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Klimafreundlicher Neubau (KFN): Alle Details zur KfW-Förderung für den Neubau

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau" startet wieder ab 20. Februar 2024. Die staatliche Förderung belohnt klimafreundliches Bauen also auch im Jahr 2024.

KfW Förderung "Klimafreundlicher Neubau"

Update: KFN-Förderung läuft ab Februar 2024 wieder an

Das Bundesbauministerium hatte im Dezember 2023 bekanntgegeben, dass das "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) Programm vorläufig eingestellt wird, da die Fördermittel erschöpft sind. Ab dem 14. Dezember sind keine neuen Anträge für das Programm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehr möglich.


Nun soll ab 20. Februar 2024 das KfN-Förderprogramm wieder starten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.


Das Wichtigste zur Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) im Überblick

Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der überarbeiteten Förderung für den Neubau kurz zusammengefasst.

  • Was ist der Titel des KfW-Programms? Klimafreundlicher Neubau, kurz KFN.

  • Was wird gefördert?

    1. Neubauten, die den Effizienzhaus 40-Standard und gleichzeitig gewisse Anforderungen des QNG-Siegels sowie gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen.

    2. Noch mehr Unterstützung erhalten Gebäude, die mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert sind.

  • Art der Förderung? Es gibt nur noch zinsverbilligte Kredite (aktuell: 2,10 % p.a.), aber keine Zuschüsse mehr (Ausnahme: Kommunen).

  • Kredithöchstbetrag? Bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.


Was ist das Ziel der überarbeiteten Förderung für den Neubau?

Ziele der überarbeiteten Neubauförderung sind:


Was wird mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gefördert?

Wie es der Name des Programms "Klimafreundlicher Neubau" schon sagt, wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert.


Wie heißen die Stufen der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)?

Folgende Stufen werden im Zuge der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert:

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)

(Anmerkung: Sämtliche Kürzel sind beim schnell drüber lesen sehr schwer zu unterscheiden - diese hätte man sicher besser benennen können...)


Was sind die Anforderungen der KfW-Förderung für den Neubau (KFN)?

Folgende Anforderungen haben die beiden Stufen des KfW-Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau an Gebäude:


a) Anforderungen der Stufe KFWG bzw. KFNWG

Folgende Anforderungen müssen Gebäude für eine Förderung in der Stufe KFWG bzw. KFNWG künftig erfüllen:

  • Energetisch muss das Gebäude mindestens den Effizienzhaus 40-Standard erreichen.

  • Zusätzlich muss gewährleistet werden, dass die Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes der Stufe QNG-PLUS unterschritten werden (siehe Tabelle unten).

  • Darüber hinaus müssen gewisse technischen Mindestanforderungen erfüllt werden, die im Merkblatt zum KFN festgelegt werden.

b) Anforderungen der Stufe KFWG-Q bzw. KFNWG-Q

Um eine KFN-Förderung in der Stufe KFWG-Q bzw. KFNWG-Q zu erhalten, müssen zusätzlich zu den unter a) genannten Anforderungen weitere Anforderungen hinsichtlich nachhaltigem Bauen erfüllt werden. Dies muss

entweder mit dem

  • „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)“

  • oder mit dem „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PREMIUM (QNG-PREMIUM)“

bestätigt werden.

Tabelle mit Vergleich QNG Plus und Premium

Tipp: Hier findest du ausführliche Infos zum QNG-Siegel in den Stufen PLUS und PREMIUM.


Wem steht die KFN-Förderung für den Neubau zur Verfügung?

Die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" steht folgenden Gruppen zur Verfügung:

  • Privatpersonen/Familien mit einem Jahreseinkommen, das höher als 90.000 Euro liegt (Familien mit weniger Einkommen profitieren künftig von der Wohneigentumsförderung, mehr dazu weiter unten)

  • Wohneigentumsgemeinschaften

  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft, wie z.B. Wohnungsbaugenossenschaften

  • Kommunen

  • und Unternehmen.

Wie hoch sind die KFN-Kredite für Wohngebäude?

Im Zuge der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ werden maximal folgende Kreditbeträge gefördert:

  • Für die KFN-Stufe Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit

  • Für die KFN-Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG - Q) bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Welche Laufzeitvarianten stehen im Zuge der KFN-Förderung zur Verfügung?

Folgende Laufzeitvarianten stehen im Zuge der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" zur Verfügung:

  • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

  • bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

  • bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Wie sind die Zinsen der Förderung für den Neubau (KFN)?

Aktuell liegt der Zins bei 2,1 Prozent. Die tagesaktuellen Zinskonditionen können unter www.kfw.de/konditionen eingesehen werden.


Wieviel kann man also mit dem KfW-Kredit beim Neubau sparen?

