Heizungsgesetz gekippt? Warum die Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz immer lauter wird
- 6. Juni
- 8 Min. Lesezeit
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sollte das Heizungsgesetz vereinfachen – stattdessen wächst die Kritik. Erfahre, warum Bundesländer, Kommunen, Vermieterverbände, der Normenkontrollrat und sogar der CDU-Wirtschaftsrat Nachbesserungen fordern und welche Änderungen vor dem Beschluss noch möglich sind.
Mit dem Kabinettsbeschluss Mitte Mai schien die Reform des umstrittenen Heizungsgesetzes auf einem guten Weg. Die 65-Prozent-Regel soll entfallen, Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich und das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Doch statt Ruhe wächst inzwischen die Kritik.
Nicht nur Umweltverbände äußern Bedenken. Auch der Nationale Normenkontrollrat, Vermieterverbände, Sozialverbände, Kommunen, Stadtwerke, mehrere Bundesländer und sogar der CDU-Wirtschaftsrat fordern Nachbesserungen.
Damit hat sich die Debatte verschoben:
Nicht mehr die Frage, ob das Gesetz kommt, steht im Mittelpunkt, sondern welche Änderungen Bundestag und Bundesrat vor der Verabschiedung noch verlangen werden.
Wo steht das Gesetz aktuell?
Anders als noch Anfang des Jahres handelt es sich inzwischen nicht mehr nur um ein Eckpunktepapier. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bereits beschlossen.
Als Nächstes folgen die parlamentarischen Beratungen:
Juni 2026: Erste Lesung im Bundestag
Juni 2026: Beratung im Bundesrat
anschließend Ausschussberatungen und mögliche Änderungen
geplantes Inkrafttreten: 1. November 2026
Damit ist zwar klar, dass die Bundesregierung die Reform weiter vorantreibt. Gleichzeitig zeigt die zunehmende Kritik aber auch: Das Gesetz dürfte den Bundestag und Bundesrat vermutlich nicht unverändert passieren.
👉 Wenn du die konkreten Inhalte des Gesetzes verstehen möchtest, findest du alle Details hier: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was sich beim Heizen dann wirklich ändert.
Die Kritik kommt inzwischen von allen Seiten
Bemerkenswert ist vor allem, wie breit die Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz inzwischen geworden ist.
Während die Bundesregierung das Gesetz als Vereinfachung und Rückkehr zu mehr Technologieoffenheit verkauft, sehen zahlreiche Verbände, Institutionen und Bundesländer erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die Kritik kommt dabei aus völlig unterschiedlichen Richtungen:
Kritiker | Hauptkritik |
Nationaler Normenkontrollrat | Zu kompliziert, zu bürokratisch, nicht praxistauglich |
Bundesländer | Zu schwach für die Klimaziele, handwerkliche Mängel |
Kommunen & Stadtwerke | Gefährdung der kommunalen Wärmeplanung |
Haus & Grund | Hohe Risiken für Vermieter |
Sozialverband Deutschland | Mögliche Verknappung von Mietwohnungen |
CDU-Wirtschaftsrat | Nachteile für Hybridheizungen |
Umweltverbände | Zu wenig Klimaschutz, Comeback fossiler Heizungen |
Während Umweltverbände das Gesetz für zu klimaschädlich halten, kritisieren Vermieterverbände vor allem steigende Kosten und zusätzliche Belastungen.
Kommunen sorgen sich um ihre Wärmewende vor Ort, während der Normenkontrollrat vor allem die mangelnde Verständlichkeit und Praxistauglichkeit bemängelt.
Genau deshalb dürfte das parlamentarische Verfahren in den kommenden Wochen spannend werden. Denn mittlerweile geht es nicht mehr nur um einzelne Detailfragen, sondern um grundlegende Kritik an verschiedenen Teilen des Gesetzes.
Normenkontrollrat: „Handwerklich schwach und praxisfern“
Besonders viel Aufmerksamkeit hat die Kritik des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) ausgelöst. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung soll eigentlich dafür sorgen, dass Gesetze verständlich, praxistauglich und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden.
Genau hier sieht der NKR beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz erhebliche Probleme.
