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Förderung Wärmepumpe & Co. (2024 und 2025): Das solltest du wissen

Erfahre mehr zur Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizungen im Jahr 2024 und auch 2025, wie z.B. Förderhöhen oder förderfähige Heizsysteme.


Im Zuge des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 – auch Heizungsgesetz genannt – hatte die Bunderegierung die Förderung für den Heizungstausch, wie z.B. den Einbau von Wärmepumpen, ab 2024 neu aufgestellt.


Wir haben in diesem Beitrag alles Wichtige zur Förderung für Wärmepumpe & Co. ab 2024 zusammengefasst.


Wie ist die Förderung für Wärmepumpe & Co. aufgebaut?

Die Heizungsförderung besteht grundsätzlich aus folgenden 5 Bausteinen:

Bestandteile der Förderung für Wärmepumpe & Co. 2024 und 2025

Hier gibt es weitere Details zu den einzelnen Bestandteilen:

  • Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngeäude: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Gebäuden.

  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: Zusätzlich gibt es eine weitere Förderung von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro.

  • Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer: Es gibt einen Zuschlag von 20 Prozent für diejenigen, die zeitnah ein effizientes bzw. erneuerbares Heizungssystem einbauen oder Ihr Gebäude an ein Gebäude- oder Wärmenetz anschließen. Ab 2029 wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Ab dem 1. Januar 2037 wird der Bonus nicht mehr gewährt. Hier gibt es ausführliche Infos zu den Voraussetzungen und Fristen des Klimageschwindigkeitsbonus.

  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: 5 Prozent für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Hier gibt es ausführliche Infos zum Effizienzbonus.

  • Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen: Die Gewährung eines Emissionsminderungszuschlags von 2.500 Euro erfolgt für den Bau von Biomasseanlagen, sofern diese den festgelegten Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 nachweislich erfüllen.

Insgesamt ist eine maximale Förderung von 70 Prozent möglich.


Diese Struktur fördert insbesondere Haushalte selbstnutzender Eigentümer mit niedrigerem Einkommen und solche, die früh auf erneuerbare Energien umsteigen.


Wie hoch ist die Förderung für eine Heizung?

Die Förderung für eine Heizung kann bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung betragen. Allerdings wird – wie oben beschrieben maximal 70 Prozent dieser Summe gefördert, was bedeutet, dass der Staat höchstens 21.000 Euro für einen Heizungsumbau zahlt (bzw. 23.500 Euro, wer einen Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen erhält). Diese Summe gilt für selbstnutzende Gebäudebesitzer, die eine klimafreundliche Heizung einbauen.


Wie lange gibt es die KfW-Förderung für die Wärmepumpe noch? Gilt die Förderung für Wärmepumpe & Co. auch 2025?

Die Förderung für Wärmepumpen wird auch im Jahr 2025 unverändert fortgesetzt. Laut der Kabinettsvorlage für den Bundeshaushalt 2025 sind ausreichend Mittel vorhanden, um die Förderung fortzuführen. Insgesamt sind rund 15,9 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für den Klimaschutz im Gebäudebereich vorgesehen, wovon 14,4 Milliarden Euro speziell für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) eingeplant sind – das größte Förderprogramm des KTF.


Entgegen anders lautender Medienberichte hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausdrücklich bestätigt, dass die Wärmepumpen-Förderung unverändert weiterlaufen wird. Wirtschaftsminister Habeck betonte kürzlich, dass unter seiner Führung keine Kürzung der Wärmepumpen-Förderung vorgesehen ist. Damit ist sichergestellt, dass auch im Jahr 2025 genügend finanzielle Mittel für die Förderung von Wärmepumpen zur Verfügung stehen.


Wurde die Wärmepumpe-Förderung von der KfW gestoppt?

Nein, die Wärmepumpen-Förderung wurde nicht gestoppt. Im Gegenteil, die Förderung wird auch im Jahr 2025 unverändert fortgesetzt. Trotz anderslautender Medienberichte hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bestätigt, dass die Förderung für Wärmepumpen weiterhin bestehen bleibt. Bundesminister Robert Habeck hat zudem klargestellt, dass es unter seiner Führung keine Kürzung der Wärmepumpen-Förderung geben wird. Es sind ausreichend finanzielle Mittel für die Fortsetzung der Förderung im Jahr 2025 eingeplant.


Und wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus ab 2024?

Die Förderung für eine neue Heizung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2024 ist wie folgt strukturiert:

  • Für die erste Wohneinheit können maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro anfallen.

  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegen die maximal förderfähigen Kosten bei je 15.000 Euro.

  • Ab der siebten Wohneinheit liegen die maximal förderfähigen Kosten bei je 8.000 Euro.

Die Staffelung gibt es, weil Mehrfamilienhäuser häufig Zentralheizungen haben – und daher in vielen Fällen keine einzelnen Anlagen pro Wohnung nötig sind.


Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten kann somit mit maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 105.000 Euro rechnen.


Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung im Jahr 2024?

Selbstverständlich gibt es auch für Wärmepumpen seit 2024 eine Förderung mit den oben genannten maximal 70 Prozent.


Als spezielle Wärmepumpen-Förderung gibt es den Effizienzbonus:

  • Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, wenn als Wärmequelle Grundwasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird

  • Kältemittel-Bonus von 5 Prozent, wenn Anlagen verwendet werden, die natürliche Kältemittel oder synthetische Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotential einsetzen

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe im Jahr 2024?

Um in den Genuss der Wärmepumpe-Förderung im Jahr 2024 zu kommen, ist es erforderlich, dass diese eine gewisse Effizienz erfüllen. Folglich wird eine finanzielle Unterstützung ausschließlich für Anlagen gewährt, die eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen.


Bei der Bezuschussung von Luft-Wasser-Wärmepumpen wird ein besonderes Augenmerk auf die Geräuschentwicklung gelegt. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das Außengerät um mindestens 5 dB (Dezibel) leiser ist als die gesetzlichen Grenzwerte für Geräuschemissionen gemäß europäischer Durchführungsverordnung.


Werden nun doch auch noch Gas- und Ölheizungen ab 2024 gefördert?

Nein, für Öl- und Gasheizungen gibt es 2024 keine Förderung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch, erklärt: "Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert". Die Förderung wird sich ausschließlich auf den Umstieg auf klimaschonende Heizungen beziehen. Allerdings wird angegeben, dass für Heizungen, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden können, die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig sind.


Für welche Heizungen gilt die Förderung ab 2024?

Folgende Heizungssysteme werden gefördert:

  • Wärmepumpen

  • Solarthermie

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien

  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz, z.B. Fernwärme

  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

  • Biomasseheizungen


Ab wann kann man Anträge für die Heizungsförderung 2024 einreichen?

Aufgrund der Haushaltskrise kam es zu Verzögerungen beim BEG. Die Antragstellung ist seit dem 27. Februar 2024 möglich.


Läuft die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen auch 2024 über das BAFA?

Nein, ab dem Jahr 2024 wird die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen nicht mehr über das BAFA abgewickelt. Seitdem müssen Anträge für Zuschüsse sowie Förderkredite für neue Heizungen bei der KfW gestellt werden. Das BAFA bleibt jedoch für die Bereiche Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung zuständig.


Wie läuft das mit der Förderung für den Heizungstausch 2024 – gibt es Kredite oder Zuschüsse?

Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gibt es bisher ausschließlich Zuschüsse. Auch 2024 gibt es einen Zuschuss zur neuen Heizung, jetzt allerdings von der KfW und nicht vom BAFA (siehe Abschnitt davor).


Allerdings gibt es ab 2024 zusätzliche, einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten über die KfW. So können selbstnutzende Eigentümer von einem ergänzenden, zinsvergünstigten Kreditangebot für den Heizungstausch profitieren. Der Ergänzungskredit kann ausschließlich zusammen mit einer Förderzusage der KfW für Heizungssysteme und/oder einem Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einzelne energetische Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Beantragung erfolgt über einen Finanzierungspartner. Hier gibt es alle Infos zum zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit.


Kann man zusätzlich zum KfW-Zuschuss einen Kredit für eine Wärmepumpe aufnehmen?

Auch wenn du ein Haushalteinkommen von über 90.000 Euro hast, kannst du zusätzlich einen Modernisierungs-Kredit bei einer Bank aufnehmen - schließlich sind mit einer Wärmepumpe nicht unerhebliche Investitionskosten verbunden.


Tipp: Am besten startest du eine Beratung bzw. einen Modernisierungs-Kredit-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.


Tipp: Angebote von Heizungsbauern in deiner Nähe erhalten

Um eine möglichst wirtschaftliche Entscheidung beim Heizungstausch zu treffen, spielen neben Fördergeldern vor allem die Kosten der neuen Heizung eine Rolle. Damit du ein gutes Angebot erhältst, solltest du verschiedene Angebote einholen. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungs-Installateuren aus deiner Region.


Welche Kosten für den Heizungstausch ab 2024 sind förderfähig?

Aktuell sind folgende Kosten förderfähig im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

  • Anschaffungskosten für regenerative Wärmeerzeuger und innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme

  • Nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (z.B. Verteilsystem, Pufferspeicher) müssen nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden.

  • Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (z.B. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.

  • Zusätzlich sind Kosten für Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr bei Biomasseanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Heiz- bzw. Technikräume, Brennstoffaufbewahrung, Abgassysteme und Schornsteine, sowie Wärmeverteilung und Wärmübergabe förderfähig.

  • Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien muss eine Aufnahme in die Positivliste vorliegen.


Quellen:



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