Anhand eines Beispiels rechnet focus.de das mögliche Einsparpotential durch die KfW-Förderung für den Neubau vor: Häuslebauer, die einen Neubau mit Baukosten in Höhe von 525.000 Euro (ohne Grundstückserwerb) planen, können mit Hilfe des neuen KfW-Förderprogramms monatlich knapp 300 Euro gegenüber dem aktuellen Bestzins (3,6 Prozent, zehnjährige Zinsbindung) sparen. Über die Laufzeit sind dies bis zu 40.000 Euro.


Welche Kosten entstehen, um von der KfW KfN-Förderung überhaupt zu profitieren?

40.000 Euro sparen klingt ja durchaus spannend - doch was sind die Kosten, um die Förderung zu bekommen?

Bei den Kosten muss man nochmal in die beiden Stufen unterscheiden:

  1. Kosten in der Stufe KFWG (bis zu 100.000 Euro Kredit): Hier muss man mindestens mit einem mittleren vierstelligen Betrag für die Antragstellung, Baubegleitung etc. durch einen Energiesachverständigen rechnen. Leider sind diese Kosten nicht mehr förderfähig.

  2. Kosten in der Stufe KFWG-Q (bis zu 150.000 Euro Kredit): Für die Kosten der dafür notwendigen QNG-Zertifizierung muss man sogar einen niedrigen fünfstelligen Betrag einplanen. Außerdem muss man mit höheren Materialpreisen planen.

Lohnt sich dann überhaupt eine KFN-Förderung und wenn ja welche?

Das hängt natürlich vom Einzelfall ab.

  • In der Praxis werden die meisten Häuslebauer auf die kleinere Variante KFWG mit "nur" 100.000 Euro Kredit setzen, da die Anforderungen und die Kosten deutlich niedriger sind.

  • Wer sowieso vor hatte nachhaltig zu bauen, der profitiert durchaus von der Stufe KFWG-Q und bis zu 150.000 Euro Kredit.

Wie läuft die Antragsstellung für die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)?

Wichtig: Die Anträge für die KFN-Förderung sind vor Vorhabenbeginn über eine KfW-Partnerbank zu stellen.


Die Beantragung eines KfW-Kredits „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) verläuft in mehreren Schritten:

  1. Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten: Du benötigst einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der sicherstellt, dass die geförderten Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen. Wenn du eine QNG-Zertifizierung anstrebst, musst du außerdem einen QNG Nachhaltigkeitsberater als auch eine QNG-Zertifizierungsstelle einbinden. Zugelassene Experten findest du auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

  2. Antragstellung für KfW-Kredit: Da die KfW keine eigenen Filialen hat, musst du den Kredit über einen ihrer Finanzierungspartner (z.B. Sparkassen oder Volksbanken) beantragen. Den Darlehensvertrag schließt du mit der Partner-Bank der KfW ab, welche dann das Darlehen an dich auszahlt.

  3. Abschluss des Darlehensvertrags: Du schließt den Vertrag mit dem KfW-Finanzierungspartner ab. Sobald du die Zusage der KfW erhalten hast, sind deine Fördermittel für dich reserviert. Jetzt darfst du Verträge abschließen und zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen.

  4. Realisierung des Vorhabens: Nachdem du deine Finanzierung gesichert und alle notwendigen Verträge abgeschlossen hast, kannst du mit der Umsetzung deines Projekts starten. Dabei ist es wichtig, eng mit deinem Energieeffizienz-Experten (und ggf. dem QNG-Nachhaltigkeitsberater und der QNG-Zertifizierungsstelle) zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

  5. Einreichung der Bestätigung: Sobald dein Vorhaben abgeschlossen ist, musst du deinen Bauträger oder Energieeffizienz-Experten um die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bitten. Diese Bestätigung erstellst du gemeinsam mit deinem Energieeffizienz-Experten und reichst sie dann bei deinem Finanzierungspartner ein.

Tipp: Am besten startest du einen Baufinanzierungs-Vergleich über einen der großen Finanzierungvermittler wie Interhyp*, Dr. Klein* oder Baufi24*. Dein Finanzierungs-Berater hilft dir dann bei den einzelnen Schritten weiter.


Was ist mit der neu geplanten Wohnungseigentumsförderung?

Zusätzlich gibt es seit Juni 2023 eine Wohneigentumsförderung für Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von max. 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind verschiebt sich die Fördergrenze beim Jahreseinkommen um 10.000 Euro nach oben. Geplant ist ein zinsvergünstigter Förderkredit – angestrebt ist vom Bauministerium eine Zinsverbilligung von 2 bis 4 Prozentpunkten.


Wieviel Fördermittel stehen im Zuge der KfW Neubau-Förderung ab 2023 zur Verfügung?

Zukünftig steht für die Neubauförderung nur noch 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung - diese sollen wie folgt aufgeteilt werden:

  • Wohneigentumsförderung: 350 Millionen Euro

  • Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN): 750 Millionen Euro


Wie sind die Entwicklungen bei der Neubau-Förderung?