Der Vorsitzende Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf öffentlich als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben“, die dem Gremium in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden. Der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich und für viele Betroffene nur schwer nachvollziehbar.
Besonders kritisch sieht der Normenkontrollrat die geplanten Regelungen zur Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Diese seien kompliziert, erzeugten zusätzlichen Beratungsbedarf und könnten in der Praxis zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen.
Bemerkenswert ist die Kritik auch deshalb, weil die Bundesregierung die Reform ursprünglich mit dem Ziel begründet hatte, das bisherige Heizungsgesetz einfacher und verständlicher zu machen.
Der NKR kommt dagegen zu dem Schluss, dass das neue Gesetz an vielen Stellen eher zusätzliche Bürokratie schafft, anstatt bestehende Regelungen zu vereinfachen.
Entsprechend fordert das Gremium den Bundestag auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal grundlegend zu überarbeiten.
Bundesländer stellen sich gegen zentrale Teile des Gesetzes
Nicht nur der Normenkontrollrat sieht Nachbesserungsbedarf. Auch die Fachausschüsse des Bundesrats haben sich inzwischen mit dem Gesetzentwurf beschäftigt – und ihr Urteil fällt ebenfalls deutlich aus.
In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen mehrere Ausschüsse das Gebäudemodernisierungsgesetz als „handwerklich mangelhaft“ und kritisieren, dass es „in die falsche Richtung weist“. Besonders bemerkenswert: Die Kritik wird nicht nur vom federführenden Wirtschaftsausschuss getragen, sondern auch von Ausschüssen für Umwelt, Verbraucherschutz, Agrarpolitik sowie Städtebau.
Im Kern geht es den Ländern vor allem um die Klimawirkung des Gesetzes.
So kritisieren sie unter anderem, dass das bisherige Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 vollständig gestrichen werden soll. Aus Sicht vieler Länder reicht die geplante Bio-Treppe mit maximal 60 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen bis 2040 nicht aus, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu erreichen.
Die Ausschüsse schlagen deshalb deutlich strengere Vorgaben vor. Unter anderem wird diskutiert, die Bio-Treppe jährlich anzuheben, sodass bis 2045 ein Anteil von 100 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen erreicht wird.
Darüber hinaus fordern mehrere Bundesländer mehr Spielraum für eigene Klimaschutzvorgaben. Hintergrund ist, dass Länder wie Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein bereits heute ambitioniertere Klimaziele verfolgen als der Bund und deshalb strengere Regeln für Heizungen ermöglichen möchten.
Auch verfassungsrechtliche Bedenken werden inzwischen diskutiert. Einige Länder verweisen auf das Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 und stellen die Frage, ob die geplanten Lockerungen langfristig mit den Klimazielen Deutschlands vereinbar sind.
Zwar kann der Bundesrat das Gesetz nicht direkt blockieren. Die deutliche Kritik zeigt aber, dass die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit erheblichem Gegenwind aus den Ländern rechnen muss.
Städte und Kommunen warnen vor Problemen bei der Wärmewende
Während die Bundesländer vor allem die Klimawirkung des Gesetzes kritisieren, sorgen sich viele Kommunen und Stadtwerke um die praktische Umsetzung der Wärmewende vor Ort.
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Städte viel Geld und Personal in die kommunale Wärmeplanung sowie in den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen investiert. Viele dieser Projekte rechnen sich allerdings nur dann, wenn sich ausreichend Haushalte an die geplanten Wärmenetze anschließen.
Genau hier sehen viele Kommunen nun ein Problem.
Wenn Eigentümer künftig wieder einfacher neue Gas- und Ölheizungen einbauen können, könnte die Bereitschaft sinken, auf Fernwärme oder andere klimafreundliche Lösungen umzusteigen. Dadurch würden geplante Investitionen möglicherweise wirtschaftlich schwieriger.
Besonders deutlich äußerte sich beispielsweise die Stadt Konstanz. Dort wird befürchtet, dass das neue Gesetz erneut Unsicherheit bei Eigentümern schafft und die bereits angelaufene Wärmewende ausbremst.
