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Heizungshavarie: Was ist das und welche Lösungen gibt es dafür im GEG?

Heizungshavarie - noch nie gehört? In diesem Blog-Beitrag wollen wir dir dabei helfen, im Falle einer Heizungshavarie gut informiert und vorbereitet zu sein. Wie muss im Falle einer Heizungshavarie gehandelt werden, insbesondere wenn es sich um eine Gas- oder Ölheizung handelt? Wir erklären, welche Übergangsfristen das Gebäudeenergiegesetz vorsieht und wie die Anforderungen in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien in solchen Fällen gehandhabt werden.


Was ist eine Heizungshavarie?

Eine Heizungshavarie bezeichnet einen gravierenden, meist plötzlich auftretenden Schaden an einer Heizungsanlage, der dazu führt, dass die Heizung nicht mehr richtig oder überhaupt nicht mehr funktioniert. Das kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein Ausfall des Brenners,

  • ein Leck im Heizkreislauf

  • oder ein Defekt an der Steuerungseinheit

In der Regel handelt es sich dabei um einen irreparablen Schaden oder um einen Schaden, dessen Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da die Kosten für die Reparatur den Wert der Heizung übersteigen. In solchen Fällen muss die gesamte Heizungsanlage ausgetauscht werden.


Was sind im Falle einer Öl- oder Gas-Heizungshavarie die gesetzlichen Rahmenbedingungen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird vorgeschrieben, dass ab dem 1. Januar 2024 bei der Installation neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden muss.


Tatsächlich hast du noch etwas mehr Zeit: Solange die Kommune noch keine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat, gilt die 65-Prozent-Regel nämlich noch nicht. Aber bis spätestens 2028 sind alle Kommunen dazu aufgefordert dies zu tun und dann gilt die 65-Prozent-Regel.


Allerdings berücksichtigt das GEG auch Situationen wie eine Heizungshavarie, bei der eine bestehende Heizung plötzlich und unwiederbringlich ausfällt.


Wenn der Havariefall bei einer Heizung eintritt, räumt das Gesetz weitere Übergangsfristen ein. Das bedeutet, dass eine irreparabel defekte Gas- oder Ölheizung vorübergehend durch eine neue, gebrauchte oder gemietete, ebenfalls mit Gas oder Öl betriebene Heizung ersetzt werden kann. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach 5 Jahren eingehalten werden.


Sollte durch die Kommune vorgesehen sein, das Gebäude künftig an ein Wärmenetz anzuschließen, beträgt die Übergangsfrist sogar 10 Jahre. In Mehrfamilienhäusern mit Einzelöfen und Gasetagenheizungen kann die Übergangsfrist bis zu 13 Jahre betragen.


Welche Lösungen gibt es im Falle einer Heizungshavarie?

Im Falle einer Heizungshavarie gibt es verschiedene Alternativen zur Auswahl, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Dringlichkeit der Situation, dem verfügbaren Budget und der Struktur des Gebäudes. Hier sind einige Alternativen für den Havariefall einer Heizung:

  1. Gebrauchte oder gemietete Gas- oder Ölheizung: Wie bereits erwähnt, ermöglicht das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) den vorübergehenden Ersatz einer ausgefallenen Heizung durch eine gebrauchte Gas- oder Ölheizung. Dies kann eine kosteneffiziente und schnelle Lösung sein, insbesondere während der Heizsaison.

  2. Neue Gasheizung (nicht Wasserstoff-ready): Die Nutzung einer Heizung, die zu 100 Prozent mit Erdgas betrieben wird, ist nur während Übergangszeiten erlaubt - entweder während der allgemeinen Übergangsfrist von fünf Jahren (siehe oben) oder wenn innerhalb von zehn Jahren ein Anschluss an ein Fernwärmenetz vertraglich zugesichert ist. Außerdem ist dies möglich, wenn eine Ausnahme aufgrund der Härtefallregelung gewährt wird.