Update 1. März 2023:

Zum Start der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" wurden die Kreditkonditionen bekannt gegeben (siehe oben).


Update 25. Januar 2023:

Endlich - das Bundesbauministerium hat heute die Details zur neuen KfW-Förderung "Klimafreundlicher Neubau" per Pressemitteilung verkündet (alle Details siehe oben).


Update 17. Januar 2023:

Die Bundesregierung hat inzwischen neue Details zur geplanten Neubau-Förderung angekündigt:

  • Der Titel der neu aufgesetzten KfW-Förderung für den Neubau lautet „Klimafreundlicher Neubau“.

  • Start der überarbeiteten Neubau-Förderung soll der 1. März 2023 sein.

  • Die Ausrichtung des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ soll näher am Lebenszyklus von Gebäuden ausgerichtet werden.

  • Es wurde auch nochmal bestätigt, dass in diesem Zusammenhang das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eine Rolle spielen wird.

  • Darüber hinaus soll ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten helfen Baumaterialien und -produkte wiederzuverwenden.

  • Zusätzlich hat Bundesbauministerin Klara Geywitz als Startzeitpunkt für die neue Eigentumsförderung für Familien den Juni 2023 genannt.


Update 13. Dezember 2022:

Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums bestätigte vor Kurzem, dass es noch dauern wird bis die erneuerte Förderung für den Neubau an den Start geht: "Wir haben immer gesagt, dass im zweiten Quartal die Details der Förderung vorgestellt werden. Es wird aber in diesem Zwischenstück zwischen dem Januar und März beziehungsweise April keinen Förderstopp geben."


Inzwischen sind rund 1,1 Milliarden Euro für die Neubau-Förderung im Bundeshaushalt für 2023 beschlossen worden (ursprünglich wurde nur von 1 Milliarde gesprochen).


Update 31. Oktober 2022:

Der Schwäbischen Zeitung liegen neue Infos zum Entwurf des neuen Programms zur Wohneigentumsförderung vor. Aus den Rahmenbedingungen der Wohneigentumsförderung kann man auch weitere Details zur (neu-)geplanten KfW-Förderung "Klimafreundliches Bauen" ab 2023 entnehmen:

  • Im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden neu gebaute, selbstgenutzte Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser gefördert, aber auch Aufstockungen oder der Ausbau bestehender Wohneinheiten.

  • Wie schon bei der im Laufe des Jahres 2022 angepassten Förderung für den Neubau werden keine Zuschüsse mehr gewährt - die neue Förderung ist als reine Kreditförderung geplant.

  • Gefördert werden sollen nur Neubauten, die den neuen Standards des Neubau-Förderprogramms "Klimafreundliches Bauen" der KfW entsprechen: „Klimafreundliches Gebäude Basisstufe“ (KFG B) oder „Nachhaltigkeitsklasse“ (KFG NH).

  • Das Programm soll im April 2023 starten.

  • Es wird nochmals bekräftigt, dass bei der Wohneigentumsförderung ein Kredit-Volumen in Höhe von 350 Millionen Euro zur Verfügung steht.

Der Entwurf des Bundesbauministeriums Geywitz geht im nächsten Schritt in den Haushaltsausschuss des Bundestags. Dort soll in der zweiten Novemberwoche darüber beraten und wahrscheinlich auch entschieden werden.


Update 12. Oktober 2022:

Die Bundesregierung hat im Zuge der Verkündung des Maßnahmenpakets für mehr bezahlbaren Wohnraum neue Details zur Förderung für den Neubau bekannt gegeben: Darin wird bekräftigt, dass ab 2023 das neue Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" an den Start geht. Neben der Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden wird die Einführung eines digitalen Gebäuderessourcenpass für Neubauten verkündet. Dieser soll dabei helfen, Bauprodukte wiederzuverwenden und das Recycling von Baustoffen besser planen zu können.


Update 28. September 2022:

Es sickern neue Details zur Ausgestaltung der KfW Neubau-Förderung ab 2023 durch. Laut eines vertraulichen Berichts des Bundesbauministerium sollen vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Eigentumserwerb sowie Neubau mit zinsgünstigen KfW-Krediten gefördert werden (Details siehe oben "Wem steht die KfW Neubau-Förderung ab 2023 zur Verfügung?").


Update 27. Juli 2022:

Mit einem Kabinettsbeschluss zum Klima- und Transformationsfonds wurde am 27. Juli 2022 die Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2023 konkretisiert. Zukünftig stehen nur noch 14 Milliarden Euro im Rahmen der gesamten BEG-Förderung zur Verfügung. Die Fördergelder für den Neubau wurden auf nur 1 Milliarde Euro pro Jahr gekürzt. Die restlichen 13 Milliarden Euro stehen für die Sanierung von Gebäuden bereit.


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