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Förderung Heizung ab 2024 (z.B. Wärmepumpe): Das solltest du wissen

Erfahre mehr zu den geplanten Änderungen zur Förderung von Heizungen ab 2024, wie z.B. Förderhöhen oder förderfähige Heizsysteme.


Im Zuge des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 – auch Heizungsgesetz genannt – plant die Bunderegierung die Förderung für erneuerbare Heizungen, wie z.B. Wärmepumpen, ab 2024 neu aufzustellen. Bisher sind nur wenige Details bekannt, bis September sollen weitere Details vorliegen.


Alles was bisher zur Förderung für Wärmepumpe & Co. ab 2024 bekannt ist, haben wir hier zusammengefasst.


Wie ist die Heizungsförderung 2024 aufgebaut?

Die geplante Heizungsförderung ab 2024 ist wie folgt aufgebaut:

  • Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngeäude: Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent.

  • Soziale Komponente für selbstnutzende Eigentümer: Zusätzlich gibt es eine weitere Förderung von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro.

  • Speed-Bonus: Es gibt einen Zuschlag von bis zu 25 Prozent für diejenigen, die vor der offiziellen Wärmeplanung der jeweiligen Kommune von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigen. Dieser Zuschlag beträgt 25 Prozent für die Jahre 2024 und 2025, in den Jahren 2026 und 2027 sinkt der Bonus um jeweils 5 Prozentpunkte, danach sinkt der Zuschuss jährlich um drei Prozentpunkte. (Bei einer Gasetagenheizung gibt es keine zeitliche Limitierung.)

  • Für Wärmepumpen gibt es vermutlich wieder zusätzliche Förder-Komponenten (siehe weiter unten).

Insgesamt ist in den Jahren 2024 und 2025 eine maximale Förderung von 75 Prozent möglich.


Diese Struktur fördert insbesondere Haushalte selbstnutzender Eigentümer mit niedrigerem Einkommen und solche, die früh auf erneuerbare Energien umsteigen.


Warum wurde der Speed-Bonus von 20 auf 25 Prozent erhöht?

Damit die Anreize für einen schnellen Einbau einer erneuerbaren Heizung nochmal erhöht werden, hat die Bundesregierung im Zuge des Wohnungsbaugipfels am 25. September im Bundeskanzleramt folgendes Update zur Heizungsförderung ab 2024 bekanntgegeben:

  • Erhöhung Speed-Bonus auf 25 Prozent: Der Geschwindigkeitsbonus (bzw. spricht die Bundesregierung von Speed-Bonus) soll für die Jahre 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent angehoben werden. Folglich könnte in den ersten beiden Jahren eine maximale Förderung von bis zu 75 Prozent erreicht werden. Anschließend wird die Förderung reduziert, in den Jahren 2026 und 2027 jeweils um 5 Prozent, und danach um 3 Prozent.

  • Speed-Bonus auch für Vermieter und Wohnungsbauunternehmen: Die Bundesregierung erweitert zudem den Geschwindigkeitsbonus auf Wohnungsunternehmen sowie auf Vermieterinnen und Vermieter, um diese zu motivieren, rasch zur Wärmewende beizutragen. Ursprünglich war der Speed-Bonus nur für selbstnutzende Immobilieneigentümer geplant.

Wie hoch ist die Förderung für eine Heizung im Jahr 2024?

Die Förderung für eine Heizung im Jahr 2024 kann bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung betragen. Allerdings wird – wie oben beschrieben maximal 75 Prozent dieser Summe gefördert, was bedeutet, dass der Staat höchstens 22.500 Euro für einen Heizungsumbau zahlt. Dies gilt für Besitzer eines Einfamilienhauses, die eine klimafreundliche Heizung einbauen.


Und wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung im Mehrfamilienhaus ab 2024?

Die Förderung für eine neue Heizung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2024 ist wie folgt strukturiert:

  • Für die erste Wohneinheit können maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro anfallen.

  • Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegen die maximal förderfähigen Kosten bei je 10.000 Euro.

  • Ab der siebten Wohneinheit liegen die maximal förderfähigen Kosten bei je 3.000 Euro.

Die Staffelung gibt es, weil Mehrfamilienhäuser meistens Zentralheizungen haben – und daher in vielen Fällen keine einzelnen Anlagen pro Wohnung nötig sind.


Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten kann somit mit maximal förderfähigen Kosten in Höhe von 80.000 Euro rechnen.


Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Jahr 2024?

Im Detail ist die Förderung für Wärmepumpen ab 2024 noch nicht bekannt. Aber klar ist: Eine Wärmepumpe wird mit erneuerbaren Energien betrieben. Somit ist für Wärmepumpen ab 2024 mit einer Förderung der oben genannten maximal 75 zu rechnen. Einschränkend wird die Wärmpumpe vermutlich eine Jahresarbeitszahl-Mindesthöhe (wie bisher z.B. 2,7) erreichen müssen, um förderfähig zu sein.


Ob es für Wärmepumpen dann - wie in der bisherigen BAFA-Förderung - zusätzliche Förder-Komponenten gibt wie beispielsweise…

  • Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent, wenn als Wärmequelle Grundwasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird

  • Kältemittel-Bonus von 5 Prozent, wenn Anlagen verwendet werden, die natürliche Kältemittel oder synthetische Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotential einsetzen

…ist noch nicht bekannt. Im September sollen weitere Details bekannt gegeben werden. Abonniere am besten unseren Newsletter (siehe unten) – wir informieren dich sobald weitere Details bekannt gegeben werden.


Werden nun doch auch noch Gas- und Ölheizungen ab 2024 gefördert?

Nein, für Öl- und Gasheizungen gibt es 2024 keine Förderung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch, erklärt: "Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert". Die Förderung wird sich ausschließlich auf den Umstieg auf klimaschonende Heizungen beziehen. Allerdings wird angegeben, dass für Heizungen, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden können, die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig sind.


Für welche Heizungen gilt die Förderung ab 2024?

Auch das ist im Detail noch nicht bekannt, bzw. auch nicht welche Heizung wie hoch gefördert wird. Da jedoch davon gesprochen wird, dass nur Gebäudeeigentümer, die eine klimafreundliche Heizung einbauen eine Förderung ab 2024 erhalten, kann man davon ausgehen, dass folgende Heizungssysteme gefördert werden:

  • Wärmepumpen (vermutlich mit Jahresarbeitszahl mind. 2,7)

  • Solarthermie

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien

  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz, z.B. Fernwärme

  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

Ob Biomasseheizungen, wie z.B. Pellets ab 2024 noch förderfähig sind, bleibt abzuwarten, da ja lange offen war, ob diese überhaupt als Alternative für den Heizungstausch im GEG genannt werden.


Läuft die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen auch 2024 über das BAFA?

Nein, ab dem Jahr 2024 wird die Förderung für Wärmepumpen und sonstige Heizungen nicht mehr über das BAFA abgewickelt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anträge für Zuschüsse sowie Förderkredite für neue Heizungen bei der KfW gestellt werden. Das BAFA bleibt jedoch für die Bereiche Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung zuständig.


Wie läuft das mit der Förderung für den Heizungstausch 2024 – gibt es Kredite oder Zuschüsse?

Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen gibt es bisher ausschließlich Zuschüsse.


Allerdings plant die Bundesregierung zum 1. Januar 2024 wohl auch zusätzliche, einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten über die KfW anzubieten.


Kann man zusätzlich zu den staatlichen Fördergeldern einen Kredit für eine Wärmepumpe aufnehmen?

Natürlich kannst du zusätzlich auch einen Modernisierungs-Kredit bei einer Bank aufnehmen - schließlich sind mit einer Wärmepumpe nicht unerhebliche Investitionskosten verbunden.


