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Sanierungsfahrplan: Kosten & Förderung für einen iSFP

20. Aug.
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Aug.

In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten bei einem individuellen Sanierungsfahrplan auf dich zukommen, wie die Energieberatung gefördert wird und welchen Eigenanteil du voraussichtlich selbst tragen musst.


Kosten & Förderung für einen Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, hilft Hauseigentümern dabei, ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch zu modernisieren. Ein qualifizierter Energieberater untersucht das Gebäude und entwickelt daraus einen langfristigen Plan mit aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen.


Kosten eines Sanierungsfahrplans

Die Kosten für einen iSFP werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Dazu gehören insbesondere:

  • die Größe des Gebäudes,

  • die Anzahl der Wohneinheiten,

  • der vorhandene Planungs- und Sanierungsstand,

  • die Komplexität des Gebäudes,

  • die vorhandenen Bauunterlagen,

  • regionale Preisunterschiede,

  • das Honorar des Energieberaters.


Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus werden häufig etwa 1.500 bis 2.500 Euro berechnet. In vielen Fällen liegen die Kosten für einen iSFP ungefähr zwischen 1.800 und 2.000 Euro. Da die Honorare nicht einheitlich geregelt sind, solltest du vor der Beauftragung mehrere Angebote vergleichen.


Förderung eines Sanierungsfahrplans

Das BAFA unterstützt die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude.


Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Dabei gelten folgende Höchstbeträge:

  • maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,

  • maximal 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.


Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist außerdem ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 250 Euro möglich, wenn die Ergebnisse der Energieberatung in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert werden.


Wie hoch dein Eigenanteil ausfällt, hängt daher sowohl vom Beratungshonorar als auch vom maximal möglichen Zuschuss ab.


Was sind die Voraussetzungen für die Förderung eines iSFP?

Damit die Energieberatung und die Erstellung des iSFP gefördert werden können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wohngebäude: Das Gebäude muss überwiegend dem Wohnen dienen.

  2. Gebäudealter: Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss grundsätzlich mindestens zehn Jahre zurückliegen.

  3. Qualifizierter Energieberater: Die Beratung muss von einem für das Förderprogramm zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. (Tipp: Über diesen Link kannst du ganz unkompliziert Energieberatungsangebote von Experten aus deiner Nähe anfordern.)

  4. Förderfähige Beratung: Die Beratung und der daraus entstehende Sanierungsfahrplan müssen die inhaltlichen und technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.


Ob alle Voraussetzungen vorliegen, solltest du vor der Beauftragung mit dem Energieberater klären.


Wie läuft die Förderung eines Sanierungsfahrplans ab?

Der genaue Ablauf sollte vor Beginn mit dem Energieberater abgestimmt werden. Typischerweise sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Energieberater auswählen: Du suchst einen für das Förderprogramm zugelassenen Energieeffizienz-Experten

  2. Förderantrag stellen: Vor Beginn der eigentlichen Beratung wird der Förderantrag beim BAFA gestellt. Der Energieberater kann dich dabei unterstützen beziehungsweise mit entsprechender Vollmacht für dich handeln.

  3. Gebäude untersuchen: Der Berater nimmt die energetisch relevanten Bauteile, die Heiztechnik und den bestehenden Sanierungszustand auf.

  4. iSFP erstellen: Auf Grundlage der Untersuchung entwickelt der Energieberater aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte.

  5. Ergebnisse besprechen: Du erhältst die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Die Ergebnisse werden anschließend erläutert.

  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss werden die erforderlichen Unterlagen beim BAFA eingereicht.

  7. Zuschuss erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.


Wichtig ist, dass der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird. Beauftrage die vollständige Beratung daher nicht, bevor du den zulässigen Ablauf mit dem Energieberater geklärt hast.


Welche Bedeutung hat der iSFP-Bonus seit Juli 2026?

Wenn du später eine im iSFP enthaltene energetische Einzelmaßnahme umsetzt, kann der Sanierungsfahrplan weiterhin zu einer höheren Förderung führen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür allerdings deutlich veränderte Regeln.


Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent wird nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten angewendet, der über 30.000 Euro liegt. Gleichzeitig können sich die maximal förderfähigen Ausgaben bei einem Einfamilienhaus von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro erhöhen.


Bei kleineren Maßnahmen unterhalb von 30.000 Euro entsteht deshalb häufig kein zusätzlicher Zuschuss mehr. Bei größeren Fassaden-, Dach- oder anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen kann der iSFP dagegen weiterhin einen Fördervorteil von mehreren Tausend Euro bringen.


Die neuen Regeln, Fördergrenzen und ausführlichen Beispielrechnungen findest du in unserem Beitrag: Wann lohnt sich der Sanierungsfahrplan noch?


