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iSFP-Bonus ab 2026: Wann lohnt sich der Sanierungsfahrplan überhaupt noch?

  • vor 3 Stunden
  • 10 Min. Lesezeit

Seit Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus nur noch für Kosten über 30.000 Euro. Wir zeigen mit Beispielen, wann sich die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (finanziell) noch lohnt.

iSFP-Bonus

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für den iSFP-Bonus. Der individuelle Sanierungsfahrplan kann die Förderung einer energetischen Sanierung weiterhin deutlich erhöhen. Bei kleineren Maßnahmen wie dem Austausch einzelner Fenster oder einer neuen Haustür entsteht durch den iSFP allerdings häufig kein zusätzlicher Zuschuss mehr.


Der Grund: Die zusätzlichen fünf Prozent werden nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Gleichzeitig kann der iSFP die maximal förderfähigen Kosten bei einem Einfamilienhaus weiterhin von 30.000 auf 60.000 Euro erhöhen.


Ob sich ein Sanierungsfahrplan noch lohnt, hängt deshalb stärker als bisher von der Höhe der geplanten Investition und deinen weiteren Sanierungsplänen ab.


Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist das Ergebnis einer umfassenden Energieberatung für ein bestehendes Wohngebäude. Ein qualifizierter Energieberater untersucht dabei unter anderem:

  • den energetischen Zustand der Gebäudehülle,

  • die vorhandene Heizungsanlage,

  • den Zustand von Fenstern, Dach und Fassade,

  • mögliche Wärmebrücken,

  • den Energieverbrauch des Gebäudes,

  • sinnvolle Sanierungsmaßnahmen,

  • die empfohlene Reihenfolge der Maßnahmen,

  • mögliche Energie- und Kosteneinsparungen.


Anschließend erhältst du einen auf dein Gebäude zugeschnittenen Sanierungsfahrplan. Dieser zeigt, wie das Haus entweder Schritt für Schritt oder im Rahmen einer umfassenden Sanierung energetisch verbessert werden kann.


Der iSFP ist damit mehr als eine Liste förderfähiger Maßnahmen. Er soll verhindern, dass einzelne Arbeiten später nicht mehr zu weiteren Sanierungsschritten passen – beispielsweise neu eingebaute Fenster, die nicht auf eine spätere Fassadendämmung abgestimmt wurden.


Was hat sich beim iSFP-Bonus 2026 geändert?

Bis zum 20. Juli 2026 konnte eine im Sanierungsfahrplan enthaltene Einzelmaßnahme grundsätzlich mit zusätzlichen fünf Prozentpunkten im Zuge der BAFA-Förderung gefördert werden. Zusammen mit der Grundförderung von 15 Prozent waren damit häufig 20 Prozent Zuschuss möglich.


Seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten, der oberhalb von 30.000 Euro liegt.


Die offizielle Regel lautet vereinfacht:

Die ersten 30.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Nur auf den Kostenanteil zwischen 30.000 und 60.000 Euro können zusätzlich fünf Prozent iSFP-Bonus gewährt werden.

Die erhöhte Grenze der förderfähigen Kosten bleibt erhalten. Wird für die geplante Maßnahme der iSFP-Bonus gewährt, können bei einem Einfamilienhaus weiterhin bis zu 60.000 Euro statt 30.000 Euro als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Dafür muss die Maßnahme unter anderem im iSFP enthalten sein und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen.


iSFP-Förderung seit dem 21. Juli 2026 im Überblick

Die folgende Übersicht gilt vereinfacht für ein Einfamilienhaus und Einzelmaßnahmen mit einer Grundförderung von 15 Prozent:

Förderfähige Kosten

Ohne iSFP

Mit iSFP

bis 30.000 €

15 %

15 %

Anteil über 30.000 €

nicht förderfähig

15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus

Maximale Kosten

30.000 €

60.000 €

Maximaler Zuschuss

4.500 €

10.500 €

Der maximale Zuschuss mit iSFP berechnet sich damit folgendermaßen:

  • 15 Prozent von 60.000 Euro: 9.000 Euro

  • 5 Prozent von 30.000 Euro: 1.500 Euro

  • maximaler Gesamtzuschuss: 10.500 Euro


Ohne iSFP können höchstens 30.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich maximal 4.500 Euro Zuschuss.


Der größtmögliche Fördervorteil eines iSFP beträgt bei einem Einfamilienhaus daher weiterhin 6.000 Euro.


