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KfW-Ergänzungskredit für Heizungstausch ab 2024: So bekommst du ihn

Ab 2024 gibt es spannende Neuigkeiten für alle, die ihre Heizung modernisieren und/oder weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchführen wollen: die Einführung eines zinsvergünstigten Ergänzungskredits durch die KfW! Wir möchten dir in diesem Beitrag alles Wichtige dazu erklären.


Was genau ist der zinsvergünstigte KfW-Ergänzungskredit für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen?

Seit dem 27. Februar 2024 kannst du einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen bei der KfW beantragen (bzw. bei einem Finanzierungspartner, siehe weiter unten).


Er ist dazu gedacht, die Kosten zu decken, die nach Abzug der KfW-Zuschüsse für den Heizungstausch bzw. der BAFA-Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen noch offen sind. Dieser Kredit ist also dazu da, dir finanziell unter die Arme zu greifen, wenn du deine Heizungsanlage modernisieren möchtest (bzw. weitere Modernisierungen z.B. an der Gebäudehülle vornehmen möchtest/musst).


Wer kann diesen Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen bei der KfW beantragen?

Du kannst den Kredit beantragen, wenn du selbstnutzender Wohneigentümer bist.


Wie hoch kann der Kredit für die Heizung und weitere Effizienzmaßnahmen sein?

Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro betragen.


Wie sieht es mit den Zinsen aus?

Die gute Nachricht ist, dass der Kredit zinsvergünstigt ist.


Die Zinskonditionen (Stand: 27.2.2023) für einen Förderkredit, der über eine Laufzeit von 35 Jahren und eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren verfügt, betragen 2,21 Prozent effektiv für private Antragsteller mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Für alle weiteren Kreditnehmer liegt der effektive Zinssatz bei 3,81 Prozent (Die Zinssätze können sich täglichen ändern).


Die Zinsverbilligung ist somit geringer als ursprünglich angedacht.


Was benötige ich, um den Ergänzungskredit von der KfW zu bekommen?

Der Zusatzkredit kann ausschließlich zusammen mit einer Förderzusage der KfW für Heizungsprojekte und/oder einem Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Eine eigenständige Anfrage für den Zusatzkredit ist nicht zulässig.


Wie beantrage ich den zinsvergünstigten Ergänzungskredit beim Heizungstausch?

Die Beantragung erfolgt wie bei allen KfW-Programmen über einen Finanzpartner. Um an den besten Finanzierungspartner zu gelangen, starte am besten einen Vergleich über einen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.


Ab wann kann man den KfW-Ergänzungskredit für den Heizungstausch bzw. für weitere energetische Sanierungen beantragen?

Seit dem 27. Februar 2024 ist es möglich den KfW-Ergänzungskredit für den Heizungstausch bzw. weitere energetische Sanierungen zu beantragen.


Was ist der Vorteil des zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredits für den Heizungstausch ab 2024?

Durch diesen Kredit kannst du deine Heizung und/oder dein Gebäude energetisch modernisieren, ohne dich finanziell zu übernehmen. Es ist eine großartige Chance, energieeffizienter zu werden und langfristig Kosten zu sparen, während du gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tust.


Tipp: Angebote von Heizungs-Installateuren in deiner Nähe erhalten

Um eine möglichst wirtschaftliche Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizanlage eine Rolle. Damit du ein gutes Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungsbauern aus deiner Region.



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