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Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Fragen und Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz im Überblick

Was hat sich beim Gebäudeenergiegesetz seit 2024 geändert? Ab wann gilt das für mich? Welche Alternativen gibt es dann für den Heizungstausch? Alle Antworten zum sogenannten Heizungsgesetz findest du hier.


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auch als "Heizungsgesetz" (in bestimmten Medien auch "Habecks Heizungsgesetz") bekannt.


Was sind die wichtigsten Eckpunkte beim Gebäudeenergiegesetz 2024?

Das sind die wichtigsten Eckpunkte beim geänderten Gebäudeenergiegesetz ab 2024:

  • 65-Prozent-Regel: Das GEG 2024 sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

  • Inkrafttreten: Das GEG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Allerdings gilt die 65-Prozent-Regel zuerst nur in Neubaugebieten, im Altbau sowie Neubauten in bestehenden Wohngebieten erst dann, wenn kommunale Wärmepläne von den Städten und Gemeinden veröffentlicht wurden.

  • Erfüllungsoptionen: Es gibt verschiedene Heizungssysteme, die diese Anforderung erfüllen, z.B. eine Wärmepumpe oder der Anschluss an Fernwärme.

  • Ausnahmen: Es gibt verschiedene Übergangsfristen und Ausnahmen.

  • Gas- und Ölheizungsverbot ab 2045: Bestehende Heizungen dürfen zunächst weiterlaufen, müssen aber nach einer Heizungshavarie durch eine neue Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, ersetzt werden. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

  • Beratungs-Pflicht: Seit Januar 2024 ist der Einbau konventioneller Heizsysteme nur noch nach vorheriger Fachberatung gestattet. Hierfür kommen Energieberater, Schornsteinfeger, Heizungstechniker oder Elektrotechniker als qualifizierte Berater in Frage.

  • Fördergelder: Es gibt umfangreiche Fördermittel vom Bund für den Austausch der Heizung.

  • Umlagefähigkeit: Vermieter dürfen einen Teil der Kosten für die Modernisierung unter bestimmten Bedingungen auf ihre Mieter umlegen.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Was in den Debatten um das Gebäudeenergiegesetz 2024 häufig untergeht ist der Aspekt, dass es nicht nur um ein Heizungsgesetz geht. Das GEG enthält sämtliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Geregelt wird also alles - vom Energieausweis bis zum Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden.


Was kommt durch das geänderte GEG ab 2024 auf Hausbesitzer zu?

Laut Gebäudeenergiegesetz 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Anforderung zu erfüllen, z.B. durch den Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz, eine Wärmepumpe, oder eine Hybrid-Heizung.


Der Einbau konventioneller Heizsysteme ist ab 2024 nur noch nach vorheriger Fachberatung gestattet. Die Beratung kann von Energieberatern, Schornsteinfegern, Heizungstechnikern oder Elektrotechnikern durchgeführt werden.


Gibt es ein Gasheizungsverbot ab 2024?

Nein, das klang in manchen Medien leider so durch. Schlagzeilen wie "Neues Heizungsgesetz verbietet Gas- und Ölheizungen ab 2024" oder "Gasheizungsverbot ab 2024" waren nicht selten zu lesen.


Tatsächlich dürfen bestehende Heizungen, z.B. Öl- oder Gasheizungen, weiterlaufen und auch repariert werden.


Erst nach einer sogenannten Heizungshavarie müssen sie durch eine neue Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, ersetzt werden. Und erst ab 2045 dürfen dann gar keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.


Ab wann gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel des GEG?

Nach dem großen medialen Echo hat die Bundesregierung den Start für die 65-Prozent-Regel, die eigentlich ab 1. Januar 2024 gelten sollte, mit der Veröffentlichung von kommunalen Wärmeplänen verknüpft.


In diesen kommunalen Wärmeplänen müssen Städte und Gemeinden darlegen, ob und wo sie in den kommenden Jahren (Fern-)Wärmenetze planen. Dies schafft Planungssicherheit für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer


Folgende Veröffentlichungsfristen sollen für die Kommunen gelten:

  • Für Städte ab 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis zum 31.06.2026 abgeschlossen sein.

  • Kleinere Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohner haben etwas länger Zeit. Sie müssen die kommunale Wärmeplanung bis zum 31.06.2028 veröffentlichen.

  • Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gibt es keine Terminvorgaben.

