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Klimageschwindigkeitsbonus 2026: Höhe, Voraussetzungen und wie lange es ihn noch gibt

  • 8. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Seit dem 21. Juli 2026 wurde der Klimageschwindigkeitsbonus deutlich verändert. Während Eigentümer bislang einen Bonus von 20 Prozent erhalten konnten, beträgt dieser inzwischen nur noch 16 Prozent. Außerdem wird der Bonus künftig alle sechs Monate weiter reduziert.


Doch wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt? Wie lange gibt es ihn noch? Und lohnt es sich deshalb, den Heizungstausch möglichst früh umzusetzen?

In diesem Beitrag erklären wir die aktuell geltenden Förderbedingungen, zeigen die wichtigsten Fristen und rechnen anhand von Beispielen vor, wie sich eine spätere Antragstellung auf die maximale Förderung auswirken kann.


Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist einer der drei Bestandteile der aktuellen Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er soll Eigentümer dazu motivieren, ihre fossile Heizung möglichst früh durch ein klimafreundliches Heizsystem zu ersetzen.


Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Ab dem 1. Februar 2027 wird er erstmals auf 12 Prozent reduziert und sinkt anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 Prozentpunkte.


Neben dem Klimageschwindigkeitsbonus besteht die Heizungsförderung aktuell aus der Grundförderung von 30 Prozent sowie – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen – einem Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Einen Überblick über alle Bestandteile findest du in unserem Beitrag zur aktuellen Heizungsförderung.


Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist speziell für selbstnutzende Eigentümer gedacht, die eine eigene Immobilie zeitnah mit effizienteren Heizsystemen ausstatten oder an ein nachhaltiges Wärmenetz anschließen möchten.


Tipp: Angebote von Heizungsbauern in deiner Nähe erhalten

Für eine gute Wahl beim Heizungsaustausch spielen die Anschaffungskosten der neuen Anlage eine wesentliche Rolle, abgesehen von den verfügbaren Fördergeldern. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um ein Angebot von hoher Qualität zu sichern. Über das Portal Heizungsfinder kannst du einfach und schnell verschiedene Angebote von lokalen Heizungsinstallateuren vergleichen.


Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um den Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten?

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nicht automatisch für jede neue Heizung gewährt. Damit du den Bonus erhältst, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.


Austausch einer fossilen Heizung

Seit dem 21. Juli 2026 wird der Klimageschwindigkeitsbonus grundsätzlich nur noch gewährt, wenn eine fossile Heizung ersetzt wird.


Dazu gehören insbesondere:

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen

  • Kohleheizungen

  • Nachtspeicherheizungen

Der Austausch einer bestehenden Wärmepumpe oder eines Fernwärmeanschlusses berechtigt dagegen grundsätzlich nicht mehr zum Klimageschwindigkeitsbonus.


Einbau einer förderfähigen erneuerbaren Heizung

Die neue Heizung muss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmepumpen

  • Biomasseheizungen

  • Solarthermieanlagen

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • weitere förderfähige Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien


Fachgerechte Demontage der alten Heizung

Die bisherige Heizungsanlage muss ordnungsgemäß außer Betrieb genommen und fachgerecht demontiert beziehungsweise entsorgt werden.


Bonus sinkt alle sechs Monate

Der Name "Klimageschwindigkeitsbonus" ist Programm: Wer den Heizungstausch früher umsetzt, erhält einen höheren Bonus.


Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 Prozent und reduziert sich anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 4 Prozentpunkte.


Wie entwickeln sich Höhe und Fristen des Klimageschwindigkeitsbonus?

Seit der Reform der Heizungsförderung gelten neue, deutlich kürzere Degressionsschritte.

Zeitraum

Klimageschwindigkeitsbonus

21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027

16 %

1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027

12 %

1. August 2027 bis 31. Januar 2028

8 %

1. Februar 2028 bis 31. Juli 2028

4 %

ab 1. August 2028

0 %

Je später der Förderantrag gestellt wird, desto geringer fällt also der Klimageschwindigkeitsbonus aus.


Warum wurde der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert?

Mit der Reform der Heizungsförderung zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Bonus von bisher 20 Prozent auf 16 Prozent abgesenkt.


Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Bonus künftig nicht mehr in größeren Zeitabständen reduziert wird, sondern alle sechs Monate um jeweils vier Prozentpunkte sinkt. Dadurch soll die Heizungsförderung schrittweise zurückgeführt und gleichzeitig langfristig besser planbar werden.


Wie wird der Klimageschwindigkeitsbonus bei Mehrfamilienhäusern gewährt?

Bei Mehrfamilienhäusern kann der Klimageschwindigkeitsbonus weiterhin nur für selbstgenutzte Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. Für vermietete Wohnungen gelten die jeweiligen Förderregelungen für Vermieter.


Praxisbeispiel

Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt im Oktober 2026 seine alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe.

  • Grundförderung: 30 %

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

  • Förderfähige Kosten: 28.000 €


Allein aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergibt sich damit bereits eine maximale Förderung von 12.880 Euro.


Wird dieselbe Maßnahme erst im April 2027 umgesetzt, sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus bereits auf 12 Prozent. Gleichzeitig reduzieren sich die förderfähigen Kosten auf 27.250 Euro. Dadurch beträgt die maximale Förderung nur noch 11.445 Euro – ein Unterschied von 1.435 Euro, obwohl dieselbe Wärmepumpe eingebaut wird.


Fazit: Früher handeln lohnt sich

Der Klimageschwindigkeitsbonus gehört weiterhin zu den wichtigsten Bestandteilen der Heizungsförderung. Allerdings wird er seit dem 21. Juli 2026 schrittweise reduziert. Wer den Heizungstausch ohnehin in den kommenden Monaten plant, sollte deshalb den Zeitplan sorgfältig mit Energieberater und Heizungsbauer abstimmen. Bereits wenige Monate Unterschied können mehr als 1.400 Euro Förderunterschied ausmachen.



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