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Wird das Heizungsgesetz nun komplett gekippt oder nur leicht angepasst?

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich aktuell, wie die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD mit dem bisherigen Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgeht. Nach dem jüngsten Koalitionsausschuss vom 11. Dezember 2025 zeichnet sich erstmal nur eines ab: Das Gesetz wird umbenannt. Wir geben dir einen Überblick über die aktuelle Lage und was sich realistisch ändern könnte.


Neuer Stand: Das Gesetz wird umbenannt in Gebäudemodernisierungsgesetz

Nach langen Beratungen hat Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigt, dass das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), im politischen Streit als Heizungsgesetz bekannt, abgeschafft und künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen wird.


Laut Merz sollen die ersten Eckpunkte für das neue Gesetz bis Ende Januar 2026 von den Koalitionsfraktionen vorgelegt werden. Auf dieser Basis soll das Gesetz dann im Frühjahr 2026 in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.


Damit steht fest: Die Regierung möchte den Anschein erwecken das Heizungsgesetz abzuschaffen – inhaltlich ist jedoch noch nichts entschieden.


Reform erneut verschoben – zentrale Streitpunkte bleiben ungelöst

Obwohl die Union im Wahlkampf die Abschaffung des Heizungsgesetzes versprochen hatte, und das Gesetz noch im Laufe des Jahres 2025 anpassen wollte, gab es im Koalitionsausschuss keine inhaltliche Einigung. Die Reform wurde auf Anfang 2026 vertagt.


Der wichtigste Konfliktpunkt bleibt weiterhin ungelöst: Wie hoch soll der Anteil erneuerbarer Energien sein, mit dem neue Heizungen künftig betrieben werden müssen?


Aktuell gilt weiterhin – aber ohne endgültige Garantie für die Zukunft – die bekannte 65-Prozent-Regel, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Genau diese Vorgabe sorgt in der Koalition für Spannungen:

  • Die Union möchte die 65-Prozent-Regel abschwächen oder durch einen marktbasierten Steuerungsmechanismus (z. B. CO₂-Bepreisung) ersetzen.

  • Die SPD fordert, dass die 65-Prozent-Regel unangetastet bleibt und den Kern der Wärmewende bildet.


Was bedeutet das kurzfristig?

Durch die erneute Verschiebung rechnen Experten sowie Branchenvertreter mit einer anhaltenden Investitionszurückhaltung. Ohne klare Leitlinien zur Frage, welche Heiztechnologien künftig zulässig und gefördert werden, scheuen viele Haushalte vor Entscheidungen zum Heizungstausch zurück.


Der Branchenverband BDEW begrüßt zwar, dass es nun wenigstens einen Fahrplan gibt, fordert jedoch dringend:

  • einen verlässlichen Rahmen für klimafreundliche Wärmeversorgung,

  • klare steuernde Signale,

  • und ein praxistaugliches Gesamtkonzept für Eigentümer und Kommunen.


Jetzt heißt es abwarten – und die Positionen genau beobachten

Fest steht also nur: Das bisherige GEG wird umbenannt und heißt dann vermutlich GMG. Doch noch ist unklar, wie diese Reform konkret ausgestaltet wird. In den nächsten Abschnitten schauen wir uns daher die Positionen der beteiligten Parteien genauer an.


Wie stehen die Koalitionsparteien zur Reform des Gebäudeenergiegesetz?

In der Bundesregierung herrscht noch immer Uneinigkeit über die inhaltliche Ausgestaltung des Heizungsgesetzes. Während die Union es grundlegend reformieren oder sogar abschaffen will, plädiert die SPD für eine behutsame Weiterentwicklung – inklusive Beibehaltung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien.


Union: Abschaffung des Ampel-Gesetzes, neue Eckpunkte in Arbeit

Die Union hält an ihrer Linie fest, das von der Ampel-Regierung novellierte Heizungsgesetz zurückzunehmen.

