenden Sanierungskosten realistisch finanzieren kannst.


Durch die Änderungen seit August 2026 ist das Programm dabei attraktiver geworden.


Bei einem Kind stehen jetzt bis zu 140.000 Euro, bei zwei Kindern bis zu 160.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 180.000 Euro Förderkredit zur Verfügung.


Gleichzeitig besteht mit der neuen Einzelmaßnahmen-Variante mehr Flexibilität bei der energetischen Sanierung.


Fazit: „Jung kauft Alt“ ist seit August 2026 deutlich attraktiver

Mit den Änderungen zum 3. August 2026 wurde das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ an zwei entscheidenden Stellen verbessert:


1. Höhere Kreditsummen

Statt maximal 100.000 bis 150.000 Euro stehen Familien jetzt – abhängig von der Kinderzahl – 140.000 bis 180.000 Euro Förderkredit zur Verfügung.


2. Flexiblere Sanierung

Die Immobilie muss weiterhin innerhalb von 54 Monaten energetisch saniert werden. Familien müssen dafür aber nicht mehr zwingend eine komplette Effizienzhaussanierung durchführen.


Alternativ können sie die Anforderungen über ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen erfüllen. Dazu gehören grundsätzlich Fenstertausch, Fassadendämmung, Dach- beziehungsweise Geschossdeckendämmung und gegebenenfalls der Heizungstausch.


Das macht das Programm flexibler – die Sanierungsanforderungen bleiben aber anspruchsvoll.


Kurz gesagt: Wer als Familie ohnehin eine ältere Immobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und anschließend umfassend energetisch modernisieren möchte, sollte „Jung kauft Alt“ seit den Verbesserungen im August 2026 unbedingt in die Finanzierung einbeziehen.


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