Neue Heizung steuerlich absetzen oder KfW-Förderung: Was lohnt sich 2026? (mit Rechenbeispielen)
Überlegst du, deine Heizung auszutauschen, und fragst dich, wie du die Kosten senken kannst? Wir vergleichen zwei Möglichkeiten: die KfW-Förderung und die steuerliche Förderung nach § 35c EStG.
Die BEG-Heizungsförderung wurde im Juli 2026 gekürzt. Unter anderem sanken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 %. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind vollständig entfallen.
Damit stellt sich die Frage neu: Wird es durch die niedrigere BEG-Förderung attraktiver, eine neue Heizung steuerlich geltend zu machen?
Genau das prüfen wir in diesem Beitrag. Wir vergleichen die KfW-Heizungsförderung mit der Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz und rechnen anhand von vier konkreten Beispielen durch, welche Variante mehr bringt.
Dabei zeigt sich: Beim üblichen Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung bleibt die KfW häufig vorne. Bei einer besonders teuren Wärmepumpe kann der Steuerbonus jedoch nahezu gleichziehen oder ab einer bestimmten Kostengrenze sogar höher ausfallen. Noch interessanter wird § 35c, wenn keine zusätzlichen BEG-Boni verfügbar sind, eine bestehende erneuerbare Heizung ersetzt wird oder eine umfassende Sanierung geplant ist.
Das Wichtigste in Kürze: Steuerbonus oder KfW-Förderung?
Beim klassischen Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung ist die KfW-Förderung meistens besser. Durch Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind aktuell 46 % Förderung möglich. Mit Einkommensbonus kann die Förderquote noch deutlich höher ausfallen.
Hohe Kosten machen den Steuerbonus interessanter – aber nicht automatisch besser. Bei diesen 46 % Förderquote beträgt der maximale KfW-Zuschuss derzeit 12.880 Euro. Bei einer 60.000 Euro teuren Wärmepumpe (z.B. Erdwärme) erreicht der Steuerbonus 12.000 Euro und liegt damit noch knapp darunter. Erst bei mehr als 64.400 Euro vollständig steuerlich begünstigten Kosten kippt der Vergleich zugunsten von § 35c.
Ohne Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus liegt die Schwelle deutlich niedriger. Wer nur die 30-prozentige KfW-Grundförderung erhält, bekommt maximal 8.400 Euro. Bei genau 42.000 Euro begünstigten Kosten sind KfW-Zuschuss und Steuerbonus gleich hoch. Oberhalb dieser Grenze ist die steuerliche Förderung rechnerisch höher.
Beim Austausch einer bestehenden Wärmepumpe könnte § 35c künftig besonders wichtig werden. Ab 2027 soll der BEG-geförderte Austausch neuerer erneuerbarer Heizungen stark eingeschränkt beziehungsweise teilweise ausgeschlossen werden.
Die 20 % Steuerbonus werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Allerdings muss in allen drei Jahren ausreichend Einkommensteuer anfallen, damit die Ermäßigung vollständig genutzt werden kann.
Ist eine Wärmepumpe trotz Förderung steuerlich absetzbar? Für dieselbe Wärmepumpe dürfen KfW-Förderung und Steuerbonus nicht kombiniert werden. Auch Restkosten oberhalb des KfW-Förderhöchstbetrags können nicht zusätzlich nach § 35c angesetzt werden. Unterschiedliche Maßnahmen lassen sich dagegen trennen: Du kannst beispielsweise die Wärmepumpe über die KfW fördern und den Fenstertausch steuerlich geltend machen.
Kurz gesagt: Für einen üblichen Austausch einer fossilen Heizung spricht häufig mehr für die KfW. Bei einer außergewöhnlich teuren Wärmepumpe, fehlenden BEG-Boni, einer bestehenden erneuerbaren Heizung oder mehreren Sanierungsmaßnahmen sollte der Steuerbonus unbedingt mitgerechnet werden.
Was ist die BEG- beziehungsweise KfW-Förderung beim Heizungstausch?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die KfW den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden unter anderem:
Wärmepumpen
Biomasseheizungen
Solarthermieanlagen
Brennstoffzellenheizungen
bestimmte innovative Heizsysteme
Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für private Eigentümer von Wohngebäuden unter anderem folgende Förderbedingungen:
Förderbestandteil | Förderung seit 21. Juli 2026 |
Grundförderung | 30 % |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
Einkommensbonus | 10 %, 30 % oder 40 % |
Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit | maximal 28.000 Euro |
Maximale Förderquote | bis zu 80 % |
Effizienzbonus für Wärmepumpen | entfallen |
Emissionsminderungszuschlag | entfallen |
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus jeweils um vier Prozentpunkte reduziert.
Alle aktuellen Änderungen erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung seit Juli 2026.
Voraussetzungen für die KfW-Heizungsförderung
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Das Gebäude besteht seit mindestens fünf Jahren.
Die neue Heizung erfüllt die technischen Mindestanforderungen.
Das Heizungsverteilungssystem wird optimiert.
In der Regel wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.
Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt eine Bestätigung zum Antrag.
Der Förderantrag wird vor Beginn der Arbeiten gestellt.
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Er kommt insbesondere beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer ausreichend alten Gas- oder Biomasseheizung infrage.
Wie kann man eine neue Heizung steuerlich absetzen?
Alternativ zur BEG-Förderung gibt es die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz.