  1. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), bekräftigte im Herbst 2025, dass „das Heizungsgesetz, das nur ein Teil des Gebäudeenergiegesetzes ist, nach wie vor abgeschafft werden soll“. In der SWR-Sendung Zur Sache! Baden-Württemberg erklärte Bilger, er rechne noch in diesem Jahr mit ersten Vorschlägen für eine Novellierung (was ja jetzt nicht passiert ist). Abgeschafft werden solle nicht das gesamte GEG, „sondern nur der Teil, der von der Ampel-Regierung stammt“, der laut Bilger „für große Verunsicherung unter den Verbrauchern gesorgt hat“.

  2. Auch aus dem Bundeswirtschaftsministerium kamen in den letzten Monaten kritische Töne. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach in der Neuen Zürcher Zeitung vom Heizungsgesetz als einem „Prototyp dafür, wie man die Schraube beim Ordnungsrecht überdrehen kann“. Dadurch habe man „eine Abwehrhaltung gegen Klimaschutz“ erzeugt. Das Gesetz habe „völlige Verunsicherung“ ausgelöst – insbesondere durch die Haltung, Gasheizungen pauschal zu verteufeln, was sie als „fatal“ bezeichnete. Reiche kündigte eine grundlegende Reform an: Mehr Flexibilität beim Heizen, bezahlbare Hybridlösungen aus Heizkessel und Solarthermie sowie ein Ende des „Zwangs zur Wärmepumpe“. Zugleich stellte sie klar, dass künftig marktwirtschaftliche Mechanismen Vorrang vor bürokratischen Vorgaben haben sollen. Das Wirtschaftsministerium werde „das ordnungspolitische Gewissen der Bundesregierung“ sein.

  3. Andreas Lenz (CSU), wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, wurde zuletzt noch deutlicher: Das bisherige Gesetz müsse ersetzt werden. Bereits im November sollen Eckpunkte für ein neues GEG vorliegen (was ja nicht passiert ist). Die 65-Prozent-Regelung bezeichnete Lenz als „nicht sachgemäß“ – sie solle gestrichen werden. Auch die staatliche Förderung will die Union überarbeiten. Angesichts der Haushaltslage drängen Unionspolitiker wie Markus Söder auf Kürzungen bei der Heizungsförderung.


Der Kurs der Union ist damit klar: Weg von ordnungspolitischem Zwang, hin zu marktwirtschaftlicher Steuerung und Technologieoffenheit.


SPD: Beibehaltung der 65-Prozent-Regel und Fokus auf soziale Balance

Die SPD hält am Grundprinzip des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes fest.


  1. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte im November, das Ambitionsniveau dürfe „nicht gesenkt“ werden – die 65-Prozent-Regel bleibe das „Herzstück“ der Wärmewende.

  2. Auch SPD-Fraktionsvize Armand Zorn stellte klar, dass an dieser Vorgabe festgehalten werden soll. Zwar müsse das neue GEG „flexibler und technologieoffener“ werden, doch entscheidend sei die klimafreundliche Wirkung der jeweiligen Technologie. „Verschiedene Lösungen wie Wärmepumpen, Geothermie, Biogas, Pelletheizungen oder andere innovative Technologien müssen gleichberechtigt möglich sein“, sagte Zorn. „Entscheidend ist die Klimawirkung, nicht die Technologie an sich.“


Die SPD will damit signalisieren: Sie steht offen für verschiedene technische Wege, aber nicht für eine Aufweichung der Klimaziele. Gleichzeitig legt die Partei Wert auf soziale Ausgewogenheit – die Wärmewende müsse bezahlbar bleiben.


Fazit: Kursstreit mit offenem Ausgang

Die Koalition ist sich einig, dass das Gebäudeenergiegesetz reformiert werden muss – doch über die Richtung herrscht Streit.

  • Die Union will den Ampel-Teil des Gesetzes abschaffen, die 65-Prozent-Regel streichen und stärker auf marktwirtschaftliche Anreize setzen.

  • Die SPD hingegen will die Regelung beibehalten, aber den Weg dorthin flexibler gestalten.


Bis Jahresende 2025 sollten die erste Eckpunkte vorliegen, das wurde nun verschoben auf Januar 2026. Ob sich Union und SPD bis dahin auf einen gemeinsamen Kurs einigen können, bleibt nach wie vor offen – der Konflikt um das Heizungsgesetz ist jedenfalls wieder voll entbrannt.


