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KfW „Jung kauft Alt“ (Programm 308): So werden Familien beim Hauskauf jetzt gefördert

Du interessierst dich für das Wohneigentumsprogramm KfW "Jung kauft Alt"? Hier findest du alle relevanten Infos zu Voraussetzungen, Kredithöchstbeträgen, Zinssätzen & Co.

KfW „Jung kauft Alt“ (Programm 308)

Günstig ein älteres Haus kaufen, sanieren – und Zinsen sparen

Ein eigenes Haus kaufen, es nach und nach sanieren und dabei finanziell nicht überfordert werden: Genau dafür gibt es das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (Programm 308). Dieses Förderprogramm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende Immobilie kaufen und selbst bewohnen wollen.


Zum 23. Oktober 2025 hat der Bund die Konditionen noch einmal spürbar verbessert:

  • Die Zinsen wurden deutlich gesenkt.

  • Die Sanierungsanforderungen wurden etwas entschärft.

  • Es gibt eine Härtefallregelung, damit Familien nicht die komplette Förderung verlieren, wenn ein altes Haus technisch nicht perfekt sanierbar ist.


Damit wird der Kauf eines Bestandsgebäudes in vielen Fällen wieder realistisch – gerade dort, wo es leerstehende, bezahlbare Häuser gibt, zum Beispiel in ländlichen Regionen.


Was fördert „Jung kauft Alt“ überhaupt?

Das Programm unterstützt Dich beim Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), die Du selbst nutzt. Wichtig dabei:

  • Gefördert wird der Kaufpreis inkl. anteiliger Grundstückskosten.

  • Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer oder Makler.

  • Die Immobilie muss in Deutschland liegen und es darf sich um maximal eine Wohneinheit handeln.

  • Du verpflichtest Dich, das Haus/ die Wohnung nach dem Kauf energetisch zu sanieren.


Mit anderen Worten: Die KfW hilft Dir beim Kauf – die eigentliche Sanierung finanzierst Du separat (z. B. über BEG-Förderung).


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die:

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt haben,

  • die Immobilie selbst bewohnen (mindestens 50 % Eigentumsanteil),

  • noch kein anderes Wohneigentum in Deutschland besitzen,

  • bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.


Einkommensgrenzen

Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (also der Wert aus dem Steuerbescheid, nach Abzügen – nicht Dein Brutto!).

  • Mit 1 Kind: max. 90.000 €

  • Mit 2 Kindern: max. 100.000 €

  • Mit 3 Kindern: max. 110.000 €

  • Für jedes weitere Kind kommen jeweils 10.000 € dazu.


Es zählt der Status am Tag der Antragstellung. Kinder, die erst später geboren werden, erhöhen die Fördergrenze nicht rückwirkend.


Wie viel Geld kannst Du bekommen?

Die KfW vergibt über „Jung kauft Alt“ einen zinsverbilligten Kredit. Die Höhe hängt davon ab, wie viele minderjährige Kinder bei Euch im Haushalt leben:

Anzahl der Kinder unter 18

Max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Max. Kreditbetrag

1 Kind

90.000 €

100.000 €

2 Kinder

100.000 €

125.000 €

3+ Kinder

110.000 € (+10.000 € je weiterem Kind)

150.000 €

Quelle: KfW, Stand 24. Oktober 2025.


Der Kredit deckt also einen Teil Deiner Kaufkosten ab. Den Rest finanzierst Du wie gewohnt über Deine Hausbank oder einen anderen Kredit. Das KfW-Darlehen ist aber der Baustein, der die Finanzierung insgesamt „runterkühlt“, weil es viel günstiger verzinst ist als normale Bankkredite.


Welche Immobilie ist förderfähig?

Nicht jedes Haus kommt infrage. Es muss bestimmte technische Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln – kein Neubau.

  • Die Immobilie braucht bei Antragstellung einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis).

  • Sie muss in einer der Energieeffizienzklassen F, G oder H liegen – also energetisch eher schlecht sein. Genau diese „Energieschlucker“ sind das Ziel des Programms.


Damit adressiert das Programm gezielt ältere, unsanierte Häuser, die oft leer stehen – besonders in ländlichen Ortskernen – und macht sie wieder nutzbar. Das hilft Familien bei der Eigentumsbildung und stärkt gleichzeitig Gemeinden, in denen es viele Bestandsgebäude gibt.


Welche Sanierungspflichten hast Du?

Mit dem günstigen Kredit kommt eine Verpflichtung: Du musst die gekaufte Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage energetisch modernisieren. Früher lag das Zielniveau bei „Effizienzhaus 70 EE“. Das war für viele Familien teuer und abschreckend.