Gibt es Übergangsfristen für den Fall, dass die Heizung kaputt geht?

Wenn die bestehende Heizung kaputt geht, haben Hausbesitzer zunächst fünf Jahre Zeit, um eine neue Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien einzubauen. In der Zwischenzeit kann zum Beispiel auch eine gebrauchte Gas- oder Ölheizung eingebaut werden.


Ist absehbar, dass das Haus künftig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, gilt sogar eine Frist von zehn Jahren. Bei Gasetagen-Heizungen beträgt die Frist 13 Jahre.


Gibt es weitere Ausnahmen beim Heizungsgesetz?

Ursprünglich sollte für Eigentümerinnen und Eigentümer, die 80 Jahre oder älter sind und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, eine Ausnahmeregelung gelten, nach der sie keine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbauen müssen. Diese Ausnahme wurde jedoch von der Ampel-Koalition gestrichen.


Es gibt aber eine allgemeine Härtefallklausel für diejenigen, die aufgrund bestimmter persönlicher Umstände oder gebäudetechnischer Besonderheiten die Anforderungen nicht erfüllen können.

Welche Heizungssysteme sind Alternativen für den Heizungstausch ab 2024?

Laut Gebäudeenergiegesetz 2024 müssen neu eingebaute Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen. Hier sind einige Alternativen für den Heizungstausch ab Inkrafttreten der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel:

  1. Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe nutzt die Wärme aus der Umgebung (Luft, Wasser oder Erdreich) und wandelt sie in nutzbare Wärme um.

  2. Fernwärme: Ein Anschluss an ein Wärmenetz, das mit erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird. Ausführlich beleuchten wir diese Option in unserem Blog-Beitrag Gebäudeenergiegesetz & Fernwärme: Ist das eine Option für meine Heizung?

  3. Stromdirektheizung: Eine elektrische Heizung, die mit Strom betrieben wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen, beschreiben wir in unserem Beitrag Heizung von Gas oder Öl auf Strom umstellen: Ist eine Stromdirektheizung sinnvoll?

  4. Hybrid-Heizung: Eine Kombination aus einer Heizung mit erneuerbaren Energien und einem Gas- oder Ölkessel.

  5. Solarthermie: Eine Solarthermie-Anlage nutzt die Energie der Sonne, um Wasser zu erwärmen.

  6. Biomasseheizung: Eine Heizung, die mit Biomasse wie Pellets oder Holzhackschnitzeln betrieben wird.

  7. Gasheizung mit erneuerbaren Gasen: Eine Gasheizung, die nachweislich zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Gase (Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff) nutzt.

Gibt es Fördermittel für den Heizungstausch ab 2024?

Der Bund stellt umfangreiche Fördermittel für den Austausch der Heizung bereit. Es gibt einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Bedingungen weitere Förderungen, die miteinander kombinierbar sind, allerdings auf maximal 70 Prozent und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt sind.


Ausführliche Infos stellen wir in unserem Blog-Beitrag zur Heizungsförderung ab 2024 bereit.


Wie bekomme ich das beste Angebote für eine Heizung?

Um eine möglichst wirtschaftliche Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizung eine Rolle. Damit du ein gutes Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungsbauern in deiner Nähe.


Darf man laut GEG ab 2024 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen dürfen auch nach 2024 Gasheizungen eingebaut werden. Laut GEG müssen neu eingebaute Heizungen ab 2024 einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien vorweisen. Gasheizungen sind demnach erlaubt, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit Biogas betrieben werden oder auf Wasserstoff umrüstbar sind ("H2-ready").


Eine weitere Bedingung ist eine Pflicht zur Fachberatung: Ab 2024 darf der Einbau konventioneller Heizungsanlagen ausschließlich nach einer Expertenberatung vorgenommen werden. Als sachkundige Berater gelten hierbei Energieberater, Schornsteinfeger sowie Fachkräfte aus den Bereichen Heizungsinstallation und Elektrotechnik.

Seit wann gibt es das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz ist in Deutschland am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es hat das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammengefasst.


Daher ist es auch falsch, wenn einige Medien von "neues Heizungsgesetz seit 2024" sprechen.


Weitere FAQ zum Heizungsgesetz

1. Heizungsgesetz - was ist das überhaupt?

Das Heizungsgesetz (eigentlich Gebäudeenergiegesetz) legt fest, welche Arten von Heizsystemen in Neubauten installiert werden dürfen und unter welchen Bedingungen bestehende Heizsysteme ersetzt oder modernisiert werden müssen.


