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Förderung für Wärmepumpe & Co. : Alle Zuschüsse, Boni und Förderhöhen im Überblick

  • vor 21 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Die Grundförderung bleibt zwar bestehen, zahlreiche Bonusregelungen wurden jedoch angepasst. Außerdem gelten neue Einkommensgrenzen, niedrigere förderfähige Investitionskosten und geänderte Voraussetzungen für den Heizungstausch.

In diesem Beitrag findest du alle aktuell gültigen Förderhöhen und Voraussetzungen im Überblick.

Bestandteile der Förderung für Wärmepumpe & Co. 2026 und 2027

Wie ist die Förderung für Wärmepumpe & Co. aufgebaut?

Die Heizungsförderung (KfW 458) setzt sich ab dem 21. Juli 2026 aus einer Grundförderung sowie verschiedenen Bonusförderungen zusammen.

Überblick über die aktuellen Förderbestandteile

Förderbestandteil

Höhe

Grundförderung

30 %

Einkommensbonus bis 30.000 €

40 %

Einkommensbonus bis 40.000 €

30 %

Einkommensbonus bis 50.000 €

10 %

Klimageschwindigkeitsbonus

16 % (ab 1. Februar 2027: 12 %, ab 1. August 2027: 8 %, ab 1. Februar 2028: 4 %, ab 1. August 2028: 0 %)

Effizienzbonus für Wärmepumpen

entfällt

Emissionsminderungszuschlag für Biomasse

entfällt

Das steckt hinter den einzelnen Förderbestandteilen

  • Grundförderung: Für den Einbau einer förderfähigen erneuerbaren Heizung gibt es weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent. Sie gilt sowohl für selbstnutzende Eigentümer als auch für Vermieter.

  • Einkommensbonus: Der Einkommensbonus wurde deutlich stärker gestaffelt. Selbstnutzende Eigentümer erhalten – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen – einen Bonus von 10, 30 oder 40 Prozent. Neu ist außerdem ein Familienzuschlag: Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er erstmals auf 12 Prozent und wird anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 Prozentpunkte reduziert. Ausführliche Infos zu den Voraussetzungen für den Bonus findest du hier.

  • Effizienzbonus: Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen beziehungsweise Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.

  • Emissionsminderungszuschlag: Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt.


Wie hoch ist die maximale Förderung für eine neue Heizung 2026?

Die maximale Förderquote liegt grundsätzlich weiterhin bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten.


Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, ansonsten 30.000 Euro) sind sogar bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.


Und wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus im Jahr 2026?

Auch bei Mehrfamilienhäusern gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Höchstbeträge für die förderfähigen Investitionskosten.


Die Staffelung sieht derzeit wie folgt aus:

Wohneinheiten

Maximal förderfähige Kosten

Erste Wohneinheit

28.000 €

Zweite bis sechste Wohneinheit (jeweils)

15.000 €

Ab der siebten Wohneinheit (jeweils)

8.000 €

Die Staffelung berücksichtigt, dass Mehrfamilienhäuser häufig über eine zentrale Heizungsanlage verfügen und dadurch Skaleneffekte entstehen.


Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten kann derzeit maximal folgende förderfähigen Investitionskosten ansetzen:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit

  • 5 × 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit


Insgesamt ergibt sich damit ein Förderhöchstbetrag von 103.000 Euro.


Wichtig: Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken erstmals zum 1. Februar 2027 auf 27.250 Euro und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro. Die Höchstbeträge für die weiteren Wohneinheiten bleiben dagegen unverändert.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe im Jahr 2026?


Damit eine Wärmepumpe über die KfW (Programm 458) gefördert werden kann, müssen verschiedene technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.


Technische Voraussetzungen

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0

  • die Einhaltung der geltenden Effizienzanforderungen

  • die Einhaltung der vorgeschriebenen Schallgrenzwerte


Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen wird außerdem die Geräuschentwicklung berücksichtigt. Das Außengerät muss die Anforderungen der geltenden europäischen Vorschriften erfüllen, damit die Anlage förderfähig ist.


Förderfähig ist grundsätzlich nur der Wechsel von fossilen Heizungen

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine wichtige Einschränkung: Gefördert wird grundsätzlich nur noch der Austausch einer fossilen Heizung gegen ein erneuerbares Heizsystem.


