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Heizungsgesetz gekippt: Warum die Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz trotzdem nicht verstummt

  • 4. Aug.
  • 7 Min. Lesezeit

Das Heizungsgesetz der Ampel wurde gekippt. Doch warum sorgt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterhin für so viel Kritik? Erfahre, wie sich das Gesetz entwickelt hat, welche Änderungen beschlossen wurden und weshalb Umweltverbände, Bundesländer, Kommunen und zahlreiche Experten die Reform kritisch sehen.


Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 29. Juli 2026 ist eines der umstrittensten Gesetzgebungsvorhaben der vergangenen Jahre abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat haben die Reform des bisherigen Heizungsgesetzes im Juli 2026 beschlossen. Damit fällt die bekannte 65-Prozent-Regel, neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich und die Bundesregierung setzt künftig stärker auf Technologieoffenheit.


Doch obwohl das Gesetz nun beschlossen ist, ist die Diskussion keineswegs beendet. Umweltverbände kündigen bereits Verfassungsklagen an, Wissenschaftler bezweifeln die Klimawirkung und viele Experten warnen vor langfristig steigenden Heizkosten. Gleichzeitig zeigte der Gesetzgebungsprozess, wie unterschiedlich die Interessen von Politik, Ländern, Kommunen, Vermietern und Umweltverbänden sind.


In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Entstehung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, den politischen Weg bis zum Beschluss und die wichtigsten Kritikpunkte.


Der aktuelle Stand: Das Gesetz ist in Kraft getreten

Nach mehreren Monaten intensiver politischer Debatten und parlamentarischer Beratungen wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen.


In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete dafür und 272 dagegen.


Noch am selben Tag billigte auch der Bundesrat das Gesetz. Ein Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen.


Es trat zum 29. Juli 2026 in Kraft. Einzelne Regelungen – etwa zur Heizungsförderung – gelten jedoch bereits früher beziehungsweise wurden bereits separat angepasst.


Damit ist der politische Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die öffentliche Diskussion über die Auswirkungen des Gesetzes geht jedoch weiter.


👉 Wenn du die konkreten Inhalte des Gesetzes verstehen möchtest, findest du alle Details hier: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was sich beim Heizen dann wirklich ändert.


Der Weg zum Gebäudemodernisierungsgesetz

  • 2020: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt erstmals in Kraft. Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD führt damit das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz zusammen. Ziel ist es, das Energieeinsparrecht zu vereinfachen und die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

  • 2023: Das Gebäudeenergiegesetz entwickelt sich zu einem der umstrittensten politischen Vorhaben der Ampel-Regierung. In der öffentlichen Debatte wird es häufig als „Heizungsgesetz“ oder „Heizhammer“ bezeichnet.

  • September 2023: Die Ampel-Koalition beschließt die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Im Mittelpunkt steht die sogenannte 65-Prozent-Regel, die den Einsatz erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen deutlich ausweitet.

  • 1. Januar 2024: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft. Seitdem gelten – abhängig von Gebäudeart und kommunaler Wärmeplanung – schrittweise neue Anforderungen an den Einbau von Heizungen.

  • Anfang 2025: Im Bundestagswahlkampf kündigt die Union an, das sogenannte Heizungsgesetz wieder abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres Regelwerk zu ersetzen.

  • Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes.

  • 10. Juli 2026: Der Bundestag verabschiedet das Gebäudemodernisierungsgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.

  • 10. Juli 2026: Auch der Bundesrat billigt das Gesetz. Ein Vermittlungsausschuss wird nicht angerufen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

  • 29. Juli 2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft getreten: es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die wesentlichen Änderungen gelten seit dem 29. Juli.


Die Kritik kam aus nahezu allen Richtungen

Bemerkenswert am Gesetzgebungsverfahren war vor allem, wie breit die Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz ausfiel. Während die Bundesregierung die Reform als Rückkehr zu mehr Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit bei der Heizungswahl bezeichnete, äußerten zahlreiche Verbände, Institutionen und Bundesländer erhebliche Bedenken.