Umgangssprachlich wird häufig davon gesprochen, die neue Heizung „von der Steuer abzusetzen“. Genau genommen handelt es sich bei einem selbst genutzten Wohngebäude jedoch nicht um eine gewöhnliche Abschreibung und auch nicht um Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Stattdessen wird die festgesetzte Einkommensteuer direkt reduziert.
Über drei Jahre können insgesamt 20 % der begünstigten Kosten steuerlich berücksichtigt werden:
Jahr | Steuerermäßigung |
Jahr des Abschlusses der Maßnahme | 7 %, maximal 14.000 Euro |
Folgejahr | 7 %, maximal 14.000 Euro |
Zweites Folgejahr | 6 %, maximal 12.000 Euro |
Insgesamt | 20 %, maximal 40.000 Euro |
Die maximale Steuerermäßigung von 40.000 Euro wird bei begünstigten Kosten von 200.000 Euro erreicht.
Bei begünstigten Kosten von 42.000 Euro beträgt die mögliche Steuerermäßigung daher:
42.000 Euro × 20 % = 8.400 Euro
Entscheidend ist, ob in den drei betreffenden Jahren ausreichend Einkommensteuer anfällt. Übersteigt der rechnerische Steuerbonus die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer nach den vorrangigen Steuerermäßigungen, kann der überschüssige Betrag grundsätzlich nicht in ein späteres Jahr übertragen werden.
Voraussetzungen für den Steuerbonus nach § 35c EStG
Damit der Heizungstausch steuerlich berücksichtigt werden kann, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Du bist Eigentümer des Hauses oder der Wohnung.
Du nutzt die Immobilie selbst zu Wohnzwecken.
Das Gebäude ist bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre.
Die Arbeiten werden von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt.
Die technischen Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung werden eingehalten.
Das Fachunternehmen oder eine ausstellungsberechtigte Person erstellt die vorgeschriebene Bescheinigung.
Du erhältst eine Rechnung in deutscher Sprache.
Die Zahlung erfolgt unbar auf das Konto des ausführenden Unternehmens.
Für dieselbe Maßnahme wird kein KfW- oder BAFA-Zuschuss und kein öffentlich gefördertes, zinsverbilligtes Darlehen genutzt.
Eine vorherige Antragstellung ist beim Steuerbonus nicht notwendig. Die Maßnahme wird nach ihrem Abschluss mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass du die steuerlichen Voraussetzungen erst nachträglich prüfen solltest. Fehlen am Ende die vorgeschriebene Bescheinigung oder technische Anforderungen, kann das Finanzamt die Steuerermäßigung ablehnen.
KfW-Förderung und Steuerbonus im direkten Vergleich
Merkmal | KfW-Heizungsförderung | Steuerbonus nach § 35c |
Höhe | 30 bis maximal 80 % | 20 % |
Berücksichtigte Kosten | aktuell maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit | bis zu 200.000 Euro pro Wohnobjekt |
Auszahlung | Zuschuss nach Umsetzung und Nachweis | Verteilung über drei Steuerjahre |
Antrag | vor Beginn der Arbeiten | über die Steuererklärung |
Selbstnutzung erforderlich | nur für bestimmte Boni | ja |
Mindestalter des Gebäudes | fünf Jahre | zehn Jahre |
Einkommensabhängig | Einkommensbonus abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen | Höhe nicht vom Einkommen abhängig, aber ausreichende Steuerlast notwendig |
Kombination für dieselbe Maßnahme | nicht mit § 35c möglich | nicht mit KfW oder BAFA möglich |
Unterschiedliche Maßnahmen getrennt förderbar | ja | ja |
Vier Beispiele: KfW-Förderung oder Heizung steuerlich absetzen?
Wann welche Variante besser ist, hängt vor allem von den Investitionskosten, den verfügbaren BEG-Boni und möglichen zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen ab.
Unsere vier Beispiele bilden deshalb unterschiedliche Situationen ab:
einen üblichen Wärmepumpentausch mit Klimageschwindigkeitsbonus,
eine besonders teure Erdwärmepumpe ohne weitere Sanierungsmaßnahmen,
die Kombination aus Wärmepumpe und Fenstertausch sowie
den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung.
Die folgenden Berechnungen sind vereinfachte Beispiele. Wir unterstellen jeweils, dass sämtliche angesetzten Kosten und technischen Voraussetzungen tatsächlich anerkannt werden und die Steuerermäßigung vollständig genutzt werden kann.
Beispiel 1: Peter tauscht seine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe
Peter besitzt ein selbst genutztes Einfamilienhaus in Köln. Er möchte seine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.
Die Gesamtkosten einschließlich Einbau und notwendiger Umfeldmaßnahmen betragen 42.000 Euro. Peters zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt oberhalb der Grenze für den Einkommensbonus.
Option 1: KfW-Förderung
Peter erhält:
30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
insgesamt 46 % Förderung
Die KfW berücksichtigt für die erste Wohneinheit jedoch maximal 28.000 Euro.
28.000 Euro × 46 % = 12.880 Euro KfW-Zuschuss
Option 2: Steuerbonus
Beim Steuerbonus können grundsätzlich die gesamten begünstigten Kosten von 42.000 Euro berücksichtigt werden.