Tipp: Am besten startest du einen Modernisierungs-Kredit-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*.


Wann ist nun der beste Zeitpunkt meine Heizung zu erneuern - 2023 oder 2024?

Falls du dich nun fragst, wann der beste Zeitpunkt für einen Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien ist, fällt die Antwort nicht so leicht. Warum? Aufgrund der vielfältigen Förderbestandteile kann die Antwort je nach Situation in die eine oder andere Richtung ausfallen. Eine sehr detaillierte Übersicht über verschiedene Szenarien gibt die Seite TGA+E Fachplaner


Welche Kosten für den Heizungstausch ab 2024 sind förderfähig?

Auch dafür gibt es noch keine veröffentlichte Richtlinie, man kann sich daher nur am aktuellen Infoblatt des BAFA (PDF) orientieren. Aktuell sind folgende Kosten förderfähig im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

  • Anschaffungskosten für regenerative Wärmeerzeuger und innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • Kosten für Installation und Inbetriebnahme

  • Nicht eindeutig zuzuordnende Kosten (z.B. Verteilsystem, Pufferspeicher) müssen nach einem sachlich nachvollziehbaren Schlüssel auf die beantragten Wärmeerzeuger verteilt werden.

  • Eindeutig einem Wärmeerzeuger zuordenbare Kosten (z.B. Pelletlager, Wasserstoffspeicher) müssen diesem zugeschlagen werden.

  • Zusätzlich sind Kosten für Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr bei Biomasseanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Heiz- bzw. Technikräume, Brennstoffaufbewahrung, Abgassysteme und Schornsteine, sowie Wärmeverteilung und Wärmübergabe förderfähig.

  • Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien muss eine Aufnahme in die Positivliste vorliegen.

Warum sollten Vermieter ursprünglich nicht in den Genuss des Geschwindigkeitsbonus kommen sollen?

Die Bundesregierung schien eine Unterscheidung zwischen selbst nutzenden Eigentümern und vermietenden Eigentümern aufgrund der unterschiedlichen Belastungen und Anreizstrukturen zu treffen. Die Argumente ließen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Besondere Belastung für Selbstnutzer: Wenn jemand in seiner eigenen Immobilie wohnt und Investitionen in z.B. eine neue Heizungsanlage tätigt, trägt dieser Eigentümer alle Kosten und Unannehmlichkeiten direkt selbst. Bei Vermietern werden solche Kosten oft (zumindest teilweise) auf die Mieter umgelegt.

  2. Ersatz alter Heizungen bei Vermietern: Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Wohnungswirtschaft alte Heizsysteme ohnehin ersetzt werden.

  3. Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten: Vermieter haben in vielen Fällen steuerliche Vorteile, indem sie Investitionen in ihre Immobilien abschreiben können. Zudem können sie bestimmte Kosten an ihre Mieter weitergeben, was den finanziellen Anreiz für den Geschwindigkeitsbonus verringert.

  4. Kostendegression in größeren Gebäuden: Bei Investitionen in größeren Mehrparteienhäusern sinken die Kosten pro Wohneinheit oft durch Skaleneffekte. Das bedeutet, dass die pro Wohneinheit anfallenden Kosten für eine neue Heizungsanlage in einem großen Gebäude niedriger sind als in einem Einfamilienhaus.

Allerdings sind diese Argumente nun hinfällig und die Bundesregierung hat nun noch einmal umgeschwenkt: Vermieter profitieren nun auch vom Speed-Bonus.


Wann werden die Details zur Förderung für Wärmepumpe & Co. ab 2024 veröffentlicht?


Die Details zur Heizungsförderung ab 2024 sollten bis Ende September 2023 vorliegen. Ob das auch wirklich klappt, bleibt abzuwarten. Abonniere am besten unseren Newsletter (siehe unten) – wir informieren dich sobald weitere Infos veröffentlicht werden.


Quellen:



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