Wichtig: Nicht nur der Fünf-Prozent-Bonus zählt

In vielen Darstellungen wird nur auf den eingeschränkten Bonus von fünf Prozent geschaut. Der größere Vorteil des Sanierungsfahrplans ist bei umfangreichen Maßnahmen inzwischen jedoch die erhöhte Fördergrenze.


Ohne iSFP endet die Förderung bei 30.000 Euro. Mit einem anrechenbaren Sanierungsfahrplan können bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden.


Für den Kostenanteil über 30.000 Euro erhältst du daher nicht nur fünf Prozent Bonus. Dieser zusätzliche Kostenanteil wird insgesamt mit bis zu 20 Prozent gefördert:

  • 15 Prozent Grundförderung,

  • zusätzlich fünf Prozent iSFP-Bonus.


Jeder förderfähige Euro zwischen 30.000 und 60.000 Euro kann den Zuschuss damit um 20 Cent erhöhen.


Beispiele: Wie viel Förderung bringt der iSFP noch?

Wie sich die neuen Förderregeln konkret auswirken, zeigen die folgenden vereinfachten Beispielrechnungen für ein Einfamilienhaus. Dabei gehen wir jeweils von einer Grundförderung von 15 Prozent aus.


In unserem Video zur BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen erklären wir die Änderungen ebenfalls ausführlich und berechnen die Zuschüsse unter anderem für neue Fenster, eine Haustür, eine Fassadendämmung und eine Dachsanierung.



Weitere Tabellen, Förderbedingungen und Rechenbeispiele findest du in unserem ausführlichen Überblick zur BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen.


Beispiel 1: Fenstertausch für 20.000 Euro

Du lässt mehrere alte Fenster austauschen. Einschließlich Ausbau, Entsorgung, Einbau und notwendiger Nebenarbeiten entstehen förderfähige Kosten von 20.000 Euro.


Ohne iSFP:

20.000 Euro × 15 Prozent = 3.000 Euro Zuschuss


Mit iSFP:

20.000 Euro × 15 Prozent = 3.000 Euro Zuschuss


Da die Kosten unterhalb von 30.000 Euro liegen, entsteht kein zusätzlicher iSFP-Bonus. Der Sanierungsfahrplan bringt für diese einzelne Maßnahme keinen unmittelbaren finanziellen Vorteil.


Beispiel 2: Sanierungsmaßnahme für genau 30.000 Euro

Die förderfähigen Kosten betragen genau 30.000 Euro.


Ohne iSFP:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss


Mit iSFP:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss


Auch hier ergibt sich noch kein finanzieller Vorteil. Der Bonus wird ausschließlich auf den Teil der Kosten angewendet, der 30.000 Euro übersteigt.


Beispiel 3: Sanierungsmaßnahme für 40.000 Euro

Du investierst 40.000 Euro in eine im Sanierungsfahrplan vorgesehene Maßnahme.


Ohne iSFP:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss


Mit iSFP:

  • 40.000 Euro × 15 Prozent = 6.000 Euro Grundförderung

  • 10.000 Euro × 5 Prozent = 500 Euro iSFP-Bonus

  • Gesamtzuschuss: 6.500 Euro


Der Fördervorteil durch den iSFP beträgt in diesem Beispiel 2.000 Euro.


Davon entstehen 1.500 Euro durch die höhere Grenze der förderfähigen Kosten und 500 Euro durch den eigentlichen iSFP-Bonus.


Beispiel 4: Fassadendämmung für 55.000 Euro

Eine energetische Fassadendämmung kostet einschließlich Gerüst, Dämmarbeiten, Putz und notwendiger Nebenarbeiten 55.000 Euro.


Ohne iSFP:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss


Mit iSFP:

  • 55.000 Euro × 15 Prozent = 8.250 Euro Grundförderung

  • 25.000 Euro × 5 Prozent = 1.250 Euro iSFP-Bonus

  • Gesamtzuschuss: 9.500 Euro


Der Sanierungsfahrplan erhöht den Zuschuss in diesem Beispiel um 5.000 Euro.


Beispiel 5: Dachsanierung für 85.000 Euro

Die energetische Dachsanierung kostet insgesamt 85.000 Euro. Mit iSFP können davon maximal 60.000 Euro berücksichtigt werden.


Ohne iSFP:

30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro Zuschuss


Mit iSFP:

  • 60.000 Euro × 15 Prozent = 9.000 Euro Grundförderung

  • 30.000 Euro × 5 Prozent = 1.500 Euro iSFP-Bonus

  • Gesamtzuschuss: 10.500 Euro

Der iSFP bringt in diesem Beispiel den maximal möglichen Fördervorteil von 6.000 Euro.