42.000 Euro × 20 % = 8.400 Euro Steuerermäßigung
Die Verteilung erfolgt über drei Jahre:
Jahr | Steuerermäßigung |
Erstes Jahr | 2.940 Euro |
Zweites Jahr | 2.940 Euro |
Drittes Jahr | 2.520 Euro |
Insgesamt | 8.400 Euro |
Ergebnis
Variante | Finanzielle Entlastung |
KfW-Förderung | 12.880 Euro |
Steuerbonus | 8.400 Euro |
Vorteil KfW-Förderung | 4.480 Euro |
Für Peter ist die KfW-Förderung deutlich vorteilhafter. Der Klimageschwindigkeitsbonus sorgt dafür, dass die Förderquote trotz der auf 28.000 Euro begrenzten Kosten über dem Steuerbonus liegt.
Beispiel 2: Michael baut eine Erdwärmepumpe für 60.000 Euro ein
Michael besitzt ein selbst genutztes Einfamilienhaus und ersetzt seine alte Gasheizung durch eine Erdwärmepumpe. Aufgrund der notwendigen Erdsondenbohrungen, der Erschließung der Wärmequelle und der Installationsarbeiten entstehen Gesamtkosten von 60.000 Euro.
Weitere energetische Sanierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Michaels zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt oberhalb der Grenze für den Einkommensbonus. Da er eine alte Gasheizung ersetzt, erfüllt er jedoch die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Option 1: KfW-Förderung für die Erdwärmepumpe
Michael erhält:
30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
insgesamt 46 % Förderung
Obwohl die Erdwärmepumpe 60.000 Euro kostet, berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit aktuell maximal 28.000 Euro.
Daraus ergibt sich:
28.000 Euro × 46 % = 12.880 Euro KfW-Zuschuss
Die verbleibenden 32.000 Euro oberhalb des Förderhöchstbetrags erhöhen den KfW-Zuschuss nicht.
Option 2: Erdwärmepumpe steuerlich geltend machen
Alternativ kann Michael die Erdwärmepumpe nach § 35c EStG steuerlich geltend machen.
Anders als bei der KfW können grundsätzlich die vollständigen begünstigten Kosten von 60.000 Euro berücksichtigt werden.
Daraus ergibt sich:
60.000 Euro × 20 % = 12.000 Euro Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:
Jahr | Steuerermäßigung |
Jahr des Abschlusses | 4.200 Euro |
Folgejahr | 4.200 Euro |
Zweites Folgejahr | 3.600 Euro |
Insgesamt | 12.000 Euro |
Voraussetzung ist, dass die gesamten 60.000 Euro steuerlich begünstigt sind und Michael in allen drei Jahren ausreichend Einkommensteuer zahlt, um die Ermäßigung vollständig zu nutzen.
Ergebnis des Vergleichs
Variante | Finanzielle Entlastung |
KfW-Förderung | 12.880 Euro |
Steuerbonus nach § 35c | 12.000 Euro |
Vorteil KfW-Förderung | 880 Euro |
Trotz der sehr hohen Kosten liegt die KfW-Förderung in diesem Beispiel noch knapp vorne. Der Unterschied beträgt allerdings nur 880 Euro.
Das liegt an zwei gegenläufigen Effekten:
Bei der KfW werden nur 28.000 Euro berücksichtigt, dafür aber mit einer Förderquote von 46 %.
Beim Steuerbonus werden die vollständigen 60.000 Euro berücksichtigt, allerdings nur mit 20 %.
Ab welchen Kosten kippt der Vergleich zugunsten des Steuerbonus?
Michaels maximaler KfW-Zuschuss beträgt 12.880 Euro. Damit der Steuerbonus genauso hoch ausfällt, müssen 20 % der steuerlich begünstigten Kosten ebenfalls 12.880 Euro ergeben.
Die Rechnung lautet:
12.880 Euro ÷ 20 % = 64.400 Euro
Damit gilt bei ansonsten unveränderten Voraussetzungen:
Kosten der Erdwärmepumpe | KfW-Förderung | Steuerbonus | Bessere Variante |
60.000 Euro | 12.880 Euro | 12.000 Euro | KfW |
64.400 Euro | 12.880 Euro | 12.880 Euro | gleich hoch |
70.000 Euro | 12.880 Euro | 14.000 Euro | Steuerbonus |
Bei genau 64.400 Euro sind beide Förderwege rechnerisch gleich hoch. Liegen die vollständig steuerlich begünstigten Kosten darüber, kippt der Vergleich zugunsten des Steuerbonus.
Bei einer 70.000 Euro teuren Erdwärmepumpe würde die Steuerermäßigung beispielsweise 14.000 Euro betragen:
70.000 Euro × 20 % = 14.000 Euro
Damit läge der Steuerbonus 1.120 Euro über dem maximalen KfW-Zuschuss von 12.880 Euro.
Was gilt ohne Klimageschwindigkeitsbonus?
Noch deutlicher fällt das Ergebnis aus, wenn Michael keinen Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus hätte und lediglich die Grundförderung von 30 % bekäme.
Der maximale KfW-Zuschuss würde dann betragen:
28.000 Euro × 30 % = 8.400 Euro
Dem stünde bei Kosten von 60.000 Euro eine Steuerermäßigung von 12.000 Euro gegenüber.
Variante ohne Klimageschwindigkeitsbonus | Finanzielle Entlastung |
KfW-Grundförderung | 8.400 Euro |
Steuerbonus nach § 35c | 12.000 Euro |
Vorteil Steuerbonus | 3.600 Euro |
Ohne Klimageschwindigkeitsbonus würde der Vergleich somit bereits ab steuerlich begünstigten Kosten von mehr als 42.000 Euro zugunsten des Steuerbonus kippen.