Die Kritik kam dabei aus ganz unterschiedlichen Richtungen:

Kritiker

Zentrale Kritik

Nationaler Normenkontrollrat

Zu kompliziert, zu bürokratisch und nicht praxistauglich

Bundesländer

Zweifel an der Klimawirkung und handwerkliche Mängel

Kommunen & Stadtwerke

Risiken für die kommunale Wärmeplanung

Haus & Grund

Zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für Vermieter

Sozialverband Deutschland

Mögliche Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt

CDU-Wirtschaftsrat

Nachteile für Hybridheizungen

Umweltverbände

Zu wenig Klimaschutz und Comeback fossiler Heizungen

Während Umweltverbände vor allem Rückschritte beim Klimaschutz kritisierten, warnten Vermieterverbände vor zusätzlichen finanziellen Belastungen. Kommunen sahen ihre Wärmeplanung gefährdet und der Nationale Normenkontrollrat bemängelte insbesondere die Komplexität und mangelnde Praxistauglichkeit des Gesetzes.


Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes halten viele dieser Organisationen an ihrer Kritik fest. Insbesondere Umweltverbände haben bereits angekündigt, die Neuregelungen gerichtlich überprüfen zu lassen.


Nationaler Normenkontrollrat: „Handwerklich schwach und praxisfern“

Besonders deutlich fiel die Kritik des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) aus. Das unabhängige Beratungsgremium soll Gesetze auf Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und Bürokratiekosten prüfen.


Der damalige Vorsitzende Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben“ der vergangenen Jahre. Aus Sicht des NKR seien zahlreiche Regelungen unnötig kompliziert und für Betroffene nur schwer nachvollziehbar.


Vor allem die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern wurde kritisiert. Der Normenkontrollrat befürchtete zusätzlichen Verwaltungsaufwand und einen hohen Beratungsbedarf.


Obwohl das Gesetz inzwischen beschlossen wurde, gelten viele dieser Kritikpunkte aus Sicht des Gremiums weiterhin.


Bundesländer forderten Nachbesserungen

Auch mehrere Bundesländer übten während des Gesetzgebungsverfahrens deutliche Kritik. In ihren Stellungnahmen bezeichneten verschiedene Bundesratsausschüsse das Gebäudemodernisierungsgesetz als handwerklich mangelhaft und äußerten Zweifel daran, ob die geplanten Regelungen ausreichen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.


Kritisiert wurden insbesondere:

  • die Abschaffung des bisherigen Betriebsverbots fossiler Heizungen ab 2045,

  • die aus Sicht vieler Länder zu schwache Bio-Treppe,

  • sowie fehlende Spielräume für strengere landesrechtliche Vorgaben.


Mehrere Länder verwiesen zudem auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 und warfen die Frage auf, ob die Lockerungen langfristig mit den deutschen Klimazielen vereinbar sind.

Letztlich verzichtete der Bundesrat jedoch darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen und ließ das Gesetz passieren.


Kommunen und Stadtwerke sehen weiterhin Risiken

Auch zahlreiche Kommunen und Stadtwerke äußerten Bedenken. Sie befürchten, dass die größere Freiheit beim Einbau neuer Gas- und Ölheizungen den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen erschweren könnte.


Viele Städte investieren derzeit erhebliche Summen in die kommunale Wärmeplanung. Entscheiden sich Eigentümer künftig häufiger für neue Gas- oder Ölheizungen, könnten geplante Wärmenetze wirtschaftlich schwieriger umzusetzen sein.


Die Kritik richtet sich daher weniger gegen einzelne technische Details des Gesetzes als gegen mögliche Auswirkungen auf die langfristige Wärmewende vor Ort.


Vermieterverbände warnen vor neuen Kostenrisiken

Ein weiterer Streitpunkt war die neue Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern.


Künftig sollen Vermieter, die sich für neue fossile Heizungen entscheiden, einen Teil der zusätzlichen Kosten – etwa für CO₂-Preise, Gasnetzentgelte oder klimafreundliche Brennstoffe – mittragen.


Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte diese Regelung als schwer kalkulierbar. Insbesondere bei Gasetagenheizungen könnten Vermieter langfristig mit Kosten belastet werden, deren Entwicklung heute kaum vorhersehbar sei.

Nach Einschätzung des Verbandes könnte dies Investitionen in Mietwohnungen erschweren oder Eigentümer dazu bewegen, Wohnungen eher zu verkaufen als zu vermieten.


Sozialverbände befürchten Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte Bedenken. Zusätzliche finanzielle Belastungen für Vermieter könnten nach Ansicht des Verbandes dazu führen, dass das Angebot an Mietwohnungen weiter sinkt und sich die Situation auf angespannten Wohnungsmärkten verschärft.