Die über 60.000 Euro hinausgehenden Kosten werden allerdings auch mit Sanierungsfahrplan nicht berücksichtigt.


Vergleich der Beispielrechnungen

Förderfähige Investition

Zuschuss ohne iSFP

Zuschuss mit iSFP

Vorteil durch iSFP

20.000 €

3.000 €

3.000 €

0 €

30.000 €

4.500 €

4.500 €

0 €

35.000 €

4.500 €

5.500 €

1.000 €

40.000 €

4.500 €

6.500 €

2.000 €

45.000 €

4.500 €

7.500 €

3.000 €

50.000 €

4.500 €

8.500 €

4.000 €

55.000 €

4.500 €

9.500 €

5.000 €

ab 60.000 €

4.500 €

10.500 €

6.000 €

Die Rechnung zeigt eine einfache Faustformel:

Oberhalb von 30.000 Euro steigt der Fördervorteil des iSFP mit jeweils 20 Prozent des zusätzlichen förderfähigen Kostenanteils – maximal bis 60.000 Euro.

Ab welcher Investition rechnet sich der iSFP finanziell?

Ob sich der Sanierungsfahrplan allein aufgrund der höheren Förderung rechnet, hängt von deinem Eigenanteil an der Energieberatung ab.


Wie viel ein individueller Sanierungsfahrplan in der Praxis kostet, wie hoch die Förderung der Energieberatung ausfällt und mit welchem Eigenanteil du rechnen musst, zeigen wir ausführlich in unserem Beitrag zu den Kosten und der Förderung eines individuellen Sanierungsfahrplans.


Für eine umfassende Energieberatung mit iSFP werden bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus häufig etwa 1.500 bis 2.500 Euro berechnet. Die Beratung selbst wird grundsätzlich mit 50 Prozent gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 650 Euro, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten 850 Euro.


Bei einem Beratungspreis von beispielsweise 2.000 Euro und einem Zuschuss von 650 Euro verbleibt ein Eigenanteil von 1.350 Euro.


Da jeder förderfähige Euro oberhalb von 30.000 Euro gegenüber der Förderung ohne iSFP einen Vorteil von 20 Prozent erzeugt, wäre dieser Eigenanteil ab zusätzlichen förderfähigen Kosten von 6.750 Euro ausgeglichen:

1.350 Euro ÷ 20 Prozent = 6.750 Euro


In diesem vereinfachten Beispiel würde sich der iSFP allein über den Fördervorteil ab einer Sanierungsmaßnahme von rund 36.750 Euro rechnen.

Nach Förderung verbleibende iSFP-Kosten

Notwendige Kosten über 30.000 €

Rechnerischer Break-even

850 €

4.250 €

34.250 €

1.000 €

5.000 €

35.000 €

1.350 €

6.750 €

36.750 €

1.500 €

7.500 €

37.500 €

1.850 €

9.250 €

39.250 €

Die Berechnung ist nur eine Orientierung. Entscheidend sind der konkrete Beratungspreis, der tatsächlich bewilligte Zuschuss sowie die förderfähigen Kosten der geplanten Maßnahme.


Außerdem kann ein iSFP mehrere spätere Sanierungsschritte abdecken. Seine Kosten dürfen deshalb nicht zwingend nur einer einzelnen Maßnahme zugerechnet werden.


Wann lohnt sich der Sanierungsfahrplan weiterhin?

Bei größeren Einzelmaßnahmen

Besonders interessant bleibt der iSFP bei Investitionen deutlich oberhalb von 30.000 Euro. Das betrifft beispielsweise:

  • umfangreiche Fassadendämmungen,

  • energetische Dachsanierungen,

  • die Kombination mehrerer Dämmmaßnahmen,

  • größere Fensterpakete,

  • umfangreiche Maßnahmen an der Gebäudehülle,

  • bestimmte größere Anlagen- und Lüftungsmaßnahmen.


Je näher die förderfähigen Kosten an 60.000 Euro liegen, desto größer ist der finanzielle Vorteil.


Bei einer schrittweisen Sanierung

Wenn du nicht nur eine einzelne Maßnahme, sondern mehrere Sanierungsschritte planst, bleibt der iSFP ein sinnvolles Planungsinstrument.


Er kann beispielsweise eine sinnvolle Reihenfolge festlegen:

  1. Dach oder oberste Geschossdecke dämmen

  2. Fassade sanieren

  3. Fenster austauschen

  4. Heizflächen und Heizsystem anpassen

  5. erneuerbare Energien integrieren


Dadurch lassen sich spätere Doppelarbeiten und technische Fehlentscheidungen vermeiden.