Das Beispiel zeigt, dass die steuerliche Förderung auch ohne zusätzliche Sanierungsmaßnahmen interessant werden kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten der Wärmepumpe und die verfügbaren KfW-Boni.
Bei Michael liegt die KfW-Förderung trotz der hohen Kosten von 60.000 Euro noch knapp vorne, weil er den Klimageschwindigkeitsbonus erhält. Ab vollständig begünstigten Kosten von mehr als 64.400 Euro wäre der Steuerbonus rechnerisch höher.
Ohne Klimageschwindigkeitsbonus wäre § 35c bei einer 60.000 Euro teuren Erdwärmepumpe bereits deutlich vorteilhafter. Voraussetzung bleibt in beiden Fällen, dass Michael die Steuerermäßigung aufgrund seiner Einkommensteuer in allen drei Jahren vollständig nutzen kann.
Beispiel 3: Ehepaar Müller tauscht Gasheizung gegen Wärmepumpe und erneuert die Fenster
Das Ehepaar Müller besitzt ein selbst genutztes Einfamilienhaus. Es tauscht seine alte Gasheizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe. Gleichzeitig werden sämtliche Fenster des Hauses energetisch erneuert.
Die Kosten betragen:
Wärmepumpe: 35.000 Euro
neue Fenster: 32.000 Euro
Gesamtkosten: 67.000 Euro
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt oberhalb der Grenze für den Einkommensbonus. Da eine alte Gasheizung ersetzt wird, erfüllt das Ehepaar jedoch die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.
Für den Fenstertausch liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor. Die Maßnahme ist darin enthalten und erfüllt die Voraussetzungen für den iSFP-Bonus.
Option 1: Wärmepumpe und Fenster vollständig steuerlich fördern
Werden sowohl die Wärmepumpe als auch die neuen Fenster über § 35c EStG geltend gemacht, können grundsätzlich 20 % der gesamten begünstigten Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Die Gesamtkosten betragen 67.000 Euro:
67.000 Euro × 20 % = 13.400 Euro Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:
Jahr | Steuerermäßigung |
Jahr des Abschlusses | 4.690 Euro |
Folgejahr | 4.690 Euro |
Zweites Folgejahr | 4.020 Euro |
Insgesamt | 13.400 Euro |
Voraussetzung ist, dass sämtliche Kosten nach § 35c begünstigt sind und das Ehepaar in allen drei Jahren ausreichend Einkommensteuer zahlt, um die Ermäßigung vollständig zu nutzen.
Option 2: Wärmepumpe über die KfW und Fenster über das BAFA
Bei dieser Variante werden die beiden Maßnahmen über unterschiedliche Programme gefördert:
die Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung
die neuen Fenster über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
KfW-Förderung für die Wärmepumpe
Das Ehepaar erhält für die Wärmepumpe:
30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
insgesamt 46 % Förderung
Obwohl die Wärmepumpe 35.000 Euro kostet, berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit aktuell maximal 28.000 Euro.
Daraus ergibt sich:
28.000 Euro × 46 % = 12.880 Euro KfW-Zuschuss
BAFA-Förderung für die neuen Fenster mit iSFP
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die BAFA-Grundförderung 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können bei einem Einfamilienhaus bis zu 60.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus jedoch neue Berechnungsregeln:
Die Grundförderung von 15 % wird auf die gesamten förderfähigen Kosten angewendet.
Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % gilt nur für den Teil der Kosten, der über 30.000 Euro liegt.
Bei Fensterkosten von 32.000 Euro wird die Grundförderung daher folgendermaßen berechnet:
32.000 Euro × 15 % = 4.800 Euro Grundförderung
Für den iSFP-Bonus werden nur die Kosten oberhalb von 30.000 Euro berücksichtigt:
32.000 Euro − 30.000 Euro = 2.000 Euro
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher iSFP-Bonus von:
2.000 Euro × 5 % = 100 Euro
Die gesamte BAFA-Förderung für die Fenster beträgt damit:
4.800 Euro + 100 Euro = 4.900 Euro
Die häufig verwendete Rechnung „15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus gleich 20 % Förderung“ gilt seit Juli 2026 nicht mehr für die gesamten Kosten. Wie der Bonus jetzt genau berechnet wird, zeigen wir mit weiteren Beispielen in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung und zum neuen iSFP-Bonus seit Juli 2026.
Gesamtergebnis der zweiten Variante
KfW-Förderung für die Wärmepumpe: 12.880 Euro
BAFA-Förderung für die Fenster: 4.900 Euro
Insgesamt ergibt sich:
12.880 Euro + 4.900 Euro = 17.780 Euro
Option 3: Wärmepumpe über die KfW und Fenster über § 35c
Da der Einbau der Wärmepumpe und der Austausch der Fenster zwei unterschiedliche energetische Maßnahmen sind, können dafür unterschiedliche Förderwege genutzt werden.
Das Ehepaar lässt die Wärmepumpe über die KfW fördern und macht ausschließlich die Kosten des Fenstertauschs nach § 35c steuerlich geltend.