Neu ab dem 23. Oktober 2025:

  • Es reicht jetzt, wenn das Haus mindestens das Niveau „Effizienzhaus 85 EE“ erreicht.

  • Alternativ – z. B. bei Denkmal oder schwieriger Bausubstanz – wird auch „Effizienzhaus Denkmal EE“ akzeptiert.

  • Wenn ein Haus baulich gar nicht bis zu diesem Niveau gebracht werden kann, gibt es jetzt eine Härtefall-/Alternativregelung. Das senkt das Risiko, die komplette Förderung zu verlieren, nur weil ein Altbau konstruktive Grenzen hat.


Das ist ein großer Schritt: Die Anforderungen sind technisch und finanziell deutlich realistischer geworden. Familien sparen dadurch spürbar Sanierungskosten, Zeit und Nerven. Das Bundesbauministerium sagt ausdrücklich, dass genau diese Absenkung eingeführt wurde, weil viele Rückmeldungen kamen: „Wir trauen uns so eine große Sanierung nicht sofort zu.“


Ganz wichtig:

  • Du musst einen Energieeffizienz-Experten / eine Energieeffizienz-Expertin einbinden.

  • Diese Person plant die Sanierung, bestätigt am Ende das erreichte Niveau und erstellt die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“. Ohne diese Dokumentation ist der Nachweis gegenüber der KfW nicht möglich.


Wie gut sind die Zinsen – und was bringt Dir das finanziell?


Neuer Zinssatz ab 23. Oktober 2025

Für das Programm „Jung kauft Alt“ gilt ein Endkundenzinssatz von 1,12 % p. a.– bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer 10-jährigen Zinsbindung. Vorher lag der entsprechende Zinssatz bei 1,71 %.


Das heißt: Der KfW-Zins liegt aktuell rund 2,5 Prozentpunkte unter den üblichen Bankzinsen für vergleichbare Hauskredite.


Rechenbeispiel

  • Vor der Verbesserung (Stand 16.10.2025): Eine Familie mit zwei Kindern bekommt max. 125.000 € Kredit zu 1,71 % Zins.→ Ersparnis gegenüber einem normalen Hausbankdarlehen: ca. 18.000 Euro über die Laufzeit.

  • Ab 23.10.2025: Dieselbe Familie bekommt max. 125.000 € Kredit zu 1,12 % Zins.→ Der Zinsvorteil gegenüber typischen Bankkrediten ist jetzt so groß, dass die Ersparnis bei normalem Kreditverlauf auf etwa 22.500 Euro steigt.


Das sind nicht nur ein paar Euro pro Monat. Das ist echte Entlastung über Jahrzehnte.


Laufzeiten & Zinsbindung

  • Laufzeiten: zwischen ca. 7 und 35 Jahren möglich

  • Zinsbindung: in der Regel 10 oder 20 Jahre

  • Tilgungsfreie Anlaufzeit am Anfang ist möglich (Du zahlst also zunächst nur Zinsen, noch keine Tilgung)

  • Auch endfällige Darlehen sind möglich (Zinsen laufend, Rückzahlung der Summe am Ende in einem Stück).


Wichtig: Nach Ende der ersten Zinsbindung brauchst Du eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld. Die kann teurer sein. Du kannst sie aber frei am Markt verhandeln – du musst nicht bei der KfW bleiben.


Wie läuft die Antragstellung?

Der Ablauf ist ähnlich wie bei anderen KfW-Immobilienprogrammen – aber mit zwei kritischen Punkten, die gerne schiefgehen, wenn man sie nicht beachtet.


Schritt 1: Haus finden (mit Energieausweis)

Du suchst ein Haus oder eine Wohnung, die energetisch eher schlecht ist (Klasse F, G oder H). Lass Dir direkt den Energieausweis geben – der ist Pflicht für den Antrag.


Tipp: Nimm möglichst früh einen Energieeffizienz-Expertin mit in die Besichtigung.


Diese Person kann Dir sofort sagen:

  • Ist das Objekt grundsätzlich förderfähig?

  • Wie teuer wird die Sanierung ungefähr?

  • Ist Effizienzhaus 85 EE erreichbar – oder eher schwierig (Thema Härtefallregelung)?


Schritt 2: Finanzierungspartner finden

Ganz wichtig: Du beantragst den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse oder Vermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24* etc.). Diese Partner leiten Deinen Antrag an die KfW weiter.