Bei einem energetisch besonders schlechten Gebäude

Für sogenannte Worst-Performing-Buildings soll ab dem ersten Quartal 2027 ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozent eingeführt werden. Bei Wohngebäuden soll dieser für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur gewährt werden, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP ist.


Für Eigentümer eines energetisch besonders schlechten Gebäudes kann der Sanierungsfahrplan dadurch nochmals wichtiger werden. Die konkrete Berechnungsgrundlage dieses neuen WPB-Bonus sollte jedoch vor der Antragstellung anhand der dann geltenden Unterlagen geprüft werden.


Wenn mehrere Gewerke aufeinander abgestimmt werden müssen

Bei umfangreichen Sanierungen ist die technische Abstimmung häufig wertvoller als der eigentliche Bonus. Neue Fenster, Fassadendämmung, Lüftung und Heiztechnik beeinflussen sich gegenseitig.


Ein guter Sanierungsfahrplan kann helfen, folgende Probleme zu vermeiden:

  • Wärmebrücken nach dem Fenstertausch,

  • erhöhte Feuchtigkeit durch eine dichtere Gebäudehülle,

  • eine später überdimensionierte Heizung,

  • doppelte Gerüst- oder Bauarbeiten,

  • Anschlüsse, die nachträglich geändert werden müssen,

  • Maßnahmen, die nicht zu einer späteren Effizienzhaussanierung passen.


Wann lohnt sich ein iSFP eher nicht?

Rein finanziell ist der iSFP seit der Änderung weniger attraktiv, wenn du:

  • nur eine kleine Einzelmaßnahme planst,

  • sicher unter 30.000 Euro bleibst,

  • keine weiteren energetischen Sanierungen durchführen möchtest,

  • bereits genau weißt, welche Maßnahme fachlich erforderlich ist,

  • den iSFP ausschließlich wegen des früheren Fünf-Prozent-Bonus erstellen lassen würdest.


Wer beispielsweise lediglich eine Haustür für 7.000 Euro oder einige Fenster für 15.000 Euro austauschen möchte, erhält durch den iSFP keinen zusätzlichen Zuschuss für diese Maßnahme.


Eine fachliche Beratung kann trotzdem sinnvoll sein. Dafür muss aber nicht in jedem Fall ein vollständiger individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Als günstigere erste Orientierung kommen beispielsweise die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Energieberatung infrage.


Gilt der iSFP-Bonus auch für eine neue Wärmepumpe?

Nein. Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Einbau einer neuen Wärmepumpe oder einer anderen neuen Heizungsanlage.


Der Heizungstausch wird über die KfW-Heizungsförderung unterstützt. Dort gelten andere Fördersätze, Boni und Höchstbeträge. Ein Sanierungsfahrplan kann den Heizungstausch zwar fachlich vorbereiten, erhöht aber nicht direkt den Fördersatz der KfW-Heizungsförderung.


Anders sieht es bei bestimmten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung aus. Dazu können beispielsweise gehören:

  • ein hydraulischer Abgleich,

  • die Optimierung der Heizkurve,

  • der Austausch alter Heizungspumpen,

  • die Dämmung von Heizungsrohren,

  • bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz.


Auch hier entsteht der zusätzliche iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026 jedoch erst für den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei einer typischen kleineren Heizungsoptimierung bringt der iSFP deshalb meistens keinen zusätzlichen Bonus.


Welche Voraussetzungen gelten für den iSFP-Bonus?

Damit die erhöhte Förderung genutzt werden kann, müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der iSFP wurde im Rahmen einer förderfähigen Energieberatung erstellt.

  • Die spätere Maßnahme ist im Sanierungsfahrplan enthalten.

  • Die Maßnahme wird innerhalb des zulässigen Zeitraums umgesetzt.

  • Der iSFP liegt bereits rechtzeitig für die Antragstellung vor.

  • Die technischen Mindestanforderungen der BEG werden eingehalten.

  • Der Förderantrag wird im vorgeschriebenen Ablauf gestellt.

  • Soweit erforderlich, wird ein Energieeffizienz-Experte eingebunden.


Ein iSFP kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren für die schrittweise Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verwendet werden.


Der Sanierungsfahrplan allein garantiert allerdings noch keine Förderung. Für die geplanten Einzelmaßnahmen muss jeweils rechtzeitig ein Förderantrag gestellt werden. Ob mehrere Arbeiten gemeinsam beantragt werden können, sollte vorab mit dem Energieeffizienz-Experten geklärt werden. Außerdem gelten die Förderbedingungen, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Antrags maßgeblich sind.