KfW-Förderung für die Wärmepumpe
Wie in Option 2 beträgt der Zuschuss:
28.000 Euro × 46 % = 12.880 Euro
Steuerbonus für die neuen Fenster
Die steuerlich begünstigten Fensterkosten betragen 32.000 Euro:
32.000 Euro × 20 % = 6.400 Euro Steuerermäßigung
Die 6.400 Euro werden über drei Jahre verteilt:
Jahr | Steuerermäßigung für die Fenster |
Jahr des Abschlusses | 2.240 Euro |
Folgejahr | 2.240 Euro |
Zweites Folgejahr | 1.920 Euro |
Insgesamt | 6.400 Euro |
Gesamtergebnis der dritten Variante
KfW-Förderung für die Wärmepumpe: 12.880 Euro
Steuerbonus für die Fenster: 6.400 Euro
Insgesamt ergibt sich:
12.880 Euro + 6.400 Euro = 19.280 Euro
Ergebnis des Vergleichs
Variante | Finanzielle Entlastung |
Wärmepumpe und Fenster vollständig über § 35c | 13.400 Euro |
Wärmepumpe KfW + Fenster BAFA mit iSFP | 17.780 Euro |
Wärmepumpe KfW + Fenster § 35c | 19.280 Euro |
In diesem Beispiel ist die Aufteilung aus KfW-Förderung für die Wärmepumpe und steuerlicher Förderung für die Fenster am vorteilhaftesten.
Gegenüber der vollständigen steuerlichen Förderung steigt die Entlastung dadurch um:
19.280 Euro − 13.400 Euro = 5.880 Euro
Gegenüber der Kombination aus KfW-Heizungsförderung und BAFA-Förderung mit iSFP beträgt der Vorteil:
19.280 Euro − 17.780 Euro = 1.500 Euro
Der Grund liegt in der neuen Berechnung des iSFP-Bonus. Bei Fensterkosten von 32.000 Euro werden die zusätzlichen 5 % nur auf die 2.000 Euro oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro angewendet. Der BAFA-Zuschuss beträgt deshalb insgesamt 4.900 Euro. Über § 35c können dagegen 20 % der vollständigen Fensterkosten und damit 6.400 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Das Beispiel zeigt: Bei einer Sanierung mit mehreren Maßnahmen sollte nicht nur zwischen „alles KfW beziehungsweise BAFA“ und „alles steuerlich“ entschieden werden. Häufig lohnt es sich, jede Maßnahme einzeln zu vergleichen.
Wichtig bleibt: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Die Wärmepumpenkosten können nicht gleichzeitig über die KfW und nach § 35c berücksichtigt werden. Da der Fenstertausch eine davon getrennte Maßnahme darstellt, darf er jedoch alternativ steuerlich gefördert werden.
Beispiel 4: Anna ersetzt ihre Wärmepumpe und saniert das Haus umfassend
Anna besitzt ein selbst genutztes Einfamilienhaus in Stuttgart. Ihre im Jahr 2010 installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe soll durch eine Erdwärmepumpe ersetzt werden.
Gleichzeitig plant sie eine umfassende energetische Sanierung. Vorgesehen sind Maßnahmen am Dach, an der Fassade, an den Fenstern und an der Haustür.
Die Kosten betragen:
Erdwärmepumpe: 55.000 Euro
zusätzliche Sanierungsmaßnahmen: 125.000 Euro
Gesamtkosten: 180.000 Euro
Für die Maßnahmen an der Gebäudehülle liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor. Die geplanten Maßnahmen sind darin enthalten und erfüllen die Voraussetzungen für den iSFP-Bonus.
Da Anna bereits eine Wärmepumpe besitzt und keine alte fossile Heizung austauscht, erhält sie keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen in Höhe von 83.000 Euro liegt außerdem oberhalb der Grenze für den Einkommensbonus.
Option 1: Wärmepumpe über die KfW und weitere Maßnahmen über das BAFA
Bei dieser Variante lässt Anna die Erdwärmepumpe über die KfW fördern. Für die zusätzlichen Maßnahmen an der Gebäudehülle nutzt sie die BAFA-Förderung einschließlich iSFP-Bonus.
KfW-Förderung für die Erdwärmepumpe
Nach den im Sommer 2026 geltenden Förderbedingungen kommt für den Austausch der bestehenden Wärmepumpe grundsätzlich noch die Grundförderung von 30 % infrage.
Obwohl die neue Erdwärmepumpe 55.000 Euro kostet, berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro.
Daraus ergibt sich:
28.000 Euro × 30 % = 8.400 Euro KfW-Zuschuss
Einen Klimageschwindigkeitsbonus erhält Anna nicht, da sie keine alte Öl-, Gas- oder andere dafür qualifizierende Heizung austauscht.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll der geförderte Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen allerdings deutlich eingeschränkt werden. Eine seit 2008 installierte Wärmepumpe soll dann grundsätzlich nicht mehr über die BEG gefördert werden. Bei einer späteren Antragstellung könnte die KfW-Förderung für Annas neue Wärmepumpe daher vollständig entfallen.
BAFA-Förderung für die weiteren Sanierungsmaßnahmen mit iSFP
Die Kosten der Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern und Haustür betragen insgesamt 125.000 Euro.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan können bei einem Einfamilienhaus maximal 60.000 Euro als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Für die Berechnung wird angenommen, dass sämtliche Maßnahmen im gleichen Kalenderjahr umgesetzt werden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus folgende Regeln:
Die Grundförderung von 15 % wird auf die förderfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro angewendet.
Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % gilt nur für den Teil der förderfähigen Kosten, der über 30.000 Euro liegt.
