Heizungshavarie - noch nie gehört? In diesem Blog-Beitrag wollen wir dir dabei helfen, im Falle einer Heizungshavarie gut informiert und vorbereitet zu sein. Wie muss im Falle einer Heizungshavarie gehandelt werden, insbesondere wenn es sich um eine Gas- oder Ölheizung handelt? Wir erklären, welche Übergangsfristen das Gesetz vorsieht und wie die Anforderungen in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energien in solchen Fällen gehandhabt werden.
Was ist eine Heizungshavarie?
Eine Heizungshavarie bezeichnet einen gravierenden, meist plötzlich auftretenden Schaden an einer Heizungsanlage, der dazu führt, dass die Heizung nicht mehr richtig oder überhaupt nicht mehr funktioniert. Das kann beispielsweise folgendes sein:
ein Ausfall des Brenners,
ein Leck im Heizkreislauf
oder ein Defekt an der Steuerungseinheit
In der Regel handelt es sich dabei um einen irreparablen Schaden oder um einen Schaden, dessen Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da die Kosten für die Reparatur den Wert der Heizung übersteigen. In solchen Fällen muss die gesamte Heizungsanlage ausgetauscht werden.
Was sind im Falle einer Öl- oder Gas-Heizungshavarie die gesetzlichen Rahmenbedingungen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 wird vorgeschrieben, dass ab dem 1. Januar 2024 bei der Installation neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Allerdings berücksichtigt das GEG auch Situationen wie eine Heizungshavarie, bei der eine bestehende Heizung plötzlich und unwiederbringlich ausfällt.
Im Falle einer solchen Havarie räumt das Gesetz eine Übergangsfrist ein. Das bedeutet, dass eine irreparabel defekte Gas- oder Ölheizung vorübergehend durch eine neue oder gebrauchte, ebenfalls mit Gas oder Öl betriebene Heizung ersetzt werden kann. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach 5 Jahren eingehalten werden.
Sollte durch die Kommune vorgesehen sein, das Gebäude künftig an ein Wärmenetz anzuschließen, beträgt die Übergangsfrist sogar 10 Jahre. In Mehrfamilienhäusern mit Einzelöfen und Gasetagenheizungen kann die Übergangsfrist bis zu 13 Jahre betragen.
Welche Lösungen gibt es im Falle einer Heizungshavarie?
Im Falle einer Heizungshavarie gibt es verschiedene Alternativen zur Auswahl, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Dringlichkeit der Situation, dem verfügbaren Budget und der Struktur des Gebäudes. Hier sind einige Alternativen:
Gebrauchte Gas- oder Ölheizung: Wie bereits erwähnt, ermöglicht das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) den vorübergehenden Ersatz einer ausgefallenen Heizung durch eine gebrauchte Gas- oder Ölheizung. Dies kann eine kosteneffiziente und schnelle Lösung sein, insbesondere während der Heizsaison.
Neue Gas- oder Ölheizung: Eine andere Möglichkeit ist laut GEG-Novelle der Kauf einer neuen Gas- oder Ölheizung, welche allerdings nach spätestens 5 Jahren nur noch zu 35 Prozent das Gebäude versorgen darf. Dies kann sinnvoll sein, wenn mittelfristig z.B. eine Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe geplant ist (siehe 3.). Der Einbau konventioneller Heizsysteme ist ab 2024 außerdem nur noch nach vorheriger Fachberatung durch einen Energieberater, Schornsteinfeger, Heizungstechniker oder Elektrotechniker gestattet.
Hybridheizung: Eine Hybridheizung kombiniert zwei verschiedene Heizsysteme, in der Regel eine Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe. Dies bietet eine gute Balance zwischen Effizienz und Umweltfreundlichkeit.
Wärmepumpe: Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Sie nutzen Wärme aus der Umwelt (Luft, Wasser oder Erde) und wandeln sie zur Heizung des Hauses um.
Elektroheizung: Elektroheizungen sind unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Option, die besonders für kleinere Gebäude oder als Zusatzheizung geeignet sein können. Sie sind im Vergleich zu anderen Systemen relativ einfach zu installieren, haben aber höhere Betriebskosten.
Fernwärme: Wenn das Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, ist Fernwärme eine effiziente und umweltfreundliche Option.
Erneuerbare Energien: Solarthermie- oder Biomasseheizungen (z.B. Pellets) sind weitere nachhaltige Optionen. Sie erfordern jedoch eine größere Anfangsinvestition und sind möglicherweise nicht für alle Gebäude geeignet.
Gibt es Fördergelder im Falle einer Heizungshavarie?
Jein, staatliche Fördergelder gibt es nur für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem. Wenn du zum Beispiel auf eine Wärmepumpe umsteigst, kannst du mit einem BAFA-Zuschuss von bis zu 21.000 Euro planen.
Tipp: In einem anderen Blog-Beitrag geben wir einen Überblick welche Förderungen es für den Heizungstausch ab 2024 gibt.
Gibt es Besonderheiten bei der Öl- oder Gas-Heizungshavarie?
Ja, bei einer Heizungshavarie mit einer Öl- oder Gasheizung gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Sicherheitsaspekte: Bei einer Havarie einer Öl- oder Gasheizung müssen Sicherheitsaspekte beachtet werden. Auslaufendes Öl oder austretendes Gas können gesundheits- und umweltschädlich sein und sogar ein Brand- oder Explosionsrisiko darstellen. Daher sollte im Falle einer Heizungshavarie sofort ein Fachmann hinzugezogen werden, um das Ausmaß des Schadens zu beurteilen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Umweltvorschriften: Es gelten bestimmte Umweltvorschriften hinsichtlich der Entsorgung von defekten Öl- oder Gasheizungen. Diese dürfen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Darüber hinaus sind ggf. Maßnahmen zur Beseitigung von Öl- oder Gasaustritt erforderlich, um Umweltschäden zu vermeiden.
Erneuerbare Energien im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Wie bereits in vorherigen Abschnitten erwähnt, sieht das GEG vor, dass ab 2024 bei der Installation neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Bei einer Heizungshavarie mit einer Öl- oder Gasheizung räumt das Gesetz jedoch eine Übergangsfrist ein. So kann die defekte Heizung vorübergehend durch eine neue oder gebrauchte, ebenfalls mit Öl oder Gas betriebene Heizung ersetzt werden. Die 65-Prozent-Regel muss dann erst nach 5 Jahren eingehalten werden.