BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Neue Regeln ab 21. Juli 2026
- 17. Juli
- 10 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 1 Tag
Du möchtest neue Fenster einbauen oder dein Haus dämmen und suchst nach der passenden BAFA-Förderung? Wir zeigen, welche Einzelmaßnahmen 2026 gefördert werden und was sich ab dem 21. Juli 2026 beim iSFP-Bonus und den förderfähigen Kosten für Mehrfamilienhäuser ändert.

Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 21. Juli 2026 gelten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mehrere Änderungen:
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gezahlt.
Der Bonus gilt ausschließlich für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der über 30.000 Euro liegt.
Bei Mehrfamilienhäusern werden die maximal förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit gestaffelt.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) eingeführt werden. Er gilt ausschließlich für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Der neue WPB-Bonus tritt nicht bereits am 21. Juli 2026 in Kraft, sondern ist erst für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
In unserem Video erklären wir die neuen Regeln der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie sich die Änderungen auf die möglichen Zuschüsse auswirken.
Wie hoch sind die BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Jahr 2026?
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung beträgt weiterhin 15 Prozent.
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, können sich die maximal förderfähigen Ausgaben bei einem Einfamilienhaus von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Der zusätzliche iSFP-Bonus beträgt weiterhin 5 Prozent. Ab dem 21. Juli 2026 wird er jedoch erst für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der 30.000 Euro übersteigt.
Die häufig verwendete Rechnung „15 Prozent Grundförderung plus 5 Prozent iSFP-Bonus gleich 20 Prozent Förderung“ gilt damit künftig nicht mehr uneingeschränkt für die gesamte Investitionssumme.
BAFA Förderung: Alle Einzelmaßnahmen in der Übersicht
Die folgende Übersicht fasst alle förderfähigen Einzelmaßnahmen der BAFA ab dem 21. Juli 2026 zusammen und zeigt auf, mit welchen Zuschüssen Immobilieneigentümer bei der energetischen Optimierung ihrer Gebäude rechnen können.
Maßnahme | Grundförderung | Maximale förderfähige Ausgaben | Bonus und Besonderheiten |
Gebäudehülle – Dämmung, Fenster und Türen | 15 % | Bis 30.000 €; mit iSFP bis 60.000 € | Ab 21.07.2026: 5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag über 30.000 € |
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | Bis 30.000 €; mit iSFP bis 60.000 € | Ab 21.07.2026: 5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag über 30.000 € |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | Nach den geltenden Förderbedingungen | Kein iSFP-Bonus |
Anlagentechnik – Lüftung und Smart Home | 15 % | Bis 30.000 €; mit iSFP bis 60.000 € | Ab 21.07.2026: 5 % iSFP-Bonus nur auf den Betrag über 30.000 € |
Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern; bis 20.000 € bei Mehrfamilienhäusern | Maximal 2.000 € je Wohneinheit |
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan | 50 % | – | Maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 850 € bei Mehrfamilienhäusern |
Bei Mehrfamilienhäusern gelten ab dem 21. Juli 2026 neue gestaffelte Höchstbeträge. Darauf gehen wir weiter unten ausführlich ein.
Wie verändert sich der iSFP-Bonus ab dem 21. Juli 2026?
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird im Zuge einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude erstellt. Er zeigt auf, in welcher Reihenfolge energetische Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude sinnvoll umgesetzt werden können.
Der iSFP bringt in der BEG weiterhin zwei wesentliche Vorteile:
Die maximal förderfähigen Ausgaben können sich erhöhen.
Für eine im Sanierungsfahrplan vorgesehene Maßnahme kann ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent gewährt werden.
Ab dem 21. Juli 2026 steigen jedoch die Anforderungen an den Bonus. Dieser wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gezahlt. Außerdem gelten die 5 Prozent nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der über dieser Grenze liegt.
Damit kommt der eigentliche iSFP-Bonus künftig voraussichtlich häufig erst bei einer großen oder bei in Summe mehreren Sanierungsmaßnahmen zum Tragen.