Die BAFA-Grundförderung beträgt daher:
60.000 Euro × 15 % = 9.000 Euro
Für den iSFP-Bonus werden nur die förderfähigen Kosten oberhalb von 30.000 Euro berücksichtigt:
60.000 Euro − 30.000 Euro = 30.000 Euro
Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Bonus von:
30.000 Euro × 5 % = 1.500 Euro
Die gesamte BAFA-Förderung für die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen beträgt somit:
9.000 Euro + 1.500 Euro = 10.500 Euro
Die neue Berechnung des Bonus und weitere Beispiele erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung und zum iSFP-Bonus seit Juli 2026.
Gesamtergebnis der ersten Variante
KfW-Förderung für die Wärmepumpe: 8.400 Euro
BAFA-Förderung für die weiteren Maßnahmen: 10.500 Euro
Insgesamt ergibt sich:
8.400 Euro + 10.500 Euro = 18.900 Euro
Option 2: Sämtliche Maßnahmen steuerlich geltend machen
Alternativ kann Anna sowohl die Erdwärmepumpe als auch die Maßnahmen an der Gebäudehülle nach § 35c EStG steuerlich geltend machen.
Die gesamten begünstigten Kosten betragen 180.000 Euro:
180.000 Euro × 20 % = 36.000 Euro Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:
Jahr | Steuerermäßigung |
Jahr des Abschlusses | 12.600 Euro |
Folgejahr | 12.600 Euro |
Zweites Folgejahr | 10.800 Euro |
Insgesamt | 36.000 Euro |
Voraussetzung ist, dass sämtliche Maßnahmen die technischen Anforderungen erfüllen und Anna in allen drei Jahren ausreichend Einkommensteuer zahlt, um die Ermäßigung vollständig zu nutzen.
Option 3: Wärmepumpe über die KfW und weitere Maßnahmen über § 35c
Da die neue Wärmepumpe und die Maßnahmen an der Gebäudehülle unterschiedliche energetische Maßnahmen darstellen, kann Anna beide Förderwege miteinander kombinieren.
Die Wärmepumpe wird über die KfW gefördert:
28.000 Euro × 30 % = 8.400 Euro
Die übrigen Sanierungskosten von 125.000 Euro macht Anna steuerlich geltend:
125.000 Euro × 20 % = 25.000 Euro Steuerermäßigung
Die steuerliche Förderung verteilt sich folgendermaßen:
Jahr | Steuerermäßigung für die weiteren Maßnahmen |
Jahr des Abschlusses | 8.750 Euro |
Folgejahr | 8.750 Euro |
Zweites Folgejahr | 7.500 Euro |
Insgesamt | 25.000 Euro |
Zusammen mit dem KfW-Zuschuss ergibt sich:
8.400 Euro + 25.000 Euro = 33.400 Euro
Ergebnis des Vergleichs
Variante | Finanzielle Entlastung |
Wärmepumpe KfW + weitere Maßnahmen BAFA mit iSFP | 18.900 Euro |
Alle Maßnahmen über § 35c | 36.000 Euro |
Wärmepumpe KfW + weitere Maßnahmen § 35c | 33.400 Euro |
In Annas Fall ist die vollständige steuerliche Förderung rechnerisch am attraktivsten.
Gegenüber der Kombination aus KfW-Förderung und BAFA-Förderung mit iSFP beträgt der Vorteil:
36.000 Euro − 18.900 Euro = 17.100 Euro
Gegenüber der Kombination aus KfW-Förderung für die Wärmepumpe und Steuerbonus für die weiteren Maßnahmen beträgt der Vorteil:
36.000 Euro − 33.400 Euro = 2.600 Euro
Der Grund: Für die Wärmepumpe erhält Anna lediglich die KfW-Grundförderung von maximal 8.400 Euro. Über § 35c kann sie dagegen 20 % der vollständigen Wärmepumpenkosten von 55.000 Euro steuerlich geltend machen:
55.000 Euro × 20 % = 11.000 Euro
Der Steuerbonus für die Wärmepumpe liegt damit rechnerisch 2.600 Euro über dem KfW-Zuschuss:
11.000 Euro − 8.400 Euro = 2.600 Euro
Bei den weiteren Sanierungsmaßnahmen fällt der Unterschied noch deutlicher aus. Das BAFA berücksichtigt mit iSFP maximal 60.000 Euro und zahlt in diesem Beispiel 10.500 Euro Zuschuss. Über § 35c können dagegen grundsätzlich die vollständigen begünstigten Kosten von 125.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein Steuerbonus von 25.000 Euro.
Das Beispiel zeigt, wann die Rechnung zugunsten der steuerlichen Förderung kippen kann:
Die tatsächlichen Kosten liegen deutlich über den Förderhöchstbeträgen der KfW und des BAFA.
Für den Heizungstausch stehen keine zusätzlichen BEG-Boni zur Verfügung.
Es werden mehrere umfangreiche energetische Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt.
In den drei betreffenden Jahren fällt ausreichend Einkommensteuer an.
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend. Kann Anna die jährliche Steuerermäßigung aufgrund einer zu niedrigen Einkommensteuer nicht vollständig nutzen, fällt ihr tatsächlicher Vorteil entsprechend geringer aus. Die nicht nutzbare Steuerermäßigung kann grundsätzlich nicht auf spätere Jahre übertragen werden.
Wann lohnt es sich, die neue Heizung steuerlich abzusetzen?
Die steuerliche Förderung ist durch die seit Juli 2026 gesunkene BEG-Förderung tatsächlich interessanter geworden. Besonders geprüft werden sollte sie in folgenden Situationen.
1) Sehr hohe Investitionskosten
Die KfW berücksichtigt bei der ersten Wohneinheit aktuell maximal 28.000 Euro. Beim Steuerbonus können dagegen begünstigte Kosten von bis zu 200.000 Euro pro Wohnobjekt berücksichtigt werden.