Die Bundesregierung hält dagegen, dass die neue Kostenverteilung Mieter besser vor steigenden Betriebskosten fossiler Heizungen schützen soll. Ob die befürchteten Auswirkungen tatsächlich eintreten, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.


Auch aus dem Umfeld der Union gab es Kritik

Bemerkenswert war, dass Kritik nicht nur von Umweltverbänden oder der Opposition kam. Auch der CDU-Wirtschaftsrat sah Nachbesserungsbedarf.


Kritisiert wurde vor allem die Behandlung von Hybridheizungen. Zwar sind viele Hybridanlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Bio-Treppe ausgenommen, dennoch greifen teilweise die neuen Kostenregelungen für fossile Brennstoffe.


Nach Auffassung des CDU-Wirtschaftsrats könnten dadurch ausgerechnet Hybridheizungen benachteiligt werden, obwohl sie in vielen Bestandsgebäuden eine praktikable Übergangslösung darstellen.


Diese Kritik verdeutlicht, dass selbst innerhalb des wirtschaftsnahen Umfelds der Regierungsparteien unterschiedliche Auffassungen über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bestanden.


Welche Kritik besteht heute noch?

Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist die politische Debatte zwar abgeschlossen, die fachliche Diskussion jedoch keineswegs.


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Zudem wird weiterhin darüber diskutiert, ob die Bio-Treppe ausreicht, ob genügend klimafreundliche Brennstoffe verfügbar sein werden und welche langfristigen Kosten auf Eigentümer und Mieter zukommen.


Unsere Einordnung: Die politische Debatte ist beendet – die praktische beginnt jetzt

Mit der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist die politische Debatte weitgehend abgeschlossen. Die 65-Prozent-Regel wurde abgeschafft, neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig und die Bundesregierung setzt künftig stärker auf Technologieoffenheit.


Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jedoch erst jetzt.


Denn viele der zentralen Kritikpunkte sind durch den Gesetzesbeschluss nicht verschwunden. Umweltverbände halten die Reform weiterhin für klimapolitisch unzureichend und haben bereits rechtliche Schritte angekündigt. Gleichzeitig warnen zahlreiche Experten vor einer möglichen Kostenfalle für Eigentümer und Mieter, wenn CO₂-Preise, Gasnetzentgelte und die Kosten klimafreundlicher Brennstoffe künftig weiter steigen.


Auch praktische Fragen sind weiterhin offen:

  • Reichen Biomethan und andere klimafreundliche Brennstoffe überhaupt aus?

  • Wie entwickeln sich die Preise für grüne Gase?

  • Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die kommunale Wärmeplanung?

  • Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz aufgrund neuer europäischer Vorgaben oder gerichtlicher Entscheidungen künftig erneut angepasst werden müssen?


Unabhängig davon bleiben jedoch einige langfristige Entwicklungen bestehen:

  • steigende CO₂-Preise

  • die Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union

  • die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors

  • eine begrenzte Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe


Deshalb dürfte für Eigentümer künftig weniger die Frage entscheidend sein:

„Welche Heizung darf ich noch einbauen?“

Sondern vielmehr:

„Welche Heizlösung bleibt über die nächsten 20 bis 30 Jahre wirtschaftlich und zukunftssicher?“

Aus unserer Sicht ist genau das die entscheidende Frage. Denn Gesetze können sich ändern – die langfristigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich jedoch unabhängig davon weiter. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte deshalb nicht nur die aktuelle Gesetzeslage, sondern vor allem die voraussichtlichen Betriebskosten und die Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Technologie berücksichtigen.


Tipp: Unsere detaillierte Wirtschaftlichkeits-Analyse dazu findest du im Kostenvergleich Gas vs. Wärmepumpe.


Fazit: Das Gesetz ist beschlossen – die Diskussion geht weiter

Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten energiepolitischen Vorhaben umgesetzt. Die umstrittene 65-Prozent-Regel gehört der Vergangenheit an und Eigentümer erhalten wieder deutlich mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Gleichzeitig verlagert sich die Verantwortung stärker auf die Eigentümer selbst. Wer sich heute für eine neue Heiztechnik entscheidet, muss die langfristigen wirtschaftlichen Folgen deutlich stärker selbst bewerten als bisher.


