Förderung für Wärmepumpe beantragen: Die 6 Schritte & alle benötigten Dokumente für die KfW-Förderung 458
- Benjamin Fritz

- vor 13 Minuten
- 3 Min. Lesezeit
Die 6 Schritte zur KfW-Förderung 458 für Wärmepumpen: Antrag, BzA, Vertrag, Umsetzung, Nachweise und Auszahlung – korrekt & fristgerecht erklärt.
Damit du die Heizungsförderung der KfW erhältst, musst du den Förderprozess in einer festgelegten Reihenfolge durchlaufen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die 6 Schritte zum Zuschuss für die Wärmepumpe (Antrag für KfW-Förderung 458)
Um den Zuschuss für eine Wärmepumpe im Rahmen der KfW-Förderung 458 zu erhalten, musst du den Förderprozess in sechs klar definierten Schritten durchlaufen – beginnend mit der Antragstellung vor Maßnahmenstart bis hin zur fristgerechten Einreichung aller Nachweise für die Auszahlung.
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss eine BzA vorliegen. Diese wird ausgestellt von:
einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz oder
einer Fachunternehmerin bzw. einem Fachunternehmer
Die BzA enthält:
Angaben zur geplanten Heizungsanlage
die geplanten förderfähigen Gesamtkosten
die Bestätigung, dass die Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden
Ohne BzA ist keine Antragstellung möglich.
2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen
Mit einem Fachunternehmen muss ein Vertrag geschlossen werden, der:
eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der KfW-Zusage enthält
das geplante Umsetzungsdatum nennt
Der Vertrag muss eingereicht werden und ist ein Pflichtbestandteil des Förderprozesses.
Wichtig: Dieser Vertrag bedeutet nicht, dass du keine Eigenleistungen erbringen darfst. Er stellt sicher, dass ein Fachbetrieb beteiligt ist — was für Förderung und Abnahme ohnehin notwendig ist.
3. Zuschuss beantragen
Der Zuschuss wird im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragt. Dazu:
Produkt 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude auswählen
BzA hochladen
Liefer-/Leistungsvertrag hochladen
Erst nach der Zusage ist das Projekt förderrechtlich freigegeben.
4. Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Zusage kann:
die Wärmepumpe installiert werden
Eigenleistungen erbracht werden
der Fachbetrieb seine Arbeiten durchführen
Selbsteinbau ist erlaubt, solange Fachschritte (Elektrik, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich etc.) korrekt durch Fachbetriebe erfolgen.
5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
Nach Abschluss des Projekts stellt:
die Energieeffizienz-Expertin/der Energieeffizienz-Experte oder
die Fachunternehmerin/der Fachunternehmer
die BnD aus.
In der BnD wird bestätigt:
dass die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wurde
dass die Technischen Mindestanforderungen erfüllt sind
dass die Anlage betriebsbereit ist
Ohne BnD erfolgt keine Auszahlung.
6. Zuschuss erhalten
Für die Auszahlung müssen im KfW-Portal hochgeladen werden:
alle Rechnungen der Fachunternehmen
Rechnungen der Energieeffizienz-Experten
Zahlungsbelege
ggf. zusätzliche Dokumente für Bonusförderungen (siehe weiter unten)
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Bewilligungszeitraum & notwendige Nachweise (sehr wichtig!)
Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen sowohl der Zeitplan als auch der Nachweisprozess exakt eingehalten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Teile des Einbaus in Eigenleistung erfolgen.
a) Bewilligungszeitraum (36 Monate)
Ab der Zusage der KfW hast du 36 Monate Zeit, das gesamte Vorhaben vollständig abzuschließen.
Nach Abschluss des Projekts (Stichtag = Datum der letzten Rechnung) müssen die Nachweise innerhalb von 6 Monaten im KfW-Portal eingereicht werden.
Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen ebenfalls alle Nachweise eingereicht sein.
Wichtig: Werden diese Fristen nicht eingehalten, verfällt der Zuschuss unwiderruflich.
b) Nachweise der ordnungsgemäßen Durchführung
Nach Projektende prüft und bestätigt:
die Energieeffizienz-Expertin / der Energieeffizienz-Experte oder
die Fachunternehmerin / der Fachunternehmer
die förderfähigen Gesamtkosten und die produktgemäße, regelkonforme Umsetzung (gemäß KfW-Merkblatt). Daraus entsteht die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Diese BnD wird zwingend für die Auszahlung benötigt.
Einzureichende Dokumente im Überblick
Für die erfolgreiche Auszahlung des KfW-Zuschusses müssen sämtliche geforderten Unterlagen vollständig, fristgerecht und formal korrekt im KfW-Portal eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere Rechnungen und Zahlungsnachweise, fachliche Bestätigungen sowie – je nach Bonusförderung – zusätzliche personenbezogene und objektbezogene Nachweise.
1. Rechnungen (mit strengen formalen Anforderungen)
Die Rechnungen müssen:
den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechen
den Installationsort (Adresse des Investitionsobjekts) ausweisen
die förderfähigen Gesamtkosten klar aufführen
in deutscher Sprache und in Euro ausgestellt sein
unbar bezahlt werden (Überweisung/Kontoauszug als Nachweis)
Bei Mietkauf, Miete, Leasing oder Contracting:
wird der Vertrag statt der Rechnung eingereicht
auch dieser muss die formalen Anforderungen erfüllen
mindestens eine unbare Zahlung muss nachgewiesen werden
2. Meldebestätigung
Notwendig für den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus.
Es wird die amtliche Meldebestätigung benötigt
Sie muss den Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung ausweisen
Für den Einkommensbonus müssen Meldebestätigungen aller relevanten Haushaltsmitglieder eingereicht werden:
Antragsteller/in
alle an derselben Adresse gemeldeten Eigentümer/innen
alle dort gemeldeten Ehe- oder Lebenspartner/innen
Partner/innen in eheähnlichen Gemeinschaften
3. Grundbuchauszug
Erforderlich für die Inanspruchnahme von:
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Der Grundbuchauszug muss:
die Adresse des Wohneigentums enthalten
den/die Antragsteller/in als Eigentümer/in ausweisen
alle weiteren relevanten Eigentümer/innen auflisten
Bei WEGs zusätzlich:
der jeweilige Eigentumsanteil
4. Einkommensteuerbescheide
Für den Einkommensbonus notwendig.
Erforderlich sind:
die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragstellung
für alle relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder
Nicht akzeptiert werden:
Lohnsteuerbescheinigungen
Rentenbescheide
sonstige Dokumente
5. Kontonachweis (nur bei WEG, ab 15.000 € Zuschuss)
Kontoauszug oder Bestätigung der Bank
Muss nachweisen, dass die WEG Kontoinhaberin ist
6. Zusätzliche Nachweise
Falls von der KfW angefordert, z. B.:
VdZ-Formular für den hydraulischen Abgleich
Bei luftgeführten Wärmepumpen: Nachweis über den Abgleich bzw. die Einregulierung der Luftvolumenströme



















Kommentare