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Energy Sharing Communities (ESC) – Solarstrom gemeinsam mit Nachbarn oder Freunden nutzen

Aktualisiert: 16. Okt.

Ab 2026 könnten Nachbarn in Deutschland gemeinsam Solarstrom nutzen. Erfahre, wie Energy Sharing Communities (ESC) funktionieren und ob sie sich lohnen.


Stell dir vor, du kannst dir eine PV-Anlage mit Nachbarn teilen – und beziehst daraus günstig deinen eigenen Strom. Genau das soll in Deutschland ab Juni 2026 möglich werden: Mit den neuen Energy Sharing Communities will die Bundesregierung es erlauben, dass sich Nachbarn, Hausgemeinschaften, Vereine oder Genossenschaften zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom erzeugen und nutzen.


Das könnte die Energiewende entscheidend voranbringen: Strom wird dort verbraucht, wo er entsteht – ohne lange Transportwege durchs Netz. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie ESCs funktionieren, wer sie gründen darf, welche Chancen sie bieten und worauf du achten solltest, wenn du mitmachen möchtest.


Was sind Energy Sharing Communities?

Energy Sharing Communities sind Zusammenschlüsse von mehreren Haushalten, kleinen Unternehmen, Vereinen oder Genossenschaften, die gemeinsam eine oder mehrere Photovoltaikanlagen betreiben. Der erzeugte Solarstrom wird dabei nicht wie üblich komplett ins öffentliche Netz eingespeist, sondern unter den Mitgliedern der Gemeinschaft aufgeteilt und direkt vor Ort verbraucht.


Ein wichtiger Punkt: ESCs dürfen nicht gewerblich betrieben werden. Sie sollen die lokale Energiewende fördern, nicht den Strommarkt für große Energieunternehmen öffnen. Betreiber können

  1. natürliche Personen (Privatpersonen)

  2. oder juristische Personen des Privatrechts sein (z. B. Vereine, Genossenschaften oder kleine Firmen).


Wie weit ist das Gesetz, welches es ermöglichen soll eine PV-Anlage mit Nachbarn zu teilen?

Die rechtliche Grundlage für Energy Sharing Communities steckt derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung arbeitet an einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), um eine EU-Richtlinie von 2018 endlich in nationales Recht umzusetzen.


Der Entwurf wird aktuell im Bundestag beraten. Ziel ist es, das Gesetz bis Ende 2025 zu beschließen, sodass ESCs ab dem 1. Juni 2026 offiziell gegründet werden können.


Bis dahin gelten noch alle bisherigen Regeln der Einzelanlagen: Wer heute eine Photovoltaikanlage installiert, kann sie erst später in eine ESC einbringen — oder zunächst wie gewohnt mit Einspeisevergütung betreiben?

Die rechtliche Grundlage für Energy Sharing Communities steckt derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung arbeitet an einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), um eine EU-Richtlinie von 2018 endlich in nationales Recht umzusetzen.


Der Entwurf wird aktuell im Bundestag beraten. Ziel ist es, das Gesetz bis Ende 2025 zu beschließen, sodass ESCs ab dem 1. Juni 2026 offiziell gegründet werden können.


Bis dahin gelten noch alle bisherigen Regeln der Einzelanlagen: Wer heute eine Photovoltaikanlage installiert, kann sie erst später in eine ESC einbringen — oder zunächst wie gewohnt mit Einspeisevergütung betreiben.


So funktionieren ESCs technisch und rechtlich

Damit eine Energy Sharing Communities funktioniert, braucht es mehr als nur eine Photovoltaikanlage: Die Mitglieder teilen sich nicht nur den erzeugten Strom, sondern auch Verantwortung, Organisation und Technik.


Die wichtigsten Anforderungen laut geplanter Änderung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

  • Smart Meter-Pflicht: Jeder Haushalt in der ESC braucht einen intelligenten Stromzähler, um Erzeugung und Verbrauch genau zu erfassen.

  • Zentrale IT-Plattform: Alle Mitglieder müssen jederzeit sehen können, wie viel Strom erzeugt und verbraucht wird.

  • Belieferungsvertrag: Die Mitglieder schließen einen Vertrag, der regelt, wie der Strom verteilt wird und zu welchem Preis. Der Preis kann frei festgelegt, dynamisch angepasst oder sogar auf null gesetzt werden.

  • Netzentgelte: Weil der Strom trotzdem durch die regionale Infrastruktur fließt, fallen weiterhin Netzentgelte an.

  • Informationspflichten des Betreibers: Betreiber müssen aufklären, dass zusätzliche Stromverträge nötig sind und ESC-Strom nicht rund um die Uhr verfügbar ist. Auch über längere Ertragsausfälle („Dunkelflaute“) müssen sie rechtzeitig informieren.


So wird sichergestellt, dass ESCs transparent, fair und technisch sicher betrieben werden können.


Wer bei ESCs mitmachen darf – und wer nicht

Energy Sharing Communities sollen die Energiewende vor Ort stärken — deshalb ist genau geregelt, wer teilnehmen darf und wer nicht.