Der Gesetzgebungsprozess hat jedoch gezeigt, wie kontrovers die Reform bewertet wird. Kritik kam nicht nur von Umweltverbänden, sondern auch vom Nationalen Normenkontrollrat, mehreren Bundesländern, Kommunen, Vermieterverbänden und sogar aus dem wirtschaftsnahen Umfeld der Regierungsparteien. Umweltverbände haben bereits angekündigt, das Gesetz gerichtlich überprüfen zu lassen.


Ob das Gebäudemodernisierungsgesetz tatsächlich zu mehr Planungssicherheit führt oder in den kommenden Jahren erneut nachgebessert werden muss, wird sich erst in der Praxis zeigen. Offen bleiben insbesondere Fragen zur Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe, zu den langfristigen Heizkosten und zur Vereinbarkeit mit den deutschen Klimazielen.


Für Eigentümer gilt deshalb weiterhin: Die Entscheidung für eine neue Heizung sollte nicht allein auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage getroffen werden. Mindestens genauso wichtig sind die langfristigen Betriebskosten, die Entwicklung der Energiepreise und die Zukunftsfähigkeit der gewählten Technologie.


👉 Unsere Empfehlung

Wer aktuell über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte sich nicht an Schlagzeilen orientieren, sondern an:

  • tatsächlichen Betriebskosten

  • Entwicklung von Strom- vs. Gaspreisen

  • CO₂-Preis

  • technischer Zukunftssicherheit


Tipp: Abonniere auch unseren Newsletter (ganz unten), um zu diesem Thema immer aktuelle Infos zu erhalten.


6 Kommentare


Mara
16. Apr.

Ich habe eine einfache Altbauwohnung mit alter Gastherme gekauft. Die HVW versucht seit Jahren den anderen Eigentümern andere Heizungen schmackhaft zu machen. Die lehnen jedoch konsequent ab. Da bleibt mir nicht viel übrig. Alte Therme noch überprüfen und laufen lassen bis mehr Konkretes kommt oder in jeden Raum eine Stromheizung einstecken , Durchlauferhitzer einbauen und Heizkörper/Therme entfernen......? Wer hat eine bessere Idee?

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Kai
25. Feb.

Ach ja, "grünes Gas" zum ein bißchen Beimischen ab 2029 gibt es de facto nicht, das ist eine technologieoffene Schimäre ! Und ich wette darüber hinaus, daß die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch ein wenig "angepasst" werden wird - Richtung null. Gas-Kati wurde von der Gaswirtschaft, aus der sie ja direkt kommt, mit Amt und Knete geködert, und dafür liefert sie jetzt - Gas.

Und im Europa-Parlament schleifen die Konservativen (u..a. CSU/CSU) mit den Rechtsextremen (u.a. AfD) seit Monaten Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, da wird der Wegfall der CO2-Bepreisung nicht lange auf sich warten lassen.

Und schwupps stehen wir wieder da, wo wir nach 20 Jahren Merkel, Altmaier und Co standen : in der Abhängigkeit von Öl und Gas…

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Kai
25. Feb.

Das "Heizungsgesetz" gibt es nicht und gab es nie. Es gibt das Gebäude-Energiegesetz (von der CDU erlassen), und darin hatten die Grünen einige Paragraphen sinnvoll verschärft in Richtung Klimaschutz. Gas-Kati schleift jetzt auftragsgemäß den Klimaschutz, indem sie wiederum einige Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes ändert. Der Klimschutz bleibt als leere Hülle für "irgendwann" auf dem Papier bestehen, dann ist diese Regierung längst weg. Auch eine angebliche "Überprüfung und Nachsteuerung" 2030 wird es nicht geben, weil diese Regierung dann ebenfalls nicht mehr im Amt ist - aber sie und jede andere Regierung außer den Grünen würde sowieso höchstens in die falsche Richtung "nachsteuern", nämlich den Klimaschutz auf das Jahr 2100 vertagen.

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Gast
13. Jan. 2025

Ja das ist doch volle absicht

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Gast
29. Dez. 2024

Hat man da nicht eine Partei vergessen ??🙄

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Gast 2
20. Feb. 2025
Antwort an

Es geht hier nicht um Lügenverbreitung, deshalb wird die FCK Partei nicht erwähnt.

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