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KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Voraussetzungen & Konditionen

Ihr seid eine junge Familie mit Kindern und sucht nach einer Möglichkeit, euer Eigenheim zu finanzieren? Dann könnte das Nachfolgeprogramm des Baukindergeldes, das "Wohneigentum für Familien" (WEF) - KfW 300, interessant für euch sein.

Wohneigentum für Familien (WEF)

Achtung: Änderungen durch das Bundesbauministerium geplant

Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am 10.08.2023:

"Nach zwei Monaten ist es an der Zeit, eine erste Bilanz der Wohneigentumsförderung für Familien zu ziehen. Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich brauchen mitunter mehrere Wochen, um zum Abschluss zu kommen, da Planung, Beratung und Prüfung der jeweiligen Umstände einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl entwickelt sich das Förderprogramm mit 104 eingereichten und 99 bewilligten Anträgen seit Anfang Juni nicht so gut, wie es von uns beabsichtigt war. Wir werden uns deshalb zeitnah mit der KfW zusammensetzen, um konkrete Veränderungen an den Programmbedingungen vorzunehmen und das Programm somit attraktiver zu gestalten. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen möglichst viele Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen."

Was wird beim Wohneigentum für Familien gefördert?

Beim neuen Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) - KfW 300" wird der Neubau oder der erstmalige Erwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes gefördert. Für maximal eine Wohneinheit können folgende Kosten gefördert werden:

  • Bauwerkskosten,

  • Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung

  • sowie Materialkosten für Eigenleistung.

Achtung: Für den Kauf einer Bestandsimmobilie können keine Fördermittel beantragt werden. Hierfür gibt es dafür Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen.


Was sind die Voraussetzungen für das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF) - KfW 300" im Vergleich zum Baukindergeld?

Im Vergleich zum Baukindergeld gibt es einige Veränderungen. Zum Beispiel werden die Einkommensgrenzen niedriger und es gibt keine direkten Zuschüsse mehr, sondern nur noch einen zinsgünstigen Kredit. Außerdem gibt es nur noch eine Förderung für den Neubau oder den erstmaligen Erwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes, nicht mehr für den Kauf einer Bestandsimmobilie.

  • Um die Förderung zu beantragen, musst du Eigentümer oder zu mind. 50 Prozent Miteigentümer der Immobilie werden und das Haus selbst bewohnen.

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darfst du über kein Wohneigentum verfügen und kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben.

  • Zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen

o von höchstens 60.000 Euro mit einem Kind

o von höchstens 70.000 Euro mit zwei Kindern

o von höchstens 80.000 Euro mit drei Kindern

o usw.


Welche Förderstufen wird es beim „Wohneigentum für Familien“ geben?

Für das neue Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) - KfW 300" sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude muss den Effizienzhausstandard 40 und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein QNG-Zertifikat ist hingegen nicht erforderlich.

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Hier gelten dieselben Anforderungen wie in der ersten Förderstufe. Darüber hinaus muss ein QNG-Zertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.

Konditionen und Förderhöhe bei der KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien"

Die WEF-Förderung wird ausschließlich als Kredit gewährt, dessen Höhe nach der Anzahl der Kinder und der Klimafreundlichkeit des Wohngebäudes gestaffelt ist.

Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben

Kredithöchstbetrag in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude"

Kredithöchstbetrag in der Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG"

1 oder 2

140.000 Euro

190.000 Euro

3 oder 4

165.000 Euro

215.000 Euro

​ab 5

190.000 Euro

240.000 Euro

Wie sind die Zinskonditionen der WEF-Förderung?

Wohneigentum für Familien (WEF) Zinssätze und Laufzeiten_Stand 16.08.2023
Bild: Screenshot von kfw.de (Stand 16.08.2023)

Beispiel für die KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien"

Das Bundesbauministerium gibt ein Rechen-Beispiel für die WEF-Förderung für eine Familie mit bis zu zwei minderjährigen Kindern im Haushalt:


Eine Familie, die von der neuen Förderung Wohneigentum für Familien profitiert, kann bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren einen attraktiven Endkundenzins von 1,25 Prozent pro Jahr (Stand: 1. Juni 2023) erhalten. Bei einem Vergleichszins von 4,3 Prozent ergibt sich folgende Ersparnis durch den KfW-Kredit "Wohneigentum für Familien":

  • Wenn sich diese Familie für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude" entscheidet, können Kreditbeträge von bis zu 140.000 Euro für Haushalte bereitgestellt werden, in denen bis zu zwei minderjährige Kinder leben. Bei einem normalen Kreditverlauf bedeutet dies eine Ersparnis von etwa 30.000 Euro im Vergleich zu einem Kredit von einer Hausbank (bei einem Zins von 4,3 Prozent).

