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BAFA Förderung 2023: Heizung, Wärmepumpe, Fenster & weitere Einzelmaßnahmen

Bist du am Überlegen deine Heizung oder ein Fenster zu erneuern und daher auf der Suche nach BAFA Förderungen? Wir geben einen Überblick welche BAFA Förderungen es im Jahr 2023 gibt.


Im Sommer 2022 wurden die staatlichen Förderungen für energetische Sanierungen wieder einmal überarbeitet.


Welche BAFA Förderungen gibt es im Jahr 2023?

Auch im Jahr 2023 gibt es im Rahmen des BEG EM diverse BAFA Förderungen für z.B. den Tausch der Heizung, für die energetische Sanierung der Gebäudehülle oder auch für eine effiziente Anlagentechnik.

Übersicht BAFA Förderung für Heizung, Wärmepumpe, Fenster & weitere Einzelmaßnahmen

Förderübersicht BEG EM: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitungen 4.0 International CC BY-ND 4.0.


Beispiel (I): BAFA Förderung für eine erneuerbare Heizung im Jahr 2023

Im Sommer 2022 wurde bei der BEG-Förderung einiges geändert. Seitdem werden nur noch erneuerbar betriebene Heizungsanlagen im Rahmen der BAFA Förderung bezuschusst.


Beim Einbau einer neuen Heizung sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen eines BAFA-Zuschusses förderfähig:

  • Kosten für die Demontage alter Heizanlagen

  • Anschaffungskosten der unten genannten Heizungsanlagen

  • die Kosten für Installation und Inbetriebnahme

  • die Kosten für Filter bei Pelletheizungen

  • Kosten für die Maßnahmen zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe wie z.B. Estrich (bei Fußbodenheizung), Putzarbeiten (bei Wandheizungen), Heizkörper oder Wärmedämmung von Rohrleitungen

  • Kosten für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomation und Energiemanagementsysteme wie z.B. Sensoren, Thermostate oder Displays

  • Neuanschaffung und Dämmung von Wärmespeichern

  • Kosten für das Errichten oder Umgestalten eines Heiz- bzw. Technikraums (falls erforderlich)

  • Kosten für die Brennstoffaufbewahrung wie z.B. Lagerung der Pellets

  • Kosten für Abgassysteme bzw. Schornsteine (falls erforderlich)

  • Kosten für Maßnahmen zur Warmwasserbereitung

Förderfähige Heizungsanlagen:

  • Solarthermie-Anlagen

  • Biomasse-Anlagen ETAs

  • Wärmepumpen-Anlagen (für mehr Details siehe weiter unten)

  • EE-Hybride (Kombinationen aus zuvor genannten Anlagen)

  • Innovative Heizsysteme wie bspw. grüner Wasserstoff

  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz (z.B. Fernwärme)

Fördersatz beim Heizungstausch: zwischen 10 und 40 % der Kosten, je nach Heizungsart und ob ein Heizungs-Tausch-Bonus möglich ist (+ ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)


Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Austausch einer alten Ölheizung durch eine EE-Hybridheizung mit Pellet und Solarthermie kostet bspw. 34.800 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 10.440 Euro möglich (=30 %). Zusätzlich sind 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Beispiel (II): BAFA Förderung für eine Wärmepumpe im Jahr 2023

Da sie besonders üppig gefördert werden, betrachten wir die BAFA Förderung für Wärmepumpen gesondert.


Bei der Installation einer Wärmepumpe sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen eines BAFA-Zuschusses förderfähig:

  • Kosten für die Demontage alter Heizanlagen

  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe

  • Erschließungskosten wie z.B. Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) bei Erd-Wärmepumpen oder Brunnenbohrungen bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Anschaffungskosten, Installation sowie Inbetriebnahme von Erdflächenkollektoren, Grabenkollektoren, Erdwärmekörben oder Sole-Luft-Wärmetauscher

  • Kosten für die Maßnahmen zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe wie z.B. Estrich (bei Fußbodenheizung) oder Putzarbeiten (bei Wandheizungen)

  • Kosten für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomation und Energiemanagementsysteme wie z.B. Sensoren, Thermostate oder Displays

  • Kosten für das Errichten oder Umgestalten eines Heiz- bzw. Technikraums (falls erforderlich)

  • Kosten für Maßnahmen zur Warmwasserbereitung

Fördersatz beim Heizungstausch zur Wärmepumpe: zwischen 25 und 40 % der Kosten, je nachdem ob ein Heizungs-Tausch-Bonus möglich (+10 %) ist und welche Wärmequelle genutzt wird (+5 % für Wasser, Abwasser oder Erreich). Zusätzlich werden auch hier 50 % der Kosten für die Fachplanung durch das BAFA bezuschusst.


Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Austausch einer alten Ölheizung durch eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe kostet bspw. 22.500 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 9.000 Euro möglich (=40 %). Zusätzlich sind 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Beispiel (III): BAFA Förderung für Fenster im Jahr 2023

Die BAFA Förderung umfasst auch die Erneuerung bzw. die energetische Ertüchtigung sowie den erstmaligen Einbau von Fenstern in beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.


