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Kürzung der Heizungsförderung beschlossen: Das ändert sich bei der Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026

  • 9. Juli
  • 8 Min. Lesezeit

Neue Wärmepumpen-Förderung beschlossen: Alle Änderungen zur Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026 – inklusive neuer Förderhöhen, Fristen und Praxisbeispiele.

Wärmepumpen-Förderung Kürzung

Update vom 08.07.2026

Der Haushaltsausschuss hat den Änderungen an der Heizungsförderung zugestimmt. Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft.


Zwischen 9. Juli und 20. Juli 2026 kommt es zu einer technischen Umstellungsphase bei KfW und BAFA. In diesem Zeitraum können keine neuen BzAs und TPBs erstellt werden, sodass faktisch ein Antragsstopp gilt.


Seit Wochen wurde über Kürzungen der Heizungsförderung diskutiert. Nun ist klar: Der Haushaltsausschuss hat den neuen Förderbedingungen zugestimmt. Bereits ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung.


Besonders betroffen sind Eigentümer mit höheren Einkommen. Gleichzeitig ändern sich aber auch zahlreiche Bonusregelungen, die förderfähigen Investitionskosten und die Voraussetzungen für den Heizungstausch.


In diesem Beitrag zeigen wir alle Änderungen im Überblick und erklären, was Eigentümer jetzt wissen müssen.


Besonders wichtig: Künftig entscheiden vor allem zwei Faktoren über die Höhe der Förderung – das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und der Zeitpunkt der Antragstellung.


Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026

  • ⚠️ Antragsstopp vom 9. bis 20. Juli 2026: In dieser Zeit können aufgrund der technischen Umstellung bei KfW und BAFA keine neuen BzAs und TPBs erstellt werden.

  • 💶 Förderfähige Investitionskosten sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.

  • 📉 Klimageschwindigkeitsbonus startet nur noch mit 16 % und reduziert sich ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.

  • Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt vollständig.

  • Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt ebenfalls.

  • 👨‍👩‍👧 Neuer Familienzuschlag: Beim Einkommensbonus erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze je minderjährigem Kind einmalig um 10.000 Euro.

  • 🇪🇺 Wertschöpfungsbonus voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 geplant: Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, soll die Grundförderung auf 15 % sinken. Gleichzeitig ist für in der EU produzierte Wärmepumpen ein Wertschöpfungsbonus von 15 % vorgesehen.

  • 🔥 Heizungstausch wird stärker eingeschränkt: Gefördert wird künftig grundsätzlich nur noch der Wechsel von fossilen auf erneuerbare Heizungen. Der Austausch bestehender Wärmepumpen oder der Wechsel von Fernwärme auf eine Wärmepumpe wird künftig in vielen Fällen nicht mehr gefördert.


Antragsstopp für Wärmepumpen-Förderung vom 9. bis 20. Juli 2026

Für Eigentümer besonders wichtig ist die Übergangsphase zwischen den bisherigen und den neuen Förderbedingungen.


Damit KfW und BAFA ihre Systeme umstellen können, können zwischen dem 9. Juli und dem 20. Juli 2026 keine neuen BzAs oder TPBs erstellt werden.


Das bedeutet praktisch:

  • keine neuen Förderanträge

  • keine neuen BzAs

  • keine neuen TPBs


Erst ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue Förderanträge gestellt werden – dann allerdings ausschließlich nach den neuen Förderbedingungen.


Alle Änderungen der Wärmepumpen-Förderung ab dem 21. Juli 2026 im Überblick

Mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses stehen die neuen Förderbedingungen fest. Die Grundförderung bleibt zwar weiterhin bei 30 %, die Bonusregelungen werden jedoch deutlich angepasst.


Besonders auffällig ist die stärkere soziale Staffelung. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten künftig höhere Zuschüsse, während für höhere Einkommen die Förderung reduziert wird.


Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Investitionskosten schrittweise und mehrere bisherige Bonusprogramme entfallen.