Einen vollständigen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen findest du außerdem in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen.

Wichtig: Beim Einbau einer neuen Wärmepumpe oder einer anderen neuen Heizungsanlage gibt es keinen iSFP-Bonus. Für den Heizungstausch gilt die KfW-Heizungsförderung.


Beispiele für Kosten und Förderung des iSFP

Die folgenden Beispiele beziehen sich nur auf die Erstellung des iSFP. Wie sich der iSFP auf die spätere Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen auswirkt, zeigen wir im verlinkten Beitrag zum neuen iSFP-Bonus.


Beispiel 1: Einfamilienhaus

Die Erstellung des Sanierungsfahrplans kostet 1.800 Euro.

  • Beratungskosten: 1.800 Euro

  • 50 Prozent der Kosten: 900 Euro

  • maximaler Zuschuss: 650 Euro

  • verbleibender Eigenanteil: 1.150 Euro


Der Förderhöchstbetrag begrenzt den Zuschuss. Obwohl 50 Prozent der Kosten 900 Euro entsprechen, werden bei einem Einfamilienhaus höchstens 650 Euro berücksichtigt.


Beispiel 2: Einfamilienhaus mit höherem Beratungshonorar

Der Energieberater berechnet 2.500 Euro.

  • Beratungskosten: 2.500 Euro

  • 50 Prozent der Kosten: 1.250 Euro

  • maximaler Zuschuss: 650 Euro

  • verbleibender Eigenanteil: 1.850 Euro


Je höher das Honorar oberhalb der Fördergrenze liegt, desto größer wird der selbst zu tragende Anteil.


Beispiel 3: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten

Für den Sanierungsfahrplan eines Mehrfamilienhauses werden 2.300 Euro berechnet.

  • Beratungskosten: 2.300 Euro

  • 50 Prozent der Kosten: 1.150 Euro

  • maximaler Zuschuss: 850 Euro

  • verbleibender Eigenanteil: 1.450 Euro


Wird der Sanierungsfahrplan zusätzlich in einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert und werden die dafür geltenden Bedingungen erfüllt, kann ein weiterer Zuschuss von bis zu 250 Euro hinzukommen.

Beispiel

Beratungskosten

Zuschuss

Eigenanteil

Einfamilienhaus

1.800 €

650 €

1.150 €

Einfamilienhaus

2.500 €

650 €

1.850 €

Mehrfamilienhaus

2.300 €

850 €

1.450 €

Die Beispiele zeigen: Bei typischen Beratungskosten übernimmt die Förderung nicht immer die vollen 50 Prozent. Häufig greift vorher der maximale Zuschuss von 650 beziehungsweise 850 Euro.


Wie kann man die Kosten des iSFP reduzieren?

Da Energieberater ihre Honorare grundsätzlich selbst kalkulieren, lohnt sich ein Angebotsvergleich. Dabei solltest du allerdings nicht nur auf den Endpreis achten.


Vergleiche insbesondere:

  • welche Leistungen im Angebot enthalten sind,

  • ob ein Vor-Ort-Termin vorgesehen ist,

  • wie ausführlich der energetische Zustand untersucht wird,

  • ob Varianten und unterschiedliche Sanierungsschritte betrachtet werden,

  • wie die Ergebnisse erläutert werden,

  • ob Unterstützung bei der späteren Umsetzung angeboten wird,

  • welche zusätzlichen Kosten entstehen können.


Hilfreich ist außerdem, vorhandene Baupläne, Verbrauchsdaten, Rechnungen früherer Sanierungen und Informationen zur Heizungsanlage vollständig bereitzuhalten. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto geringer kann der zusätzliche Aufwand für den Energieberater ausfallen.


Fazit: Was kostet ein Sanierungsfahrplan nach Förderung?

Für einen individuellen Sanierungsfahrplan bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus solltest du häufig mit Kosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro rechnen. Über die BAFA-Förderung können bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern jedoch auf 650 Euro begrenzt.


Bei typischen Angeboten verbleibt daher häufig ein Eigenanteil zwischen ungefähr 850 und 1.850 Euro.


Ob sich diese Investition lohnt, hängt nicht nur von der späteren Förderung ab. Ein guter Sanierungsfahrplan kann außerdem dabei helfen, Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.


Seit Juli 2026 führt der iSFP bei kleineren Einzelmaßnahmen allerdings nicht mehr automatisch zu einem höheren Zuschuss. Wie die neue Förderung berechnet wird und ab welcher Investitionshöhe sich der Sanierungsfahrplan rein finanziell rechnen kann, zeigen wir in unserem Beitrag zum [iSFP-Bonus 2026]([LINK ZUM NEUEN BEITRAG]).

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