Beispielrechnung zum neuen iSFP-Bonus
Eine förderfähige Sanierungsmaßnahme kostet 40.000 Euro und ist Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Grundförderung beträgt:
40.000 Euro × 15 Prozent = 6.000 Euro
Für den iSFP-Bonus wird nur der Betrag berücksichtigt, der über 30.000 Euro liegt:
40.000 Euro – 30.000 Euro = 10.000 Euro
Daraus ergibt sich ein iSFP-Bonus von:
10.000 Euro × 5 Prozent = 500 Euro
Insgesamt beträgt der Zuschuss damit:
6.000 Euro + 500 Euro = 6.500 Euro
Nach der bisherigen Berechnung hätte der iSFP-Bonus 2.000 Euro betragen. Durch die neue Regelung fällt die Förderung in diesem Beispiel somit um 1.500 Euro niedriger aus.
Was passiert bei Investitionskosten unter 30.000 Euro?
Liegt das förderfähige Investitionsvolumen beispielsweise bei 20.000 Euro, wird lediglich die Grundförderung von 15 Prozent gezahlt:
20.000 Euro × 15 Prozent = 3.000 Euro
Ein zusätzlicher iSFP-Bonus wird nicht gewährt, da die Investitionskosten die Schwelle von 30.000 Euro nicht überschreiten.
Weitere Beispielrechnungen, eine Übersicht der Fördervorteile bei unterschiedlichen Investitionskosten und den rechnerischen Break-even findest du in unserem Beitrag: Lohnt sich der iSFP-Bonus ab 2026 noch?
Neue Degression bei Mehrfamilienhäusern
Ab dem 21. Juli 2026 werden die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern gestaffelt. Die Regelung betrifft beispielsweise den Austausch von Fenstern sowie Maßnahmen zur Dämmung oder Anlagentechnik.
Die Höchstbeträge belaufen sich auf:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Die Änderung gilt nicht für Einfamilienhäuser. Ziel der Staffelung ist es, die verfügbaren Fördermittel effizienter einzusetzen. Hintergrund ist sicherlich auch, dass in der Praxis hier sehr häufig versucht wurde, Fördermittel für eine zweite Wohneinheit zu bekommen (z.B. deklariert als Einliegerwohnung) - dies wird jetzt weniger interessant.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten
Für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten ergeben sich maximal förderfähige Ausgaben von:
30.000 Euro + 3 × 15.000 Euro = 75.000 Euro
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten
Bei zehn Wohneinheiten beträgt die Obergrenze:
30.000 Euro + 5 × 15.000 Euro + 4 × 8.000 Euro = 137.000 Euro
Damit steigen die förderfähigen Kosten mit jeder weiteren Wohneinheit nicht mehr gleichmäßig an.
Neuer WPB-Bonus ab dem ersten Quartal 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 soll der Bonus für Worst-Performing-Buildings erstmals auch bei Einzelmaßnahmen gewährt werden. Bislang ist dieser Bonus der systemischen Sanierung eines Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus vorbehalten.
Als Worst-Performing-Buildings gelten Gebäude in einem besonders schlechten energetischen Zustand. Gerade bei diesen Immobilien können energetische Maßnahmen große Mengen Energie und Treibhausgasemissionen einsparen. Gleichzeitig sinken die laufenden Energiekosten für die Bewohner besonders deutlich.
Der neue Bonus soll für Wohn- und Nichtwohngebäude gelten, allerdings ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören insbesondere Dämmmaßnahmen. Für Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung ist der neue Bonus nicht vorgesehen.
Wie hoch der WPB-Bonus ausfallen wird und welche konkreten Nachweise erforderlich sind, muss anhand der zum Start geltenden Förderrichtlinie geprüft werden.
Details und Beispiele zur BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ab dem 21. Juli 2026
Die Bundesregierung setzt weiterhin starke Anreize für energetische Sanierungen und Effizienzverbesserungen von Gebäuden. Im Rahmen der BEG stehen für die Optimierung der Gebäudehülle attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?