Schritt 3: Kredit vor (!) Kauf beantragen

Der Förderkredit muss beantragt werden, bevor Du den Kaufvertrag endgültig unterschreibst. Alternativ kann der Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung („gilt nur, wenn KfW zusagt“) gestaltet werden. Das ist gängige Praxis.

Du brauchst dafür unter anderem:


  • Steuerbescheide der beiden relevanten Vorjahre (z. B. 2022 und 2023 bei Antrag in 2025)

  • Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder im Haushalt

  • Energieausweis des Objekts (Klasse F, G oder H)

  • Nachweis, dass Ihr bislang kein anderes Wohneigentum besitzt.


Schritt 4: Zusage erhalten – dann kaufen

Erst wenn die KfW (über Deine Bank) zugesagt hat, solltest Du den Kauf endgültig festmachen. Danach kannst Du den Förderkredit abrufen – auf einmal oder in Teilbeträgen.


Hinweis: Ab dem 13. Monat nach Zusage verlangt die KfW eine Bereitstellungsprovision, wenn Du dann noch nicht alles abgerufen hast. Üblich sind 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Rest.


Schritt 5: Sanieren (innerhalb von 4,5 Jahren)

Nach dem Kauf beginnt der zweite Teil: Die Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE bzw. Denkmal EE. Dafür brauchst Du wieder die Energieeffizienz-Expertin / den Energieeffizienz-Experten. Nach Abschluss musst Du eine Bestätigung nach Durchführung einreichen, zusammen mit Nachweisen zur Selbstnutzung (Meldebestätigung) und Eigentum (Grundbuchauszug).


Und wer bezahlt die Sanierung?

Ganz wichtig: Der Kredit aus „Jung kauft Alt“ deckt den Kaufpreis, nicht die Sanierungskosten.


Aber: Die Sanierung kannst Du über andere Förderprogramme finanzieren, zum Beispiel:

  • BEG / KfW 261 (Wohngebäude – Kredit): zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus, inklusive Tilgungszuschuss. Je besser der Effizienzhaus-Standard am Ende, desto höher der Zuschuss.

  • BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster): Hier gibt es Zuschüsse, ggf. plus Ergänzungskredit.

  • KfW-Heizungsförderung: Die Heizungsförderung bietet extra Boni beim Austausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen oder Fernwärme.


Heißt für Dich:

  • Du nutzt „Jung kauft Alt“, um das Haus überhaupt kaufen zu können.

  • Du nutzt BEG-Förderung, um es energetisch fit zu machen.

  • Und durch den Tilgungszuschuss aus der BEG sinkt am Ende ein Teil Deiner Rückzahlungspflicht.


So entsteht ein Gesamtpaket aus Kauf + Sanierung, das finanziell deutlich leichter zu stemmen ist, als es ohne Förderung wäre.


Für wen lohnt sich „Jung kauft Alt“?

Das Programm ist spannend für Dich, wenn …

  • Du mit Deiner Familie ein älteres Haus kaufen willst statt neu zu bauen.

  • Du ein Objekt in schlechtem energetischem Zustand gefunden hast (F, G oder H).

  • Du bereit bist, innerhalb von etwa viereinhalb Jahren in die Hülle, Heizung und Technik zu investieren und die finanziellen Mittel hast, um auf einen Standard 85 EE zu kommen.

  • Dein Haushaltseinkommen innerhalb der Grenzen liegt.

  • Du (noch) kein anderes Wohneigentum besitzt.


Besonders attraktiv ist das Programm für Familien, die lieber ein Haus im Bestand im Dorfkern oder in einer gewachsenen Nachbarschaft kaufen möchten als ein neues Haus am Stadtrand. Genau diese Fälle möchte die Bundesregierung fördern – auch, um Leerstand abzubauen und Ortskerne zu beleben.


Fazit: Altbau kaufen statt auf den Neubau warten

Mit den neuen Regeln seit dem 23. Oktober 2025 wird der Einstieg einfacher:

  • Sanierungsziel nur noch Effizienzhaus 85 EE statt 70 EE, plus Härtefallregelung.

  • Extrem günstiger Zinssatz von 1,12 % p. a. statt 1,71 %.

  • Ersparnisse von bis zu rund 22.500 Euro gegenüber einer normalen Bankfinanzierung bei einem Kredit von 125.000 Euro.


Kurz gesagt: Wenn Du eine bezahlbare ältere Immobilie findest, ist jetzt der beste Zeitpunkt seit Jahren, ernsthaft zu prüfen, ob „Jung kauft Alt“ für Euch passt.


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