2. Heizungsgesetz - was steht drin?

Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt neue Heizsysteme einen signifikanten Anteil ihrer Energie (65 Prozent) aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Dies kann durch den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Biomasseheizungen erreicht werden. Des Weiteren werden Vorgaben zur Effizienzsteigerung und zur schrittweisen Abschaffung fossiler Brennstoffe gemacht.


3. Warum ist das Heizungsgesetz umstritten?

Das Heizungsgesetz ist aus mehreren Gründen umstritten. Einige Kritiker argumentieren, dass die Kosten für die Umrüstung auf erneuerbare Heizsysteme für viele Hausbesitzer zu hoch seien. Andere betonen die technischen Einschränkungen bestimmter Alternativen in bestimmten Gebäudetypen oder Regionen. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit einiger als erneuerbar gekennzeichneter Heizoptionen.


4. Welche Heizungen sind laut Heizungsgesetz erlaubt?

Erlaubt sind Heizsysteme, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu gehören Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomassekessel und Fernwärme, sofern diese nachhaltig produziert wird. Die genauen Vorgaben können je nach Land und spezifischer Gesetzgebung variieren.


5. Wer ist vom Heizungsgesetz betroffen?

Grundsätzlich betrifft das Heizungsgesetz Eigentümer von Wohn - und Nichtwohngebäuden, sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen und Anforderungen, abhängig vom Alter der Heizung, der Art der aktuellen Heizung und anderen Faktoren.


6. Wann muss die Heizung laut Heizungsgesetz erneuert werden?

Die Fristen für die Erneuerung der Heizung sind im Gesetz festgelegt und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Alter der bestehenden Anlage und dem Gebäudetyp ab. In der Regel gibt es eine Übergangsfrist für Bestandsanlagen, wobei Neubauten sofort den neuen Anforderungen entsprechen müssen.


7. Heizungsgesetz - welche Heizungen werden gefördert?

Förderungen sind in der Regel für den Einbau von Heizsystemen verfügbar, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen. Hier gibt es ausführliche Infos welche Heizungen im Zuge des Heizungsgesetzes gefördert werden.


8. Bis wann ist eine Gasheizung laut Heizungsgesetz erlaubt?

Das Enddatum für die Installation neuer Gasheizungen wird im Gesetz festgelegt: Der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist noch bis zum 31. Dezember 2044 gestattet.


9. Wie lange ist eine Ölheizung laut Heizungsgesetz noch erlaubt?

Ähnlich wie bei Gasheizungen gibt es auch für Ölheizungen spezifische Regelungen. Bestehende Ölheizungen bis zum 31. Dezember 2044 weiterbetrieben werden, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Umwelt- und Effizienzstandards.


10. Ist das Heizen mit Holz im Heizungsgesetz noch erlaubt?

Ja, das Heizungsgesetz erlaubt das Heizen mit Holz grundsätzlich, sofern die Heizsysteme effizient sind und die Emissionen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Holzheizungen müssen oft bestimmte Umweltauflagen erfüllen. Mehr Infos zum Thema Pelletheizungen gibt es in unserem Beitrag Ist eine Pelletheizung 2024 noch sinnvoll?.


11. Gasheizung mit Solarthermie - wie passt das ins Heizungsgesetz?

Eine Kombination aus Gasheizung und Solarthermie kann eine Möglichkeit sein, die Anforderungen des Heizungsgesetzes zu erfüllen, indem ein Teil der Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Die genauen Vorgaben können variieren.


12. Was bedeutet das Heizungsgesetz beim Eigentümerwechsel, also z.B. beim Hauskauf , bei einer Erbschaft oder bei einer Schenkung?

Beim Kauf, Eigentümerwechsel oder Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung müssen die neuen Eigentümer sicherstellen, dass die Heizungsanlagen den Anforderungen des Heizungsgesetz entsprechen. Dies kann bedeuten, dass Anpassungen oder Erneuerungen notwendig sind.


13. Was bedeutet das Heizungsgesetz für Vermieter?

Auch Vermieter sind selbstverständlich dafür verantwortlich, dass ihre Mietobjekte beim Heizungstausch den Anforderungen des Heizungsgesetzes entsprechen.



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