Hinzu kommt ein weiterer Konfliktpunkt: Einige Bundesländer prüfen bereits, ob sie künftig strengere Vorgaben als der Bund erlassen wollen. Hamburg hat entsprechende Pläne bereits angekündigt. Dadurch könnte sich die Situation für Eigentümer je nach Bundesland künftig wieder stärker unterscheiden.
Die Kritik der Kommunen richtet sich dabei weniger gegen einzelne technische Details des Gesetzes. Vielmehr geht es um die Sorge, dass die Wärmewende vor Ort an Tempo verlieren könnte, wenn die politischen Rahmenbedingungen erneut grundlegend verändert werden.
Vermieterverbände warnen vor Risiken für den Mietwohnungsmarkt
Besonders kontrovers wird derzeit die geplante Kostenbremse für Mieter diskutiert.
Zur Erinnerung: Vermieter sollen sich künftig an den laufenden Kosten neuer fossiler Heizungen beteiligen. Dazu gehören unter anderem:
CO₂-Kosten
Gasnetz-Entgelte
Mehrkosten für Biomethan und andere grüne Gase
Aus Sicht der Bundesregierung soll dadurch verhindert werden, dass Vermieter weiterhin günstige Gasheizungen einbauen, während Mieter später die steigenden Betriebskosten allein tragen müssen.
Genau diese Regelung stößt jedoch bei Eigentümerverbänden auf scharfe Kritik.
Der Verband Haus & Grund warnt, dass die Kostenrisiken für Vermieter künftig kaum noch kalkulierbar seien. Insbesondere bei Wohnungen mit Gasetagenheizungen gebe es häufig keine einfache Alternative. Gleichzeitig müssten Vermieter künftig einen Teil der laufenden Heizkosten übernehmen, ohne zu wissen, wie sich CO₂-Preise, Netzentgelte oder die Kosten für Biomethan entwickeln werden.
Haus & Grund befürchtet deshalb, dass manche Eigentümer ihre Wohnungen künftig eher verkaufen als weiter vermieten könnten. Der Verband warnt sogar vor erheblichen Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt.
Ob dieses Szenario tatsächlich eintritt, lässt sich heute natürlich nicht seriös vorhersagen. Dennoch zeigt die Diskussion, dass die geplante Kostenverteilung inzwischen zu den umstrittensten Bestandteilen des gesamten Gesetzes gehört.
Interessant ist dabei auch, dass ähnliche Sorgen inzwischen nicht nur von Vermieterverbänden geäußert werden. Auch Sozialverbände sehen hier mögliche Risiken für den Wohnungsmarkt.
Sozialverbände fürchten steigende Mieten und weniger Mietwohnungen
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht Risiken für den Wohnungsmarkt. Dort wird befürchtet, dass zusätzliche finanzielle Belastungen dazu führen könnten, dass Eigentümer Wohnungen künftig häufiger verkaufen statt vermieten.
Aus Sicht des Verbandes könnte dies die ohnehin angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten weiter verschärfen. Weniger Mietwohnungen würden tendenziell zu höheren Mieten und einem geringeren Angebot führen.
Die Bundesregierung weist diese Kritik allerdings zurück. Nach ihrer Auffassung schafft das neue Gesetz vor allem mehr Flexibilität bei der Heizungswahl und schützt Mieter besser vor steigenden Betriebskosten fossiler Heizungen.
Ob die Befürchtungen von Haus & Grund und dem SoVD tatsächlich eintreten, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist jedoch schon heute: Die geplante Kostenbremse für Mieter, die ursprünglich als politischer Kompromiss gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem der umstrittensten Bestandteile des gesamten Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Während Umweltverbände die Regelung teilweise sogar für zu schwach halten, kritisieren Eigentümer- und Sozialverbände mögliche Folgen für den Wohnungsmarkt. Genau diese gegensätzlichen Positionen zeigen, wie schwierig die politische Balance zwischen Klimaschutz, Mieterschutz und bezahlbarem Wohnen geworden ist.
Sogar CDU-Wirtschaftsrat übt Kritik
Besonders interessant ist eine weitere Kritik, weil sie nicht von Umweltverbänden oder der Opposition kommt, sondern aus dem wirtschaftsnahen Umfeld der Union selbst.