Bei neuen Fenstern sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Ausbau und Entsorgung der alten Fenster

  • Einbau neuer Fenster

  • Maßnahmen zur Schalldämmung

  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

  • Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken

  • Einbau bzw. Erneuerung von Fensterbänken

  • Fest eingebaute Fliegengitter

  • Maßnahmen zur Absturzsicherung wie z.B. Fensterstangen

  • Abdichtung der Fugen

  • Neue Heizkörper bei Vergrößerung der Fenster und daraus resultierenden geringeren Brüstungshöhen

  • Anteilige Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster

  • Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster

Fördersatz beim Fenstertausch: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)


Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Einbau von 3 neuen Fenstern samt Maßnahmen zum Einbruchschutz kostet beispielsweise 7.800 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 1.170 Euro möglich (=15%). Weitere 390 Euro bekommt man in diesem Beispiel im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt und durchführen lassen hat. Zusätzlich sind noch 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Beispiel (IV): BAFA Förderung für neue Haustüren im Jahr 2023

Die BAFA Förderung umfasst auch die Erneuerung bzw. die energetische Ertüchtigung sowie den erstmaligen Einbau von Haustüren in beheizten Räumen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.


Bei der Erneuerung der Haustüre sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Erneuerung der Haustüren und auch anderer Außentüren sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Bei Mehrfamilienhäusern kann man auch Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus oder auch Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden erneuern.

  • Einbruchhemmende Haustüren (Widerstandsklasse RC2)

  • Nachrüstung von Beschlägen und Schlössern

  • Abdichtung der Fugen

  • Fördersatz beim Fenstertausch: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)

Antragstellung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Der Austausch der Haustüre kostet beispielsweise 6.900 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 1.035 Euro möglich (=15%). Weitere 345 Euro bekommt man im vorliegenden Beispiel im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt hat. Zusätzlich sind noch 50 Prozent der Fachplanung förderfähig.


Beispiel (V): BAFA Förderung für die Dämmung der Außenfassade im Jahr 2023

Die BAFA Förderung umfasst auch sämtliche energetischen Maßnahmen zur Wärmedämmung an den Außenwänden eines Gebäudes.


Bei der Dämmung der Fassade der Außenwand sind beispielsweise folgende Kosten im Rahmen von BAFA-Zuschüssen förderfähig:

  • Alle zugehörigen Abbrucharbeiten wie z.B. das Abklopfen des alten Putzes

  • Erdaushub (falls erdberührten Außenflächen gedämmt werden)

  • Lüftungselemente wie z.B. Außenwandluftdurchlässe

  • Anbringen der Wärmedämmung

  • Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken

  • Maler- und Putzarbeiten

Fördersatz bei der Dämmung der Fassade: 15 % der Kosten, zusätzlich 5 % iSFP-Bonus möglich (+ ggf. 50 % der Kosten für Fachplanung)


Antragstellung durcheinen Energieeffizienz-Experten erforderlich? ja


Beispielrechnung: Die energetische Wärmedämmung eines kleinen Mehrfamilienhauses kostet beispielsweise 55.000 Euro. Dafür ist ein BAFA-Zuschuss über 8.250 Euro möglich. Weitere 2.750 Euro bekommt man in diesem Fall im Rahmen des iSFP-Bonus (=5 %), wenn man zuvor einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen hat. Auch hierfür werden 50 Prozent der Fachplanung per BAFA-Zuschuss gefördert.


Energetische Sanierung: Wieviel Geld steht für BAFA-Förderungen und -Zuschüsse im Jahr 2023 zur Verfügung?

Die Bundesregierung hat die Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2023 bereits konkretisiert.


Zukünftig stehen nur noch 14 Milliarden Euro im Rahmen der gesamten BEG-Förderung zur Verfügung. Die Fördergelder für den Neubau wurden auf nur 1 Milliarde Euro pro Jahr gekürzt. Die restlichen 13 Milliarden Euro stehen für die Sanierung von Gebäuden bereit.


Aus diesem Topf stammen dann im Jahr 2023 die Fördermittel für Zuschüsse des BAFA bzw. Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (=BEG EM).


Wie steht es um die KfW Förderung für die Sanierung im Jahr 2023?

Bei der Überarbeitung des BEG im Sommer 2022 wurde auch die Förderung für die Komplettsanierung angepasst: Hierfür bekommt man keine Zuschüsse mehr von der KfW, sondern "nur" noch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.


Wer sein Haus zu einem Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bekommen.


Beispiele für die Tilgungszuschüsse:

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 85 erreicht, erhält bis zu 6.000 Euro Tilgungszuschuss.

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 55 erreicht, erhält bis zu 18.000 Euro Tilgungszuschuss.

  • Wer sein Haus saniert und das Niveau Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht, erhält bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss.

Tipp: Ab 2023 sind wieder Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung förderfähig

Seit 2021 waren Eigenleistungen im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung und dabei entstandene Materialkosten nicht mehr förderfähig. Nur Leistungen, die von Fachunternehmen ausgeführt wurden, waren in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Das ändert sich nun zum 1. Januar 2023.


Aufgrund des Handwerkermangels werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistung im Zuge einer energetischen Sanierung gefördert. Dies gilt sowohl für das Förderprogramm BEG EM (BAFA) als auch für das Förderprogramm BEG WG (KfW).


Achtung: Allerdings braucht es einen Energieeffizienz-Experten, der die fachgerechte Ausführung prüft und bestätigt.

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