Vergleich alte Förderung & neue Förderung ab 21. Juli

Bereich

Bisher

Ab 21. Juli 2026

Grundförderung

30 %

unverändert 30 %

Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)

30.000 €

28.000 €, anschließend alle sechs Monate minus 750 €

Klimageschwindigkeitsbonus

20 %

16 %, anschließend alle sechs Monate minus 4 Prozentpunkte

Effizienzbonus für Wärmepumpen

vorhanden

entfällt

Emissionsminderungszuschlag Biomasse

vorhanden

entfällt

Einkommensbonus

bis 30.000 €

neue Staffelung bis 50.000 €

Familienzuschlag

nicht vorhanden

Einkommensgrenze je Kind +10.000 €

Wertschöpfungsbonus

nicht vorhanden

ab 2027 für in der EU produzierte Wärmepumpen geplant

Förderfähiger Heizungstausch

teilweise auch bei bestehenden EE-Heizungen

grundsätzlich nur noch beim Wechsel von fossilen auf erneuerbare Heizungen

Außerdem gilt künftig: Die förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit sinken erstmals zum 1. Februar 2027 auf 27.250 Euro und werden anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro reduziert.


Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Heizungsförderung langfristig planbarer zu gestalten und die Zuschüsse schrittweise zurückzuführen, anstatt sie in einzelnen größeren Schritten zu kürzen.


Was bedeutet das konkret in der Praxis?

Wie stark sich die neuen Förderbedingungen auswirken, hängt vor allem vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Denn ab 2027 sinken nicht nur die förderfähigen Kosten, sondern auch der Klimageschwindigkeitsbonus.


Damit dir das klarer wird, zeigen wir 5 Beispiele. Alle unsere Beispielhaushalte tauschen eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine neue Wärmepumpe.


Beispiel 1: Haushalt ohne minderjährige Kinder mit 58.000 Euro Einkommen

Wer ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von über 50.000 Euro hat, und keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben, erhält künftig keinen Einkommensbonus mehr. In diesem Fall bleiben nur die Grundförderung von 30 % und der Klimageschwindigkeitsbonus.

Zeitpunkt

Förderfähige Kosten

Förderquote

Maximale Förderung

Oktober 2026

28.000 €

46 %

12.880 €

April 2027

27.250 €

42 %

11.445 €


Beispiel 2: Familie mit 58.000 Euro Einkommen

Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 58.000 Euro mit 2 minderjährigen Kindern, die im Haushalt leben fällt künftig in die neue Stufe bis 60.000 Euro und erhält zusätzlich einen Einkommensbonus von 10 %.

Zeitpunkt

Förderfähige Kosten

Förderquote

Maximale Förderung

Oktober 2026

28.000 €

56 %

15.680 €

April 2027

27.250 €

52 %

14.170 €

Die Beispiele zeigen: Ab 2027 sinkt die maximale Förderung gleich doppelt. Zum einen werden die förderfähigen Kosten reduziert. Zum anderen sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus zum 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 %. Dadurch fällt die Förderung im April 2027 bereits spürbar niedriger aus als im Oktober 2026.


Beispiel 3: Haushalt ohne minderjährige Kinder mit 45.000 Euro Einkommen

Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 45.000 Euro erhält den neuen Einkommensbonus von 10 Prozent. Zusammen mit der Grundförderung von 30 Prozent und dem Klimageschwindigkeitsbonus ergibt sich folgende maximale Förderung:

Zeitpunkt

Förderfähige Kosten

Förderquote

Maximale Förderung

Oktober 2026

28.000 €

56 %

15.680 €

April 2027

27.250 €

52 %

14.170 €

Beispiel 4: Familie mit 45.000 Euro Einkommen

Durch den Familienzuschlag erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro. Mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 45.000 Euro erhält die Familie deshalb einen Einkommensbonus von 30 Prozent.


Rechnerisch ergibt sich damit zunächst folgende Förderquote:

  • Grundförderung: 30 %

  • Einkommensbonus: 30 %

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

= 76 %


Da die maximale Gesamtförderung in diesem Fall jedoch auf 70 % begrenzt ist, wird die Förderung entsprechend gedeckelt.

