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Förderung für Wärmepumpe beantragen: Die 6 Schritte & alle benötigten Dokumente für die KfW-Förderung 458

Die 6 Schritte zur KfW-Förderung 458 für Wärmepumpen: Antrag, BzA, Vertrag, Umsetzung, Nachweise und Auszahlung – korrekt & fristgerecht erklärt.


Damit du die Heizungsförderung der KfW erhältst, musst du den Förderprozess in einer festgelegten Reihenfolge durchlaufen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

KfW Förderung Wärmepumpe Antrag

Die 6 Schritte zum Zuschuss für die Wärmepumpe (Antrag für KfW-Förderung 458)

Um den Zuschuss für eine Wärmepumpe im Rahmen der KfW-Förderung 458 zu erhalten, musst du den Förderprozess in sechs klar definierten Schritten durchlaufen – beginnend mit der Antragstellung vor Maßnahmenstart bis hin zur fristgerechten Einreichung aller Nachweise für die Auszahlung.


1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss eine BzA vorliegen. Diese wird ausgestellt von:

  • einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz oder

  • einer Fachunternehmerin bzw. einem Fachunternehmer

Die BzA enthält:

  • Angaben zur geplanten Heizungsanlage

  • die geplanten förderfähigen Gesamtkosten

  • die Bestätigung, dass die Technischen Mindestanforderungen (TMA) eingehalten werden


Ohne BzA ist keine Antragstellung möglich.

 

2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung abschließen

Mit einem Fachunternehmen muss ein Vertrag geschlossen werden, der:

  • eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der KfW-Zusage enthält

  • das geplante Umsetzungsdatum nennt


Der Vertrag muss eingereicht werden und ist ein Pflichtbestandteil des Förderprozesses.


Wichtig: Dieser Vertrag bedeutet nicht, dass du keine Eigenleistungen erbringen darfst. Er stellt sicher, dass ein Fachbetrieb beteiligt ist — was für Förderung und Abnahme ohnehin notwendig ist.

 

3. Zuschuss beantragen

Der Zuschuss wird im KfW-Portal „Meine KfW“ beantragt. Dazu:

  • Produkt 458 – BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude auswählen

  • BzA hochladen

  • Liefer-/Leistungsvertrag hochladen


Erst nach der Zusage ist das Projekt förderrechtlich freigegeben.

 

4. Vorhaben durchführen

Nach Erhalt der Zusage kann:

  • die Wärmepumpe installiert werden

  • Eigenleistungen erbracht werden

  • der Fachbetrieb seine Arbeiten durchführen


Selbsteinbau ist erlaubt, solange Fachschritte (Elektrik, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich etc.) korrekt durch Fachbetriebe erfolgen.

 

5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen

Nach Abschluss des Projekts stellt:

  • die Energieeffizienz-Expertin/der Energieeffizienz-Experte oder

  • die Fachunternehmerin/der Fachunternehmer

die BnD aus.


In der BnD wird bestätigt:

  • dass die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wurde

  • dass die Technischen Mindestanforderungen erfüllt sind

  • dass die Anlage betriebsbereit ist


Ohne BnD erfolgt keine Auszahlung.

 

6. Zuschuss erhalten

Für die Auszahlung müssen im KfW-Portal hochgeladen werden:

  • alle Rechnungen der Fachunternehmen

  • Rechnungen der Energieeffizienz-Experten

  • Zahlungsbelege

  • ggf. zusätzliche Dokumente für Bonusförderungen (siehe weiter unten)


Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

Bewilligungszeitraum & notwendige Nachweise (sehr wichtig!)

Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, müssen sowohl der Zeitplan als auch der Nachweisprozess exakt eingehalten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Teile des Einbaus in Eigenleistung erfolgen.


a) Bewilligungszeitraum (36 Monate)

  • Ab der Zusage der KfW hast du 36 Monate Zeit, das gesamte Vorhaben vollständig abzuschließen.