  • Falls der Neubau außerdem das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) erhält, steigt der mögliche Kreditbetrag auf 190.000 Euro und die Ersparnis erhöht sich auf rund 41.000 Euro.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zinsverbilligung Schwankungen unterliegt. Entscheidend ist der Zinssatz zum Zeitpunkt der Förderzusage. Die tatsächliche Höhe der Ersparnis hängt vom jeweiligen Zinssatz der Hausbank ab.


Wo stellt man den Antrag für das Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) - KfW 300"?

Eine direkte Antragstellung für eine Baufinanzierung mit dem Förderkredit "Wohneigentum für Familien (WEF) - KfW 300" bei der KfW-Bank ist nicht möglich, da diese über keine eigenen Niederlassungen verfügt.


KfW-Kredite für die Finanzierung von Immobilien werden stattdessen über mittelbare Finanzpartner ausgegeben, zu denen unter anderem Banken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken gehören.


Antragstellung: Was bei der Beantragung zu beachten ist

Für die Beantragung der Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  1. Beantragung vor Beginn des Bauvorhabens: Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs- oder Kaufvertrags beantragt werden.

  2. Begleitung durch Experten: Das Bauvorhaben muss von einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden. In der zweiten Förderstufe ist zudem die Begleitung durch einen QNG-Nachhaltigkeitsberater erforderlich.

  3. Erfüllung der Voraussetzungen: Die Förderung kann nur von Familien beantragt werden, die mindestens ein Kind im Haushalt haben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  4. Nachweis des Einkommens: Zudem dürfen die zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten (siehe oben). Die genauen Anforderungen an den Nachweis des Einkommens werden in der Förderrichtlinie geregelt.

  5. Eigentumsverhältnisse: Du und deine Familie muss Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie werden, wobei der Miteigentumsanteil mindestens 50 Prozent betragen muss. Zudem muss das Haus selbst bewohnt werden und zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Wohneigentum vorhanden sein.

Wie ist der Ablauf für den Antrag zum Wohneigentum für Familien?

Die Beantragung eines KfW-Kredits für energieeffiziente Neubauten verläuft in mehreren Schritten:

  1. Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten: Du benötigst einen Experten, der sicherstellt, dass die geförderten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen. Wenn du das Ziel "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" verfolgen möchtest, musst du sowohl einen QNG Nachhaltigkeits-Berater als auch eine QNG-Zertifizierungsstelle einbinden. Beide sind unabhängig und projektspezifisch von dir zu beauftragen. Zugelassene Experten findest du auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

  2. Antragstellung für KfW-Kredit: Da die KfW - wie oben beschrieben - keine eigenen Filialen hat, musst du den Kredit über einen ihrer Finanzierungspartner beantragen. Den Darlehensvertrag schließt du mit diesem Finanzierungspartner der KfW ab, der dann das Darlehen an dich auszahlt. Es ist wichtig, dass du deinen Antrag auf KfW-Förderung einreichst, bevor du irgendwelche Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge unterschreibst, da du sonst keine Förderung erhalten kannst.

  3. Abschluss des Darlehensvertrags: Du schließt den Vertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Sobald du die Zusage der KfW erhalten hast, sind deine Fördermittel für dich reserviert. Jetzt darfst du Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen.

  4. Realisierung des Vorhabens: Nachdem du deine Finanzierung gesichert und alle notwendigen Verträge abgeschlossen hast, kann die Umsetzung deines Projekts starten. Dabei ist es wichtig, eng mit deinem Energieeffizienz-Experten, dem QNG-Nachhaltigkeitsberater und der QNG-Zertifizierungsstelle zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

  5. Einreichung der Bestätigung: Sobald dein Vorhaben abgeschlossen ist, musst du deinen Bauträger oder Energieeffizienz-Experten um die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bitten. Diese Bestätigung erstellst du gemeinsam mit deinem Energieeffizienz-Experten und reichst sie dann bei deinem Finanzierungspartner ein. Wichtig: Solltest du einen Neubau gekauft haben, erhältst du diese Bestätigung von deinem Bauträger oder Fertighaushersteller.

Tipp: Am besten startest du einen Baufinanzierungs-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*. Dein Finanzierungs-Berater hilft dir dann bei den einzelnen Schritten weiter.


Wann wird der KfW-Förderkredit ausgezahlt?

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Prüfung der "Bestätigung nach Durchführung "(BnD) wird der KfW-Kredit ausgezahlt. Es ist dabei wichtig, alle Ausgaben und Rechnungen für mögliche Überprüfungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren.


Ist eine Kombination des WEF mit anderen Förderprogrammen möglich?

Eine Kombination mit dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) ist nicht möglich. Eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) ist nur dann sinnvoll, wenn die Kosten die maximal förderfähigen Kosten im Programm "Wohneigentum für Familien" übersteigen.


Lohnt sich die KfW-Förderung WEF?

Aus unserer Sicht definitiv ja. Auch wenn die Anforderungen und somit auch der Aufwand für die beiden Förderstufen nicht zu unterschätzen sind, überwiegt der Nutzen die Kosten bei weitem.


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