Ob hohe Kosten bereits ausreichen, damit § 35c besser ist, hängt von der KfW-Förderquote ab.
Wer Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus erhält, bekommt derzeit maximal:
28.000 Euro × 46 % = 12.880 Euro
Damit der Steuerbonus ebenfalls 12.880 Euro erreicht, müssen die vollständig begünstigten Kosten 64.400 Euro betragen:
64.400 Euro × 20 % = 12.880 Euro
Bei genau 64.400 Euro sind beide Varianten rechnerisch gleich hoch. Erst oberhalb dieser Grenze fällt der Steuerbonus höher aus.
Tipp: Gerade bei sehr hohen Investitionskosten solltest du nicht nur KfW-Förderung und Steuerbonus miteinander vergleichen, sondern auch mehrere Angebote für die Wärmepumpe einholen. Schon ein um einige Tausend Euro günstigeres Angebot kann finanziell mehr ausmachen als die Wahl des Förderwegs. Über das Portal Heizungsfinder erhältst du in wenigen Schritten verschiedene Angebote von Heizungsfachbetrieben aus deiner Region und kannst Preise, Leistungen und enthaltene Nebenarbeiten vergleichen.
2) Keine zusätzlichen BEG-Boni
Wer keinen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus erhält, bekommt häufig nur die KfW-Grundförderung von 30 %. Der maximale Zuschuss beträgt dann:
28.000 Euro × 30 % = 8.400 Euro
Der Steuerbonus erreicht diesen Betrag bereits bei begünstigten Kosten von 42.000 Euro:
42.000 Euro × 20 % = 8.400 Euro
Liegen die vollständig steuerlich begünstigten Kosten über 42.000 Euro, ist § 35c rechnerisch vorteilhafter. Bei einer 60.000 Euro teuren Wärmepumpe würde der Steuerbonus 12.000 Euro betragen und die KfW-Grundförderung damit um 3.600 Euro übersteigen.
3) Austausch einer bestehenden Wärmepumpe
Ab dem ersten Quartal 2027 soll der Austausch einer erneuerbaren Heizung, die seit 2008 in Betrieb genommen wurde, grundsätzlich nicht mehr über die BEG gefördert werden.
Für Eigentümer, die beispielsweise eine neuere Wärmepumpe ersetzen müssen, könnte die Steuerermäßigung nach § 35c damit zur wichtigsten staatlichen Unterstützung werden.
4) Umfangreiche energetische Gesamtsanierung
Wer neben der Heizung auch Dach, Fassade, Fenster oder Außentüren saniert, kann über § 35c einen deutlich größeren Teil der gesamten Investition berücksichtigen.
Dabei sollte allerdings nicht nur „alles oder nichts“ verglichen werden. Häufig ist eine Aufteilung sinnvoll:
Heizung über die KfW
Fenster oder Dämmung über § 35c
einzelne weitere Maßnahmen gegebenenfalls über das BAFA
5) Antrag bei der KfW wurde nicht rechtzeitig gestellt
Für die KfW-Förderung muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Beim Steuerbonus ist kein vorheriger Förderantrag erforderlich.
Wurde der rechtzeitige KfW-Antrag versäumt, kann § 35c unter Umständen noch eine Alternative sein. Voraussetzung ist, dass alle technischen Anforderungen eingehalten wurden und das Fachunternehmen die vorgeschriebene Bescheinigung ausstellen kann.
Wann spricht mehr für die KfW-Förderung?
1) Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung
Beim Austausch einer förderfähigen fossilen Heizung können Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus derzeit zu einer Förderquote von 46 % kombiniert werden.
Das liegt deutlich über dem Steuerbonus von 20 %, solange die tatsächlichen Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind.
2) Anspruch auf den Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten.
Die Einkommensgrenzen betragen:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
Bis 30.000 Euro | 40 % |
Über 30.000 bis 40.000 Euro | 30 % |
Über 40.000 bis 50.000 Euro | 10 % |
Über 50.000 Euro | kein Einkommensbonus |
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Bonus maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
Bei einem hohen Einkommensbonus ist die KfW-Förderung in der Regel deutlich attraktiver als § 35c.
3) Nicht ausreichend hohe Einkommensteuer
Wer nur wenig Einkommensteuer zahlt, kann den Steuerbonus möglicherweise nicht vollständig nutzen.
Beispiel: Beträgt die vorgesehene Steuerermäßigung im ersten Jahr 7.000 Euro, die nach anderen Ermäßigungen verbleibende Einkommensteuer aber nur 4.000 Euro, können grundsätzlich nur 4.000 Euro genutzt werden. Der übrige Betrag lässt sich nicht einfach auf das nächste Jahr übertragen.
Der KfW-Zuschuss ist dagegen nicht von der individuellen Einkommensteuer abhängig.
4) Überschaubare Kosten
Liegt der Preis der Heizung innerhalb oder nur wenig oberhalb des KfW-Förderhöchstbetrags, ist die prozentual höhere BEG-Förderung häufig vorteilhafter.
Kann man die neue Heizung trotz KfW-Förderung steuerlich absetzen?
Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination nicht möglich.
Wenn du für den Einbau deiner neuen Heizung einen KfW-Zuschuss erhältst, kannst du die Kosten dieser Heizungsmaßnahme nicht zusätzlich nach § 35c geltend machen.