Machen CDU und SPD das Heizungsgesetz nun rückgängig bzw. was genau könnte sich ändern?

In den nächsten Wochen zeigt sich, ob das Heizungsgesetz tatsächlich komplett zurückgenommen oder zumindest in wesentlichen Punkten angepasst wird. Dabei gibt es einige zentrale Elemente, die vermutlich überarbeitet werden:


1. Rücknahme der 65-Prozent-Regelung des Heizungsgesetzes (§ 71 – Anforderungen an eine Heizungsanlage)

Die 65-Prozent-Regelung – also die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – bleibt einer der zentralen Streitpunkte in der laufenden Debatte um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes.


Von einer konkreten Einigung ist die Koalition weit entfernt. Während die Union klar signalisiert hat, dass sie diese Vorgabe abschaffen oder deutlich abschwächen will, hält die SPD an ihr fest.


Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Lenz (CSU), bezeichnete die 65-Prozent-Regel jüngst als „nicht sachgemäß“ und forderte ihre Streichung.


Die SPD hingegen will an der Regel festhalten. Fraktionsvize Armand Zorn betonte, entscheidend sei nicht die Technologie, sondern deren Klimawirkung – die 65-Prozent-Vorgabe bleibe „ein wichtiger Maßstab für den Fortschritt beim Heizen“.


Ob ein Kompromiss gelingt, ist offen.


Update: Wie inzwischen durchklingt, könnte ein Kompromiss sein, dass weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie z.B. ein Fenstertausch, auf die 65-Prozent-Regel anrechenbar werden sollen.


2. CO₂-Steuer als zentrales Element für die Heizungswahl

Die CDU hat bereits im Wahlkampf angekündigt, dass sie den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung nicht über starre Verbote, sondern strikt über eine gezielte CO₂-Bepreisung lenken möchte. Diese Steuer soll fossile Energieträger verteuern und so Anreize für den Wechsel auf erneuerbare Energien schaffen.


Ab 2028 (eigentlich 2027, aber das wurde vor kurzem auf EU-Ebene auch verschoben) tritt ein neues System in Kraft: der europäische Emissionshandel ETS 2. Anders als bisher gibt es dann keinen festen CO₂-Preis mehr, sondern die Preise werden am Markt gebildet – ähnlich wie bei Aktien an der Börse.


Was das genau für Heizungssanierer bedeutet, haben wir in in unserem Blogbeitrag CO₂-Preisentwicklung und -prognose sowie langfristige Auswirkung auf die Heizkosten beleuchtet.


3. Technologieoffenheit – aber ist sie wirklich neu?

Die Union betonte im Wahlkampf immer wieder, dass sie die Technologieoffenheit stärken wolle. Das klingt, als wäre das Gebäudeenergiegesetz bisher stark eingeschränkt – tatsächlich lässt es aber bereits verschiedene Technologien zu. Wenn es also nur darum ginge, das Gesetz technologieoffener zu gestalten, müsste man quasi nichts ändern.


Möglicherweise werden die Paragraphen für alternative Energieträger wie grünes Gas, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff etwas ausgeweitet. Allerdings sind diese Technologien für den breiten Markt weder wirtschaftlich noch in ausreichenden Mengen verfügbar. Eine wirkliche Renaissance von Öl- oder Gasheizungen ist daher unwahrscheinlich.


4. Vereinfachung von Regeln und Anforderungen

Die SPD hat signalisiert, dass sie das Gebäudeenergiegesetz „einfacher und handhabbarer“ machen möchte. Dazu könnten folgende Anpassungen gehören:

  • Weniger Bürokratie bei Förderanträgen

  • Vereinfachte Nachweispflichten für Hausbesitzer

  • Flexiblere Übergangsfristen für den Heizungstausch

  • Weniger Komplexität beim Nachweis zur Einhaltung der 65-Prozent-Regelung


Diese Änderungen würden das Gesetz für viele Eigentümer verständlicher machen, aber keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Ausrichtung bedeuten.


5. Verlässliche Förderung

Hier und da ist durchgeklungen, dass die CDU die Förderung für den Heizungstausch abschaffen könnte. Das Positionspapier der Partei spricht jedoch explizit von einer "verlässlichen Förderung" – ein Zeichen dafür, dass Förderprogramme weiterhin bestehen bleiben sollen.