Förderfähig sind beispielsweise der Austausch von:

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen

  • Kohleheizungen

  • Nachtspeicherheizungen


Nicht oder nur noch eingeschränkt gefördert werden dagegen:

  • der Austausch bestehender Wärmepumpen (wenn die bisherige Anlage ab 2008 installiert wurde)

  • der Wechsel von Fernwärme auf eine Wärmepumpe

  • der Ersatz anderer bestehender erneuerbarer Heizsysteme


Für ältere erneuerbare Heizungen, die vor 2008 installiert wurden, gelten teilweise abweichende Regelungen.


Werden Gas- und Ölheizungen gefördert?

Nein. Der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen wird im Rahmen der KfW-Heizungsförderung nicht bezuschusst.


Lediglich bestimmte Zusatzkosten für sogenannte H₂-Ready-Gasheizungen können in Einzelfällen weiterhin förderfähig sein, sofern diese im Zusammenhang mit einer förderfähigen Maßnahme stehen. Eine eigenständige Förderung für neue Gasheizungen gibt es jedoch nicht.


Für welche Heizungen gilt die KfW-Förderung 458?

Gefördert werden insbesondere folgende klimafreundliche Heizsysteme:

  • Wärmepumpen

  • Solarthermieanlagen

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (z. B. Fernwärme)

  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (bei Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

  • Biomasseheizungen

Welche Heizungsart im Einzelfall gefördert wird, hängt neben den technischen Anforderungen auch von der bestehenden Heizung und den aktuellen Förderbedingungen ab.


Tipp: Angebote von Heizungsbauern in deiner Nähe erhalten

Um eine möglichst wirtschaftliche Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizung eine Rolle. Damit du ein gutes Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungs-Installateuren aus deiner Region.


Läuft die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen über das BAFA?

Nein, seit dem Jahr 2024 wird die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen nicht mehr über das BAFA abgewickelt. Seitdem müssen Anträge für Zuschüsse sowie Förderkredite für neue Heizungen bei der KfW gestellt werden. Das BAFA bleibt jedoch für die Bereiche Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung zuständig.


Wie beantrage ich die Förderung?

Dazu haben wir einen Blogbeitrag geschrieben, bei dem du einen Überblick über sämtliche benötigten Dokumente samt Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Beantragen der Heizungsförderung erhältst.


Wie läuft das mit der Förderung für den Heizungstausch – gibt es Kredite oder Zuschüsse?

Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gibt es bisher ausschließlich Zuschüsse. Auch 2026 gibt es einen Zuschuss zur neuen Heizung, jetzt allerdings von der KfW und nicht vom BAFA (siehe Abschnitt davor).


Allerdings gibt es seit 2024 zusätzliche, einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten über die KfW. So können selbstnutzende Eigentümer von einem ergänzenden, zinsvergünstigten Kreditangebot für den Heizungstausch profitieren. Der Ergänzungskredit kann ausschließlich zusammen mit einer Förderzusage der KfW für Heizungssysteme und/oder einem Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einzelne energetische Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner. Hier gibt es alle Infos zum zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit.


Kann man zusätzlich zum KfW-Zuschuss einen Kredit für eine Wärmepumpe aufnehmen?

Auch wenn du ein Haushalteinkommen von über 90.000 Euro hast, kannst du zusätzlich einen Modernisierungs-Kredit bei einer Bank aufnehmen - schließlich sind mit einer Wärmepumpe nicht unerhebliche Investitionskosten verbunden.


Tipp: Am besten startest du eine Beratung bzw. einen Modernisierungs-Kredit-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.


Welche Kosten für den Heizungstausch sind im Jahr 2026 förderfähig?

Aktuell sind folgende Kosten förderfähig im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

  • Anschaffungskosten für regenerative Wärmeerzeuger und innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme

  • Nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (z.B. Verteilsystem, Pufferspeicher) müssen nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden.

  • Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (z.B. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.

  • Zusätzlich sind Kosten für Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr bei Biomasseanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Heiz- bzw. Technikräume, Brennstoffaufbewahrung, Abgassysteme und Schornsteine, sowie Wärmeverteilung und Wärmübergabe förderfähig.

  • Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien muss eine Aufnahme in die Positivliste vorliegen.



* Was der Stern bedeutet:


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