Das gilt grundsätzlich auch für Kosten oberhalb des KfW-Förderhöchstbetrags. Du kannst also nicht die ersten 28.000 Euro über die KfW fördern lassen und den darüber hinausgehenden Teil derselben Heizungsmaßnahme steuerlich ansetzen.
Möglich ist jedoch die getrennte Förderung unterschiedlicher Maßnahmen.
Beispiel:
Wärmepumpe über die KfW
Fenstertausch über § 35c
keine doppelte Berücksichtigung derselben Rechnungen und Kosten
Gerade bei umfangreichen Sanierungsprojekten sollte deshalb jede Maßnahme einzeln verglichen werden.
KfW oder Steuerbonus: Diese Fragen solltest du prüfen
Frage | Bedeutung |
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten? | Hohe Kosten oberhalb des KfW-Höchstbetrags sprechen eher für § 35c. |
Welche BEG-Boni erhältst du? | Klima- und Einkommensbonus sprechen meist für die KfW. |
Welche Heizung wird ausgetauscht? | Beim Austausch einer neueren erneuerbaren Heizung kann die BEG künftig entfallen. |
Wie hoch ist deine Einkommensteuer in den kommenden drei Jahren? | Nur bei ausreichender Steuerlast lässt sich § 35c vollständig nutzen. |
Planst du weitere Sanierungsmaßnahmen? | Unterschiedliche Förderwege können miteinander kombiniert werden. |
Ist das Gebäude älter als zehn Jahre? | Voraussetzung für § 35c. |
Wurde bereits mit den Arbeiten begonnen? | Für die KfW kann das förderschädlich sein; § 35c benötigt keinen vorherigen Antrag. |
Erfüllt die Anlage die technischen Anforderungen? | Das ist bei beiden Förderwegen entscheidend. |
Fazit: BEG-Förderung oder neue Heizung steuerlich absetzen?
Durch die Kürzungen der BEG-Förderung seit Juli 2026 ist die steuerliche Förderung nach § 35c für mehr Eigentümer interessant geworden. Welche Variante besser ist, hängt jedoch stark von den Investitionskosten, den verfügbaren BEG-Boni und der individuellen Einkommensteuer ab.
Beim üblichen Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung bleibt die KfW-Förderung häufig vorne. Peter erhält für seine 42.000 Euro teure Wärmepumpe 12.880 Euro KfW-Zuschuss. Der Steuerbonus würde lediglich 8.400 Euro betragen.
Michaels 60.000 Euro teure Erdwärmepumpe zeigt allerdings, wie stark sich der Abstand bei hohen Kosten verringert. Trotz Klimageschwindigkeitsbonus liegt die KfW mit 12.880 Euro nur noch 880 Euro über der steuerlichen Förderung von 12.000 Euro. Ab vollständig begünstigten Kosten von mehr als 64.400 Euro würde die Rechnung bei derselben KfW-Förderquote zugunsten des Steuerbonus kippen.
Ohne Klimageschwindigkeitsbonus geschieht das deutlich früher. Wer ausschließlich die 30-prozentige Grundförderung erhält, bekommt maximal 8.400 Euro KfW-Zuschuss. Der Steuerbonus ist bereits bei begünstigten Kosten von mehr als 42.000 Euro höher.
Die Beispiele des Ehepaars Müller und von Anna zeigen außerdem, dass bei mehreren energetischen Maßnahmen nicht zwangsläufig ein einziger Förderweg für das gesamte Projekt gewählt werden muss. Beim Ehepaar Müller ist die Kombination aus KfW-Förderung für die Wärmepumpe und § 35c für die Fenster am vorteilhaftesten. Bei Annas besonders umfangreicher Sanierung bringt dagegen die vollständige steuerliche Förderung rechnerisch das beste Ergebnis.
Unser Fazit: Die KfW bleibt beim normalen Austausch einer fossilen Heizung häufig die bessere Wahl. Die steuerliche Förderung sollte jedoch mitgerechnet werden, wenn die Wärmepumpe außergewöhnlich teuer ist, keine zusätzlichen BEG-Boni verfügbar sind, eine bestehende erneuerbare Heizung ersetzt wird oder umfangreiche weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen.
Voraussetzung für den tatsächlichen Vorteil von § 35c ist immer, dass sämtliche Kosten steuerlich anerkannt werden und in allen drei Jahren ausreichend Einkommensteuer anfällt. Deshalb sollte die konkrete Berechnung vor der Entscheidung mit dem Fachunternehmen, dem Energieberater und gegebenenfalls einem Steuerberater abgestimmt werden.















wie sieht es mit den Lohnkosten bei der geförderten Wärmepumpe aus?
Meines Wissens nach , betrifft es nur Eigennutzer. Vermieter können nach Förderung die Kosten Als Erhaltungsaufwand absetzten
Die steuerlichen Berechnungen und Vergleiche sind falsch. Dass man z.B. 11.000 Euro absetzen kann, heißt ja nicht dass man 11.000 Euro auf die Hand bekommt (sondern nur den Steueranteil davon).
"Keine Absetzbarkeit der Restkosten"
Wie meint ihr das im Beispiel vom Ehepaar Müller:
a) Darf nur der übersteigende Betrag der Heizung, wenn BAFA Förderung besteht, nicht abgesetzt werden?
b) Dürfen die Kosten für die Fenster nicht abgesetzt werden, obwohl für die Fenster gar kein Antrag bei der BAFA gestellt wurde?