Zeitpunkt

Förderfähige Kosten

Rechnerische Förderquote

Tatsächliche Förderquote

Maximale Förderung

Oktober 2026

28.000 €

76 %

70 %

19.600 €

April 2027

27.250 €

72 %

70 %

19.075 €


Beispiel 5: Familie mit 38.000 Euro Einkommen

Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 38.000 Euro und mindestens einem minderjährigen Kind profitiert vom Familienzuschlag. Dadurch erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 10.000 Euro und die Familie erhält den Einkommensbonus von 40 Prozent.


Rechnerisch ergibt sich damit folgende Förderung:

  • Grundförderung: 30 %

  • Einkommensbonus: 40 %

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

= 86 %


Da für diese Einkommensgruppe jedoch eine maximale Gesamtförderung von 80 % gilt, wird die Förderung entsprechend gedeckelt.

Zeitpunkt

Förderfähige Kosten

Rechnerische Förderquote

Tatsächliche Förderquote

Maximale Förderung

Oktober 2026

28.000 €

86 %

80 %

22.400 €

April 2027

27.250 €

82 %

80 %

21.800 €



Neue Einkommensstaffelung ab dem 21. Juli 2026

Einkommen (ohne Kinder)

Einkommen (mit mind. 1 minderj. Kind im Haushalt)

Einkommensbonus

bis 30.000 €

bis 40.000 €

40 %

bis 40.000 €

bis 50.000 €

30 %

bis 50.000 €

bis 60.000 €

10 %

über 50.000 €

über 70.000 €

kein Einkommensbonus

Neu ist außerdem ein Familienzuschlag. Für mindestens ein minderjähriges Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.


Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen.


Allerdings startet er am 21. Juli 2026 nur noch mit 16 % statt bisher 20 %.


Anschließend sinkt er jeweils zum

  • 1. Februar

  • 1. August

um weitere vier Prozentpunkte.


Effizienzbonus entfällt vollständig

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt vollständig.


Gleiches gilt für den Emissionsminderungszuschlag bei Biomasseheizungen.


Wertschöpfungsbonus ab 2027

Für das erste Quartal 2027 ist zusätzlich ein neuer Wertschöpfungsbonus geplant.


Hintergrund ist die stärkere Förderung europäischer Hersteller.


Geplant ist:

  • Grundförderung sinkt für außereuropäische Wärmepumpen auf 15 %

  • gleichzeitig erhalten in Europa produzierte Wärmepumpen einen Bonus von 15 %


Heizungsförderung künftig nur noch beim Wechsel von fossilen Heizungen

Ebenfalls neu ist eine deutliche Einschränkung der Förderfähigkeit.


Künftig wird grundsätzlich nur noch der Wechsel von fossilen Heizungen auf erneuerbare Heizungen gefördert.


Wer beispielsweise

  • eine bestehende Wärmepumpe ersetzt

  • oder von Fernwärme auf eine Wärmepumpe umsteigen möchte,

erhält künftig in vielen Fällen keine Förderung mehr, sofern die bisherige Anlage nach 2008 installiert wurde.


Was bedeutet das jetzt für Eigentümer?

Kurzfristig

  • Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026.

  • Zwischen 9. und 20. Juli 2026 können aufgrund der technischen Umstellung bei KfW und BAFA keine neuen BzAs und TPBs erstellt werden. In dieser Zeit ist daher faktisch kein neuer Förderantrag möglich.

  • Bereits bewilligte Förderungen bleiben von den Änderungen unberührt.

  • Wer einen Heizungstausch ohnehin in den kommenden Monaten plant, sollte den Zeitplan gemeinsam mit Energieberater und Heizungsbauer sorgfältig abstimmen.


Vor allem eines zeigt sich bereits jetzt: Künftig entscheiden vor allem zwei Faktoren über die Höhe der Förderung: dein Einkommen und der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer seine Wärmepumpe bereits im Herbst 2026 installiert und den Förderantrag stellt, kann – je nach Einkommenssituation – über 1.000 Euro mehr Förderung erhalten, als wenn dieselbe Anlage erst wenige Monate später im Frühjahr 2027 umgesetzt wird. Der Grund: Bereits zum 1. Februar 2027 sinken sowohl die förderfähigen Investitionskosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus. Die Beispielrechnungen weiter oben zeigen, wie groß dieser Unterschied in der Praxis ausfallen kann.