Im Fokus stehen drei Bereiche:
Dämmung der Gebäudehülle: Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und erdberührten Bauteilen.
Austausch von Fenstern und Außentüren: Alte und energetisch schlechte Fenster oder Türen können durch effizientere Bauteile ersetzt werden.
Sommerlicher Wärmeschutz: Gefördert werden Maßnahmen, die eine Überhitzung der Räume während der Sommermonate reduzieren.
Welche Förderhöhe gilt ab dem 21. Juli 2026?
Der Grundzuschuss beträgt weiterhin 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können höhere förderfähige Ausgaben angesetzt werden. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent gilt jedoch nur noch für den Teil der Kosten, der über 30.000 Euro liegt.
Bei Mehrfamilienhäusern müssen zusätzlich die neuen gestaffelten Obergrenzen je Wohneinheit berücksichtigt werden.
Beispiel I: BAFA-Förderung für neue Fenster 2026
Die BAFA-Förderung umfasst die Erneuerung, die energetische Verbesserung sowie den erstmaligen Einbau von Fenstern in beheizten Räumen von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Zu den förderfähigen Kosten können unter anderem gehören:
Ausbau und Entsorgung der alten Fenster
Einbau der neuen Fenster
Maßnahmen zur Schalldämmung
Maßnahmen zum Einbruchschutz
Reduzierung von Wärmebrücken
Einbau oder Erneuerung von Fensterbänken
fest eingebaute Fliegengitter
Maßnahmen zur Absturzsicherung
Abdichtung der Fugen
erforderliche Anpassungen an Heizkörpern
anteilige Putz- und Malerarbeiten
Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster
Grundfördersatz: 15 Prozent
iSFP-Bonus: Ab 21. Juli 2026 nur auf förderfähige Ausgaben über 30.000 Euro
Energieeffizienz-Experte erforderlich: Ja
Beispielrechnung
Der Einbau von drei neuen Fenstern samt Einbruchschutz kostet 7.800 Euro.
Daraus ergibt sich eine Grundförderung von:
7.800 Euro × 15 Prozent = 1.170 Euro
Ein zusätzlicher iSFP-Bonus wird nach der neuen Regelung nicht gezahlt, da die Investitionskosten unter 30.000 Euro liegen. Die förderfähigen Kosten für eine energetische Fachplanung können zusätzlich mit 50 Prozent bezuschusst werden.
Tipp: Um beim Austausch deiner Fenster wirtschaftlich sinnvoll zu handeln, spielen die Kosten für die neuen Fenster und deren Einbau eine wesentliche Rolle, zusätzlich zu eventuell verfügbaren Förderungen. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, um ein gutes Verhältnis von Preis und Leistung zu erzielen. Die Plattform Dämmen und Sanieren ermöglicht es dir, mit nur wenigen Klicks Vergleichsangebote von Fensterbauern in deiner Umgebung zu erhalten.
Beispiel II: BAFA-Förderung für neue Haustüren 2026
Gefördert werden die Erneuerung und energetische Verbesserung von Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern können dazu unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohnungseingangstüren zu unbeheizten Treppenhäusern oder Türen zu unbeheizten Kellern und Dachböden gehören.
Förderfähig sind beispielsweise:
neue energetisch verbesserte Außentüren
einbruchhemmende Haustüren
Nachrüstung von Beschlägen und Schlössern
Abdichtung von Fugen
Grundfördersatz: 15 Prozent
iSFP-Bonus: Ab 21. Juli 2026 nur auf förderfähige Ausgaben über 30.000 Euro
Energieeffizienz-Experte erforderlich: Ja
Beispielrechnung
Der Austausch einer Haustür kostet 6.900 Euro.
Die Grundförderung beträgt:
6.900 Euro × 15 Prozent = 1.035 Euro
Da die Kosten unter 30.000 Euro liegen, wird kein zusätzlicher iSFP-Bonus gezahlt. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich mit 50 Prozent gefördert werden.
Beispiel III: BAFA-Förderung für die Fassadendämmung 2026
Die BAFA-Förderung umfasst energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung von Außenwänden.