Wie lange dauert die Erstellung eines iSFP?

Die Dauer hängt von der Auslastung des Energieberaters, der Größe des Gebäudes und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. In der Praxis solltest du mehrere Wochen einplanen.


Typischerweise umfasst die Erstellung:

  1. Auswahl und Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters

  2. Beantragung der Förderung für die Energieberatung

  3. Vor-Ort-Termin und Gebäudeaufnahme

  4. energetische Berechnung

  5. Entwicklung der Sanierungsschritte

  6. Abstimmung des Entwurfs

  7. Übergabe und Erläuterung des fertigen iSFP


Wenn eine Sanierungsmaßnahme kurzfristig umgesetzt werden soll, solltest du frühzeitig klären, ob der Sanierungsfahrplan rechtzeitig fertiggestellt werden kann.


Kann ein alter iSFP weiterhin genutzt werden?

Ein bereits vorhandener iSFP kann grundsätzlich weiterhin für darin enthaltene Maßnahmen verwendet werden, sofern er noch innerhalb des zulässigen Zeitraums liegt und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt.


Für neue Förderanträge gelten jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Förderbedingungen. Ein vor dem 21. Juli 2026 erstellter Sanierungsfahrplan führt daher bei einem später gestellten Antrag nicht automatisch zum früheren Bonus von fünf Prozent auf die gesamten Kosten.


Entscheidend ist nicht nur das Erstellungsdatum des iSFP, sondern insbesondere, wann der Förderantrag für die konkrete Sanierungsmaßnahme gestellt wurde.


Lohnt es sich, mehrere Maßnahmen zusammenzufassen?

Das kann seit der Änderung besonders interessant sein. Werden mehrere technisch zusammengehörende und förderfähige Arbeiten im selben Sanierungsvorhaben umgesetzt, können die insgesamt berücksichtigungsfähigen Ausgaben die Schwelle von 30.000 Euro überschreiten. Ob die Arbeiten gemeinsam beantragt und vollständig angerechnet werden können, sollte vorab mit dem Energieeffizienz-Experten geklärt werden.


Beispielsweise könnten zusammengehören:

  • Fenstertausch und energetisch notwendige Nebenarbeiten,

  • Fassadendämmung und Arbeiten an Wärmebrücken,

  • Dach- und Gaubendämmung,

  • mehrere im selben Jahr umgesetzte Maßnahmen an der Gebäudehülle.


Maßnahmen sollten jedoch nicht allein zur Erhöhung der Förderung künstlich zusammengefasst oder vorgezogen werden. Entscheidend bleiben die technische Sinnhaftigkeit, die Förderfähigkeit der einzelnen Kosten und die zulässigen Höchstbeträge pro Gebäude und Kalenderjahr.


Unser Fazit: Lohnt sich der iSFP ab 2026 noch?

Ja, der individuelle Sanierungsfahrplan kann sich weiterhin lohnen – aber nicht mehr automatisch für jede geförderte Einzelmaßnahme.


Bei Kosten bis 30.000 Euro bringt der iSFP seit dem 21. Juli 2026 keinen unmittelbaren zusätzlichen Zuschuss. Wer lediglich wenige Fenster, eine Haustür oder eine kleinere Heizungsoptimierung plant, sollte die Kosten des Sanierungsfahrplans deshalb besonders kritisch prüfen.


Bei größeren Maßnahmen bleibt der finanzielle Vorteil dagegen erheblich. Mit iSFP können bei einem Einfamilienhaus bis zu 60.000 Euro berücksichtigt werden. Dadurch sind maximal 10.500 Euro statt 4.500 Euro Zuschuss möglich.


Besonders sinnvoll bleibt der iSFP, wenn du dein Haus langfristig sanieren, mehrere Maßnahmen aufeinander abstimmen oder eine umfangreiche Dach- beziehungsweise Fassadensanierung umsetzen möchtest.


Die einfache Faustregel lautet:

Unter 30.000 Euro lohnt sich der iSFP vor allem als Planungsinstrument. Deutlich über 30.000 Euro rechnet er sich auch finanziell weiterhin.

Vor der Beauftragung solltest du dir deshalb sowohl für die Energieberatung als auch für die geplanten Sanierungsarbeiten mehrere Angebote einholen und den möglichen Fördervorteil anhand deiner tatsächlichen Kosten berechnen.

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