Die genaue Ausgestaltung könnte sich jedoch verändern: Denkbar sind Anpassungen in den Fördersätzen oder der Verteilung der Mittel. Dennoch bleibt festzuhalten: Eine vollständige Abschaffung der Förderung ist nicht zu befürchten.


Mehr dazu in unserem Beitrag: Wird die Wärmepumpen-Förderung gestoppt?


Tipp: Neben der Förderung ist vor allem der Preis einer Heizung entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Doch wie kommst du an das beste Angebot, z.B. für eine Wärmepumpe? Am besten vergleichst du verschiedene Angebote, um das für dich beste zu erhalten. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten mehrere Angebote von Wärmepumpen-Installateuren aus deiner Region.


Wie wahrscheinlich ist es, dass das Heizungsgesetz durch die neue Regierung komplett gekippt wird?

Es gibt drei mögliche Szenarien für die Zukunft des Heizungsgesetzes:


Szenario 1: Starke Zurücknahme auf den Stand von vor 2024

Dies ist die Forderung der Hardliner in der CDU und CSU. Eine vollständige Rücknahme des Heizungsgesetzes würde bedeuten, dass die 65-Prozent-Regel entfällt und keine verpflichtenden Vorgaben für klimafreundliche Heizungen bestehen bleiben. Dies käme einer Abschaffung des Gesetzes nahe.


Einschätzung: Klimapolitische Verpflichtungen auf EU-Ebene sind aus unserer Sicht ein Hindernis für eine radikale Abschaffung.


Wahrscheinlichkeit: 20 Prozent


Szenario 2: Ein Kompromiss

In diesem Szenario kommt es zu einem Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD. Es würden Anpassungen am Heizungsgesetz vorgenommen, beispielsweise die Aufnahme von grünem Öl und grünem Gas in die Regelungen, sodass die Union behaupten kann, das Gesetz sei nun technologieoffener. Weitere moderate Änderungen könnten eine Lockerung der 65-Prozent-Regelung sowie längere Übergangsfristen sein.


Dieses Szenario ist wahrscheinlicher als eine vollständige Abschaffung, da es sowohl den Forderungen der Union nach mehr Technologieoffenheit als auch die Klima-Ziele auf EU-Ebene nicht komplett aus den Augen verliert.


Wahrscheinlichkeit: 70 Prozent


Szenario 3: Nur geringe Anpassungen

Dann gibt es noch die Variante, dass es nur minimale Änderungen am Gesetz gibt, insbesondere Vereinfachungen der Bürokratie und flexiblere Übergangsregelungen. Dies entspricht weitgehend den Vorstellungen der SPD, die das Gesetz beibehalten, aber handhabbarer machen möchte.

Wahrscheinlichkeit: 10 Prozent


Fazit: Wird das Heizungsgesetz gekippt?

Viele Hausbesitzer machen sich seitdem Union und SPD regieren Hoffnungen, dass die Koalition das Heizungsgesetz zurücknehmen oder stark anpassen könnte. Wie lautet unser Fazit, nachdem wir uns alle verschiedenen Positionen der beiden Parteien angeschaut haben?


Unsere Einschätzung: Das Heizungsgesetz wird leicht reformiert werden - wie genau ist heute schwer zu sagen. Damit auch die Union - nach den großen Ankündigungen im Wahlkampf das Gesetz abzuschaffen - das Gesicht wahren kann, wurde nun schonmal bekannt gegeben, dass das Gesetz künftig umbenannt wird in Gebäudemodernisierungsgesetz. Das klingt zumindest irgendwie nach abschaffen.


Du kannst jedoch davon ausgehen, dass ein angepasstes Gesetz keine wesentlichen Auswirkungen darauf haben wird, welche Heiztechnologie sich durchsetzt – geschweige denn, dass fossile Heizenergien wie Gas oder Öl eine Renaissance erleben.


Daher ist es unwahrscheinlich, dass ein angepasstes Heizungsgesetz die Situation von Eigentümern beim Heizungstausch grundlegend verändert. Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Zukunft im Heizungskeller durch erneuerbare Energien bestimmt wird.


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