Zu den förderfähigen Kosten können unter anderem gehören:
erforderliche Abbrucharbeiten
Abklopfen und Entsorgen des alten Putzes
Erdaushub bei erdberührten Außenflächen
Lüftungselemente
Dämmmaterial und Montage
Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrücken
Maler- und Putzarbeiten
Gerüstkosten
Grundfördersatz: 15 Prozent
iSFP-Bonus: Ab 21. Juli 2026 nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben über 30.000 Euro
Energieeffizienz-Experte erforderlich: Ja
Beispielrechnung
Die energetische Fassadendämmung eines Einfamilienhauses kostet 55.000 Euro und ist Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Grundförderung beträgt:
55.000 Euro × 15 Prozent = 8.250 Euro
Für den iSFP-Bonus werden nur 25.000 Euro berücksichtigt:
55.000 Euro – 30.000 Euro = 25.000 Euro
Der zusätzliche Bonus beträgt:
25.000 Euro × 5 Prozent = 1.250 Euro
Insgesamt ist damit ein Zuschuss von 9.500 Euro möglich. Hinzukommen kann eine Förderung von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, muss zunächst anhand der Anzahl der Wohneinheiten berechnet werden, welcher Teil der Gesamtkosten maximal förderfähig ist.
Tipp: Um bei der Dämmung deines Hauses kosteneffizient vorzugehen, sind die Investitionskosten für das Dämmmaterial und die Arbeitsleistung entscheidend, neben möglichen Fördergeldern. Es ist sinnvoll, Angebote von verschiedenen Dämmungs-Fachbetrieben zu vergleichen, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Die Plattform Dämmen und Sanieren ermöglicht es dir, mit wenigen Klicks Vergleichsangebote von Fachfirmen für energetische Sanierungen in deiner Nähe zu erhalten.
Beispiel IV: BAFA-Förderung für die Dachsanierung 2026
Gefördert werden energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung von Steil- und Flachdächern.
Zu den förderfähigen Kosten können gehören:
Abbruch und Entsorgung der alten Dacheindeckung
Entsorgung alter Dämmstoffe
Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung
notwendige Erneuerung von Dachziegeln und Unterkonstruktion
Einbindung von Schornsteinen, Gauben und Dachfenstern
Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken
notwendige Spenglerarbeiten
Gerüstbau
Grundfördersatz: 15 Prozent
iSFP-Bonus: Ab 21. Juli 2026 nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben über 30.000 Euro
Energieeffizienz-Experte erforderlich: Ja
Beispielrechnung
Die energetische Sanierung des Daches eines Einfamilienhauses kostet 85.000 Euro.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können maximal 60.000 Euro als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden.
Die Grundförderung beträgt:
60.000 Euro × 15 Prozent = 9.000 Euro
Für den iSFP-Bonus werden lediglich die förderfähigen Kosten über 30.000 Euro berücksichtigt:
60.000 Euro – 30.000 Euro = 30.000 Euro
Der iSFP-Bonus beträgt damit:
30.000 Euro × 5 Prozent = 1.500 Euro
Insgesamt ist ein Zuschuss von 10.500 Euro möglich. Hinzukommen kann die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung.
Tipp: Da eine Dachsanierung oft eine hohe Anfangsinvestition erfordert, ist die Kombination aus hochwertigem Dämmmaterial und fachgerechter Ausführung entscheidend für die langfristige Heizkostenersparnis. Es lohnt sich, frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, um die maximalen Fördergrenzen (bis zu 60.000 € Investitionskosten pro Jahr mit iSFP) optimal auszunutzen. Über Fachportale wie Dämmen und Sanieren lassen sich gezielt Vergleichsangebote von spezialisierten Dachdeckerbetrieben aus deiner Region einholen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts sicherzustellen.
BAFA-Förderung für Anlagentechnik 2026
Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagentechnik können über die BEG EM gefördert werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Dazu gehören insbesondere:
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
energieeffiziente Gebäudetechnik
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Smart-Home-Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Welche Förderhöhe gilt?