Ebenso wichtig ist künftig das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Während Haushalte bis 50.000 Euro von einem zusätzlichen Einkommensbonus profitieren können, entfällt dieser oberhalb dieser Grenze vollständig. Dadurch können – bei ansonsten identischer Wärmepumpe – mehrere Tausend Euro Unterschied bei der maximalen Förderung für deine neue Heizung entstehen.


Langfristig

  • stärkere Einkommensstaffelung bei der Förderung

  • schrittweise sinkende förderfähige Investitionskosten

  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt alle sechs Monate

  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen

  • neuer Familienzuschlag beim Einkommensbonus

  • Wertschöpfungsbonus für in Europa produzierte Wärmepumpen ab 2027 geplant

  • Förderung künftig grundsätzlich nur noch beim Wechsel von fossilen auf erneuerbare Heizungen


Wichtig ist dennoch: Die Investitionsentscheidung sollte nicht allein von der aktuellen Förderhöhe abhängen.


Denn langfristig entscheiden vor allem:

  • CO₂-Kosten

  • Energiepreise

  • Betriebskosten

  • Anschaffungspreis der neuen Heizung


Unsere 243-Szenarien-Analyse zeigt:  Selbst mit den jetzt beschlossenen Änderungen kippt die Wirtschaftlichkeit in vielen Fällen mittelfristig zugunsten der Wärmepumpe. Die Förderung verbessert die Wirtschaftlichkeit zusätzlich, ist aber meist nicht der einzige entscheidende Faktor.


Sollte man den Heizungstausch jetzt noch vorziehen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Wer ohnehin in den kommenden Monaten eine Wärmepumpe installieren möchte, sollte den Zeitplan jedoch gemeinsam mit Energieberater und Heizungsbauer prüfen. Je nach Einkommen und Umsetzungszeitpunkt können bereits wenige Monate einen Förderunterschied von über 1.000 Euro ausmachen.


Tipp: Neben der Förderung ist vor allem der Preis deiner Wärmepumpe entscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Doch wie kommst du an das beste Angebot für deine neue Wärmepumpe? Am besten vergleichst du verschiedene Angebote, um das für dich beste zu erhalten. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten mehrere Angebote von Heizungsbauern aus deiner Region.


Warum gibt es überhaupt Kürzungen bei der Wärmepumpen-Förderung?

Der Hintergrund ist vor allem die angespannte Haushaltslage.


Die Bundesregierung konsolidiert den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Fonds wird unter anderem die Heizungsförderung finanziert.


Künftig sollen jährlich mehrere Milliarden Euro eingespart werden. Gleichzeitig sollen Einnahmen aus dem CO₂-Emissionshandel teilweise nicht mehr vollständig in den KTF fließen.


Fazit: Einkommen und Zeitpunkt entscheiden künftig über die Höhe der Wärmepumpen-Förderung

Mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses stehen die neuen Förderbedingungen fest. Bereits ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Bonusregelungen, niedrigere förderfähige Investitionskosten und ein geänderter Förderaufbau.


Für viele Eigentümer wird künftig vor allem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen entscheidend sein. Während Haushalte mit geringerem Einkommen teilweise sogar besser gestellt werden, erhalten Eigentümer mit höherem Einkommen deutlich weniger Förderung als bisher. Gleichzeitig sinken die maximalen Förderbeträge schrittweise weiter, da sowohl die förderfähigen Investitionskosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus regelmäßig reduziert werden.


Wer ohnehin in den kommenden Monaten eine Wärmepumpe installieren möchte, sollte den Zeitplan deshalb sorgfältig planen. Bereits wenige Monate Unterschied können – abhängig von Einkommen und Förderquote – mehr als 1.000 Euro weniger Förderung bedeuten.


Trotz der Änderungen gilt aber weiterhin: Die Förderung ist nur ein Baustein der Wirtschaftlichkeit. Entscheidend bleiben vor allem der Anschaffungspreis der Wärmepumpe, die Betriebskosten und die langfristige Entwicklung der Energiepreise.


👉 Tipp: Abonniere unseren Newsletter (ganz unten), um immer die aktuellsten Infos zur Heizungsförderung und zu Änderungen beim BEG zu erhalten.


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