  3. Neue Gasheizung (Wasserstoff-ready): Wenn ein genehmigter Plan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt, kann eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung bis zur Umstellung des Gas-Netzes auf Wasserstoff mit Erdgas betrieben werden. Bei einem Vertragsabschluss mit einem Wärmenetzanbieter, der den Anschluss innerhalb von zehn Jahren garantiert, darf bis dahin eine Gasheizung als Übergangslösung genutzt werden. Nach dieser Frist muss das Gebäude an das Wärmenetz angeschlossen sein. Falls Pläne für den Ausbau eines Wärmenetzes oder die Umstellung auf Wasserstoff aufgegeben werden, müssen Gebäudeeigentümer innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umstellen. In solchen Fällen können sie vom Betreiber des Gas- oder Wärmenetzes eine Entschädigung für entstandene Mehrkosten fordern, falls diese auf Verschulden des Betreibers zurückzuführen sind.

  4. Neue (grüne) Ölheizungen: Während der Übergangszeit von 2024 bis 2026/2028 müssen diejenigen, die in bestehenden Gebäuden eine Ölheizung installieren, zuerst eine Beratung zur Wirtschaftlichkeit in Anspruch nehmen. Ab 2029 ist zudem die stufenweise Verwendung von sogenanntem "grünem Heizöl" vorgeschrieben. Für Ölheizungen, die nach 2026 oder 2028 eingebaut werden, ist von Beginn an ein Einsatz von 65 Prozent "grünem Heizöl" erforderlich.

  5. Hybridheizung: Eine Hybridheizung kombiniert zwei verschiedene Heizsysteme, in der Regel eine Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe. Dies bietet eine gute Balance zwischen Effizienz und Umweltfreundlichkeit.

  6. Wärmepumpe: Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Sie nutzen Wärme aus der Umwelt (Luft, Wasser oder Erde) und wandeln sie zur Heizung des Hauses um.

  7. Elektroheizung: Elektroheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Option, die besonders für kleinere Gebäude oder als Zusatzheizung geeignet sein können. Sie sind im Vergleich zu anderen Systemen relativ einfach zu installieren, haben aber höhere Betriebskosten.

  8. Fernwärme: Wenn das Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, ist Fernwärme eine effiziente und umweltfreundliche Option.

  9. Erneuerbare Energien: Solarthermie- oder Biomasseheizungen (z.B. Pellets) sind weitere nachhaltige Optionen. Sie erfordern jedoch eine größere Anfangsinvestition und sind möglicherweise nicht für alle Gebäude geeignet.

Gibt es Fördergelder im Falle einer Heizungshavarie?

Jein, staatliche Fördergelder gibt es nur für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem. Wenn du zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigst, kannst du mit einem BAFA-Zuschuss von bis zu 21.000 Euro planen.


Tipp: In einem anderen Blog-Beitrag geben wir einen Überblick welche Förderungen es für den Heizungstausch ab 2024 gibt.


Wie komme ich an das beste Angebot für eine Heizung?

Um eine möglichst gute Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizanlage eine Rolle. Damit du ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungs-Installateuren aus deiner Region.


Gibt es Besonderheiten bei der Öl- oder Gas-Heizungshavarie?

Ja, bei einer Heizungshavarie mit einer Öl- oder Gasheizung gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

  1. Sicherheitsaspekte: Bei einer Havarie einer Öl- oder Gasheizung müssen Sicherheitsaspekte beachtet werden. Auslaufendes Öl oder austretendes Gas können gesundheits- und umweltschädlich sein und sogar ein Brand- oder Explosionsrisiko darstellen. Daher sollte im Falle einer Heizungshavarie sofort ein Fachmann hinzugezogen werden, um das Ausmaß des Schadens zu beurteilen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

  2. Umweltvorschriften: Es gelten bestimmte Umweltvorschriften hinsichtlich der Entsorgung von defekten Öl- oder Gasheizungen. Diese dürfen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Darüber hinaus sind ggf. Maßnahmen zur Beseitigung von Öl- oder Gasaustritt erforderlich, um Umweltschäden zu vermeiden.

  3. Erneuerbare Energien im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wie bereits in vorherigen Abschnitten erwähnt, sieht das GEG vor, dass ab 2024 bei der Installation neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Bei einer Heizungshavarie mit einer Öl- oder Gasheizung räumt das Gesetz jedoch eine Übergangsfrist ein. So kann die defekte Heizung vorübergehend durch eine neue oder gebrauchte, ebenfalls mit Öl oder Gas betriebene Heizung ersetzt werden. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach 5 Jahren eingehalten werden.



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