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können sich die maximal förderfähigen Ausgaben erhöhen. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozent gilt ab dem 21. Juli 2026 jedoch nur für den Betrag, der 30.000 Euro übersteigt.
Für Mehrfamilienhäuser gelten die neuen gestaffelten
Höchstbeträge.
BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung 2026
Die Heizungsoptimierung soll den Energieverbrauch bestehender Heizungsanlagen reduzieren. Sie ist von der eigentlichen Heizungsförderung zu unterscheiden, die seit 2024 überwiegend über die KfW abgewickelt wird.
Welche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden gefördert?
Zur Verbesserung der Anlageneffizienz können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
hydraulischer Abgleich
Einstellung der Heizkurve
Austausch von Heizungspumpen
Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
Dämmung von Rohrleitungen
Einbau von Flächenheizungen
Einbau von Niedertemperaturheizkörpern
Einbau von Wärmespeichern
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Daneben werden Maßnahmen zur Emissionsminderung bei bestimmten Biomasseheizungen gefördert.
Welche Fördersätze gelten?
Für Maßnahmen zur Effizienzverbesserung beträgt der Grundfördersatz 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent wird ab dem 21. Juli 2026 nur für den Anteil der förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro gewährt.
Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert.
Was ist mit der Förderung für eine neue Heizung bzw. Wärmepumpe?
Die Förderung für den Austausch einer Heizung und den Einbau einer Wärmepumpe läuft seit 2024 grundsätzlich über die KfW. Die hier dargestellten BAFA-Regelungen betreffen vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Wie steht es um die KfW-Förderung für eine Komplettsanierung?
Wer sein Gebäude vollständig zu einem Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit erhalten.
Die tatsächliche Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienzhausstufe, möglichen Bonusklassen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.
Kann man zusätzlich zum BAFA-Zuschuss einen Kredit für eine Sanierung aufnehmen?
Ja, grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten.
Zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW: Zusätzlich zum BAFA- Zuschuss gibt seit 2024 einen vergünstigten Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen wie z.B. eine Dämmung.
"Normaler" Kredit: Du kannst außerdem zusätzlich zum BAFA-Zuschuss auch einen "normalen" Modernisierungs-Kredit über eine Bank aufnehmen - schließlich sind mit einer energetischen Sanierung meistens hohe Investitionskosten verbunden.
Tipp: Am besten startest du einen Modernisierungs-Kredit-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.
Sind Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung förderfähig?
Auch bei Eigenleistungen können bestimmte Materialkosten förderfähig sein. Die eigene Arbeitsleistung wird allerdings nicht bezuschusst.
Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und die angefallenen Materialkosten bestätigt. Deshalb sollte die geplante Eigenleistung unbedingt vor Beginn der Arbeiten mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden.
Fazit: Vor allem der iSFP-Bonus wird deutlich eingeschränkt
Die Grundförderung von 15 Prozent bleibt bei vielen BAFA-Einzelmaßnahmen bestehen. Ab dem 21. Juli 2026 ändern sich jedoch wichtige Details.
Besonders relevant ist die Neuregelung des iSFP-Bonus: Die zusätzlichen 5 Prozent werden erst bei förderfähigen Ausgaben von mehr als 30.000 Euro gezahlt – und auch dann nur auf den übersteigenden Betrag. Kleinere Einzelmaßnahmen erhalten daher künftig keinen zusätzlichen iSFP-Bonus mehr.
Bei Mehrfamilienhäusern begrenzt die neue Degression zudem die förderfähigen Ausgaben für zusätzliche Wohneinheiten. Ab dem ersten Quartal 2027 soll im Gegenzug ein neuer WPB-Bonus gezielt die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude unterstützen.
Da die konkrete Förderung von der Gebäudeart, der Anzahl der Wohneinheiten und der Höhe der Investitionskosten abhängt, sollte die Förderfähigkeit immer vor Vertragsabschluss und Maßnahmenbeginn geprüft werden.
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