Der CDU-Wirtschaftsrat sieht im aktuellen Gesetzentwurf Nachteile für sogenannte Hybridheizungen. Dabei gelten gerade diese Systeme häufig als pragmatische Lösung für viele Bestandsgebäude. (Wir haben übrigens mal in einem anderen Blogbeitrag analysiert, ob sich solche Hybridheizungen wirklich lohnen. Hier für Öl, hier für Gas)
Typische Beispiele sind:
Wärmepumpe und Gasheizung
Wärmepumpe und Ölheizung
Solarthermie und Gasheizung
Der Grundgedanke: Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizleistung, während die fossile Heizung nur an besonders kalten Tagen oder in Spitzenlastzeiten unterstützt.
Der CDU-Wirtschaftsrat befürchtet nun allerdings, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ausgerechnet diese Systeme unattraktiver macht.
Zwar sind viele Hybridheizungen von der sogenannten Bio-Treppe ausgenommen, sofern die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Wärme liefert. Trotzdem greift weiterhin die neue Kostenbeteiligung für Vermieter, sobald fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen.
Das bedeutet: Auch wenn eine Gasheizung nur einen kleinen Teil der Wärme erzeugt, müssten Vermieter weiterhin einen Teil der CO₂-Kosten sowie weiterer Abgaben übernehmen.
Aus Sicht des CDU-Wirtschaftsrats entsteht dadurch unnötige Bürokratie und möglicherweise sogar ein Fehlanreiz. Vermieter könnten sich gegen Hybridlösungen entscheiden, obwohl diese erhebliche CO₂-Einsparungen ermöglichen würden.
Der Verband fordert deshalb, Hybridheizungen stärker wie vollständig erneuerbare Heizsysteme zu behandeln – zumindest dann, wenn der überwiegende Teil der Wärme von der Wärmepumpe oder einer anderen klimafreundlichen Technologie erzeugt wird.
Politisch ist diese Kritik besonders spannend, weil sie zeigt, dass selbst innerhalb des wirtschaftsnahen Umfelds der Regierungsparteien noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Gerade bei Hybridheizungen sind daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchaus noch Änderungen denkbar.
Unsere Einordnung: Die politische Debatte ist vorbei – die fachliche beginnt jetzt
Je näher die Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat rücken, desto deutlicher verändert sich die Diskussion rund um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.
Noch vor wenigen Monaten stand vor allem die politische Frage im Mittelpunkt, ob die neue Bundesregierung das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel tatsächlich wieder abschaffen würde. Diese Frage ist inzwischen weitgehend beantwortet.
Die 65-Prozent-Regel wird aller Voraussicht nach fallen. Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Das neue Gesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen.
Die eigentliche Diskussion dreht sich inzwischen jedoch um etwas anderes:
Funktioniert das neue System in der Praxis überhaupt?
Denn die Kritik kommt mittlerweile aus völlig unterschiedlichen Richtungen:
Umweltverbände halten das Gesetz für klimapolitisch zu schwach.
Bundesländer fordern strengere Vorgaben.
Kommunen sorgen sich um ihre Wärmeplanung.
Vermieterverbände warnen vor unkalkulierbaren Kosten.
Sozialverbände sehen Risiken für den Wohnungsmarkt.
Der Normenkontrollrat kritisiert Bürokratie und mangelnde Praxistauglichkeit.
Selbst der CDU-Wirtschaftsrat fordert Nachbesserungen.
Genau deshalb spricht vieles dafür, dass Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen noch Änderungen am Gesetzentwurf diskutieren werden.
Gleichzeitig sollte man eines nicht übersehen:
Die meisten Kritikpunkte betreffen die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes – nicht dessen grundsätzliche Richtung.
Denn unabhängig davon, wie die Details am Ende aussehen, bleiben zentrale Entwicklungen bestehen:
steigende CO₂-Preise
langfristige Klimaziele Deutschlands und der EU
zunehmende Elektrifizierung des Gebäudesektors
hohe Unsicherheit bei Biomethan und anderen grünen Gasen
Deshalb dürfte die entscheidende Frage für Eigentümer auch künftig weniger lauten:
„Welche Heizung darf ich einbauen?"
