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Das sind die Eckpunkte zum neuen Heizungsgesetz – was steckt im Gebäudemodernisierungsgesetz?

  • vor 2 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Die umstrittene 65-Prozent-Vorgabe wird gestrichen. Öl- und Gasheizungen bleiben zulässig. Gleichzeitig wird eine verpflichtende Grüngasquote eingeführt.


Das neue Gesetz soll bis Ostern ins Kabinett und am 1. Juli in Kraft treten.


Und man muss klar sagen: Die Änderungen fallen deutlich weitreichender aus, als viele – auch wir – erwartet hatten.


Das sind die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Mit diesen Eckpunkten stellt die Koalition das bisherige Heizungsgesetz grundlegend um – zumindest auf den ersten Blick.


1. Die 65-Prozent-Regel wird vollständig abgeschafft

Der zentrale Paragraf 71 GEG – die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben – entfällt komplett.


Bislang galt diese Vorgabe zunächst für Neubauten in Neubaugebieten.


Künftig sind möglich:

  • Wärmepumpen

  • Fernwärme

  • Hybridheizungen

  • Biomasseheizungen

  • Gasheizungen

  • Ölheizungen


Hier hat sich die Union in einem ihrer zentralen Wahlversprechen klar durchgesetzt. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel ist keine kosmetische Korrektur – sie ist ein massiver Eingriff in die Struktur des bisherigen Gesetzes.


Bedeutet unterm Strich: Eine kleine Renaissance von Gas und Öl.


2. Grüngasquote ersetzt die Technologiepflicht

Statt einer Einbaupflicht kommt eine Brennstoffpflicht.


Zwei Ebenen der Quote:

1️⃣ Verpflichtung der Lieferanten

  • Start 2028: 1 % klimafreundliche Gase/Öle

  • weitere gesetzliche Erhöhungen folgen


2️⃣ Für neue Gas- und Ölheizungen

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 % klimafreundlicher Brennstoff

  • weitere Anstiege in mehreren Stufen bis 2040


Als klimafreundliche Brennstoffe gelten:

  • Biomethan

  • Wasserstoff und Derivate

  • synthetisches Methan

  • Bioöl


Für den klimafreundlichen Anteil entfällt der CO₂-Preis.


3. Förderung bleibt bis mindestens 2029 bestehen

Die staatliche Förderung (BEG) bleibt laut Eckpunkten mindestens bis 2029 bestehen. Ob die Fördersätze dauerhaft unverändert bleiben, ist politisch nicht abschließend geklärt.


Aktuell möglich:

  • Bis zu 70 % Förderung

  • Maximal 21.000 € Zuschuss

  • Kombination aus Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus


Mehr dazu in unserem Blogbeitrag Förderung für Wärmepumpe & Co. : Das gilt 2026.


4. Klimaziele gelten weiterhin – mit Kontrollpunkt 2030

Die Koalition betont ausdrücklich: „Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten.“


Sollte der Gebäudesektor 2030 seine Emissionsziele erneut verfehlen, ist eine Nachsteuerung vorgesehen.


Das bedeutet: Die Liberalisierung steht unter Vorbehalt.


5. Mieter-Schutz angekündigt

Im Eckpunktepapier wird ein Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ angekündigt.


Details fehlen bislang.


6. Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht

Die kommunale Wärmeplanung bleibt zentral, wird aber vereinfacht: Die Datenerhebung soll weniger detailliert ausfallen.


7. Aus GEG wird GMG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen.

Kritik an der Grüngasquote

Während die Koalition von mehr Freiheit spricht, kommt aus Fachkreisen deutliche Kritik.


1️⃣ Begrenzte Verfügbarkeit

Studien von IW und Wuppertal Institut weisen darauf hin:

  • Biomethan-Produktion: ca. 10 TWh

  • Gesamtgasbedarf: ca. 845 TWh

Grüne Gase sind knapp – insbesondere, da Industrie und Stromsektor sie ebenfalls benötigen.


2️⃣ Mögliche Mehrkosten

Prognosen gehen von steigenden Heizkosten aus:

  • +178 € jährlich bis 2030

  • +250 € jährlich bis 2035

  • Tendenz steigend

Biomethan ist bereits heute teurer als fossiles Erdgas.


3️⃣ Investitionsunsicherheit

Der Bundesverband Wärmepumpe verweist auf:

  • 55 % Absatzanstieg

  • 299.000 verkaufte Wärmepumpen

  • knapp 50 % Marktanteil


Ein reformiertes Gesetz dürfe nicht zur Investitionsbremse werden.


Was bedeutet das für Eigentümer?

Kurzfristig:

  • Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt

  • keine Austauschpflicht

  • Förderung bleibt


Langfristig:

  • CO₂-Preise steigen weiter

  • Fossile Heizungen werden langfristig zur Kostenfalle

  • 2030 droht Nachsteuerung

  • Wirtschaftlichkeit hängt stark von Brennstoffpreisen ab


Unsere Einordnung: Politisch ein großer Schritt – praktisch weniger

Man kann es klar formulieren: Politisch ist das eine deutliche Kehrtwende. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel ist enorm. Die Union scheint sich in wesentlichen Punkten durchgesetzt zu haben.


Was wir allerdings ebenfalls klar sagen müssen: Im Kern ändert sich für Eigentümer vermutlich weniger, als es auf den ersten Blick wirkt.


Warum?

  • CO₂-Preise steigen weiter.

  • Ab 2029 sind Bio-Anteile verpflichtend.

  • 2030 droht Nachsteuerung.

  • Grüne Gase sind knapp und teuer.


Die grundlegende Richtung bleibt: Der Gebäudesektor soll dekarbonisiert werden.


Die Zukunft im Heizungskeller ist – unabhängig vom Gesetzesnamen – erneuerbar.


Wer heute eine langfristige Investitionsentscheidung trifft, sollte deshalb nicht nur auf politische Schlagzeilen schauen, sondern auf Wirtschaftlichkeit.



Dort zeigen wir: Auch ohne 65-Prozent-Regel kippt die Wirtschaftlichkeit mittelfristig zugunsten erneuerbarer Systeme.


Fazit: Mehr Freiheit auf dem Papier

Die Reform kann politisch als klare Abkehr vom bisherigen Heizungsgesetz bzw. als Bruch mit dem "Habeck-Gesetz" verkauft werden. Die zentrale Symbolregel ist gefallen.


Gleichzeitig bleibt das übergeordnete Ziel unverändert: Der Gebäudesektor soll dekarbonisiert werden.


Die Frage verschiebt sich daher:

Nicht mehr „Welche Heizung darf ich einbauen?“, sondern „Wie teuer wird der Brennstoff künftig?“


Ob die Grüngasquote ein tragfähiger Transformationspfad ist oder langfristig höhere Betriebskosten erzeugt, hängt nun von drei Faktoren ab:

  • Verfügbarkeit grüner Gase

  • Preisentwicklung

  • politische Nachsteuerung ab 2030

Tipp: Abonniere unseren Newsletter (ganz unten), um Infos zur finalen Ausgestaltung des Gesetzes zu erhalten, sobald es feststeht.


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