  • Nach Abschluss des Projekts (Stichtag = Datum der letzten Rechnung) müssen die Nachweise innerhalb von 6 Monaten im KfW-Portal eingereicht werden.

  • Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen ebenfalls alle Nachweise eingereicht sein.


Wichtig: Werden diese Fristen nicht eingehalten, verfällt der Zuschuss unwiderruflich.

 

b) Nachweise der ordnungsgemäßen Durchführung

Nach Projektende prüft und bestätigt:

  • die Energieeffizienz-Expertin / der Energieeffizienz-Experte oder

  • die Fachunternehmerin / der Fachunternehmer

die förderfähigen Gesamtkosten und die produktgemäße, regelkonforme Umsetzung (gemäß KfW-Merkblatt). Daraus entsteht die Bestätigung nach Durchführung (BnD).


Diese BnD wird zwingend für die Auszahlung benötigt.

 

Einzureichende Dokumente im Überblick

Für die erfolgreiche Auszahlung des KfW-Zuschusses müssen sämtliche geforderten Unterlagen vollständig, fristgerecht und formal korrekt im KfW-Portal eingereicht werden. Dazu zählen insbesondere Rechnungen und Zahlungsnachweise, fachliche Bestätigungen sowie – je nach Bonusförderung – zusätzliche personenbezogene und objektbezogene Nachweise.


1. Rechnungen (mit strengen formalen Anforderungen)

Die Rechnungen müssen:

  • den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechen

  • den Installationsort (Adresse des Investitionsobjekts) ausweisen

  • die förderfähigen Gesamtkosten klar aufführen

  • in deutscher Sprache und in Euro ausgestellt sein

  • unbar bezahlt werden (Überweisung/Kontoauszug als Nachweis)


Bei Mietkauf, Miete, Leasing oder Contracting:

  • wird der Vertrag statt der Rechnung eingereicht

  • auch dieser muss die formalen Anforderungen erfüllen

  • mindestens eine unbare Zahlung muss nachgewiesen werden

 

2. Meldebestätigung

Notwendig für den Klimageschwindigkeitsbonus und/oder den Einkommensbonus.

  • Es wird die amtliche Meldebestätigung benötigt

  • Sie muss den Hauptwohnsitz bzw. alleinigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung ausweisen


Für den Einkommensbonus müssen Meldebestätigungen aller relevanten Haushaltsmitglieder eingereicht werden:

  • Antragsteller/in

  • alle an derselben Adresse gemeldeten Eigentümer/innen

  • alle dort gemeldeten Ehe- oder Lebenspartner/innen

  • Partner/innen in eheähnlichen Gemeinschaften

 

3. Grundbuchauszug

Erforderlich für die Inanspruchnahme von:

  • Klimageschwindigkeitsbonus

  • Einkommensbonus


Der Grundbuchauszug muss:

  • die Adresse des Wohneigentums enthalten

  • den/die Antragsteller/in als Eigentümer/in ausweisen

  • alle weiteren relevanten Eigentümer/innen auflisten


Bei WEGs zusätzlich:

  • der jeweilige Eigentumsanteil

 

4. Einkommensteuerbescheide

Für den Einkommensbonus notwendig.

Erforderlich sind:

  • die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragstellung

  • für alle relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder


Nicht akzeptiert werden:

  • Lohnsteuerbescheinigungen

  • Rentenbescheide

  • sonstige Dokumente

 

5. Kontonachweis (nur bei WEG, ab 15.000 € Zuschuss)

  • Kontoauszug oder Bestätigung der Bank

  • Muss nachweisen, dass die WEG Kontoinhaberin ist

 

6. Zusätzliche Nachweise

Falls von der KfW angefordert, z. B.:

  • VdZ-Formular für den hydraulischen Abgleich

  • Bei luftgeführten Wärmepumpen: Nachweis über den Abgleich bzw. die Einregulierung der Luftvolumenströme

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