Sondern vielmehr:
„Welche Heizlösung bleibt langfristig wirtschaftlich und zukunftssicher?"
Fazit: Das Gesetz kommt wahrscheinlich – aber vermutlich nicht unverändert
Anfang Mai lautete die politische Frage: Kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz überhaupt?
Anfang Juni lautet die Frage: Welche Teile des Gesetzes werden Bundestag und Bundesrat noch verändern?
Denn die Kritik wächst inzwischen aus nahezu allen Richtungen.
Von Umweltverbänden über Vermieter und Kommunen bis hin zum Bundesrat und sogar Teilen des wirtschaftsnahen Umfelds der Union werden Nachbesserungen gefordert. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Gesetz scheitert. Im Gegenteil: Die Reform dürfte weiterhin gute Chancen haben, noch in diesem Jahr beschlossen zu werden.
Immer wahrscheinlicher wird jedoch, dass einzelne Regelungen im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden.
Wer aktuell eine Heizungsentscheidung treffen muss, sollte deshalb nicht nur auf die politische Debatte schauen, sondern vor allem auf die langfristigen Kosten und die Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Technologie.
Denn unabhängig davon, wie die letzten Details des Gesetzes aussehen: Die Herausforderungen durch steigende CO₂-Preise, Klimaziele und die Transformation des Energiesystems werden auch durch ein neues Gesetz nicht verschwinden.
👉 Unsere Empfehlung
Wer aktuell über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte sich nicht an Schlagzeilen orientieren, sondern an:
tatsächlichen Betriebskosten
Entwicklung von Strom- vs. Gaspreisen
CO₂-Preis
technischer Zukunftssicherheit
👉 Unsere detaillierte Analyse dazu findest du im Kostenvergleich Gas vs. Wärmepumpe.
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Ich habe eine einfache Altbauwohnung mit alter Gastherme gekauft. Die HVW versucht seit Jahren den anderen Eigentümern andere Heizungen schmackhaft zu machen. Die lehnen jedoch konsequent ab. Da bleibt mir nicht viel übrig. Alte Therme noch überprüfen und laufen lassen bis mehr Konkretes kommt oder in jeden Raum eine Stromheizung einstecken , Durchlauferhitzer einbauen und Heizkörper/Therme entfernen......? Wer hat eine bessere Idee?
Ach ja, "grünes Gas" zum ein bißchen Beimischen ab 2029 gibt es de facto nicht, das ist eine technologieoffene Schimäre ! Und ich wette darüber hinaus, daß die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch ein wenig "angepasst" werden wird - Richtung null. Gas-Kati wurde von der Gaswirtschaft, aus der sie ja direkt kommt, mit Amt und Knete geködert, und dafür liefert sie jetzt - Gas.
Und im Europa-Parlament schleifen die Konservativen (u..a. CSU/CSU) mit den Rechtsextremen (u.a. AfD) seit Monaten Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, da wird der Wegfall der CO2-Bepreisung nicht lange auf sich warten lassen.
Und schwupps stehen wir wieder da, wo wir nach 20 Jahren Merkel, Altmaier und Co standen : in der Abhängigkeit von Öl und Gas…
Das "Heizungsgesetz" gibt es nicht und gab es nie. Es gibt das Gebäude-Energiegesetz (von der CDU erlassen), und darin hatten die Grünen einige Paragraphen sinnvoll verschärft in Richtung Klimaschutz. Gas-Kati schleift jetzt auftragsgemäß den Klimaschutz, indem sie wiederum einige Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes ändert. Der Klimschutz bleibt als leere Hülle für "irgendwann" auf dem Papier bestehen, dann ist diese Regierung längst weg. Auch eine angebliche "Überprüfung und Nachsteuerung" 2030 wird es nicht geben, weil diese Regierung dann ebenfalls nicht mehr im Amt ist - aber sie und jede andere Regierung außer den Grünen würde sowieso höchstens in die falsche Richtung "nachsteuern", nämlich den Klimaschutz auf das Jahr 2100 vertagen.
Ja das ist doch volle absicht
Hat man da nicht eine Partei vergessen ??🙄