Erlaubt sind:

  • 🏡 Private Haushalte (z. B. PV-Anlage mit Nachbarn oder in Hausgemeinschaften  teilen)

  • 🧑‍🤝‍🧑 Zusammenschlüsse wie Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen

  • 🏢 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), z. B. Handwerksbetriebe


Nicht erlaubt sind:

  • ❌ Große Unternehmen und Konzerne

  • ❌ Energieversorger und Netzbetreiber

  • ❌ Gewerblicher Betrieb der Photovoltaikanlage (z. B. zum Weiterverkauf von Strom als Geschäftsmodell)


Wichtig ist außerdem: Ab dem 1. Juni 2026 müssen alle ESC-Mitglieder im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers wohnen. Ab 2028 soll es möglich werden, auch Nachbarn im benachbarten Netzgebiet einzubeziehen.


Energy Sharing Communities mit bestehender oder neuer Photovoltaikanlage aufbauen

Ein großer Vorteil von ESCs ist ihre Flexibilität: Sie können sowohl mit neu geplanten als auch mit bereits bestehenden PV-Anlagen gegründet werden.


Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten:

  • Bestehende Anlagen weiter nutzen: Wer bald keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhält (nach 20 Jahren), kann seine Anlage in eine ESC einbringen, statt den Strom weiterhin billig ins Netz einzuspeisen.

  • Überschüsse lokal verteilen: Haushalte mit großem Stromüberschuss (z. B. durch Batteriespeicher oder Elektroauto) können diesen direkt an Nachbarn weitergeben.

  • Neue Gemeinschaftsanlagen realisieren, z.B. neue PV-Anlage mit Nachbarn teilen: Nachbarschaften oder Hausgemeinschaften können gemeinsam eine neue PV-Anlage finanzieren, betreiben und den Strom gerecht aufteilen.


So lassen sich lokal erzeugte Solarüberschüsse effizient nutzen — statt sie wie bisher für nur 7–12 Cent/kWh ins öffentliche Netz einzuspeisen.


Finanzielle Chancen und Hürden von Energy Sharing Communities

Energy Sharing Communities können sich finanziell lohnen — aber sie sind kein Selbstläufer. Wer eine ESC gründen möchte, sollte die Vorteile und Herausforderungen realistisch einschätzen.


Die Chancen:

  • Höherer Eigenverbrauch senkt den Bedarf an teurem Netzstrom (aktuell meist mehr als 30 ct/kWh) und verkürzt die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage.

  • Günstiger Strom für alle Mitglieder, besonders wenn viel tagsüber verbraucht wird (z. B. im Homeoffice oder für das Elektroauto).

  • Entlastung der Stromnetze, weil lokal erzeugter Strom auch lokal genutzt wird.

  • Stärkung der Nachbarschaftsgemeinschaft durch gemeinsames Projekt und geteilte Verantwortung.


Die Hürden:

  • Organisatorischer Aufwand: Gründung, Vertragsgestaltung, Abrechnung und Betrieb erfordern Know-how und Engagement.

  • Rechtliche Pflichten: Betreiber tragen Verantwortung für Information, Abrechnung und technische Sicherheit.

  • Technische Anforderungen wie Smart Meter und eine IT-Plattform verursachen zusätzliche Kosten.


Ob sich eine ESC lohnt, hängt stark vom Strombedarf der Mitglieder, der Größe der Anlage und einer fairen Organisation ab.

ESC als Baustein der Energiewende

ESCs sind mehr als nur ein neues Abrechnungsmodell für Solarstrom — sie könnten ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland werden.


Wenn Strom dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird, entlastet das nicht nur die überlasteten Stromnetze, sondern steigert auch die Akzeptanz der Photovoltaikanlagen vor Ort. Weniger Transporte durchs Land bedeuten weniger Netzausbau, weniger Kosten und weniger Konflikte.


Ein Blick nach Österreich zeigt, wie groß das Potenzial ist: Dort gibt es seit 2021 bereits über 4.000 aktive ESCs, die lokal Strom produzieren und teilen.


Fazit: Lohnt sich eine ESC für mich?

Energy Sharing Communities sind eine spannende neue Möglichkeit, gemeinsam mit anderen lokal erzeugten Solarstrom zu nutzen.


Sie bieten vor allem dann Vorteile, wenn mehrere Haushalte mit ähnlichem Verbrauchsprofil zusammenarbeiten und so einen hohen Eigenverbrauch erreichen können.


Besonders interessant sind ESCs für:

  • Hausgemeinschaften oder Nachbarschaften, die gemeinsam eine neue Photovoltaikanlage planen

  • Betreiber bestehender Anlagen, deren 20-jährige Einspeisevergütung bald ausläuft

  • Haushalte mit großem Stromüberschuss (z. B. durch Batteriespeicher oder Elektroauto), die diesen lieber vor Ort weitergeben als billig einzuspeisen



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