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CO2-Abgabe: Was ist mit Stromheizung, Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe, Pellets und Fernwärme?

Dass die CO2-Steuer auf Öl- und Gasheizungen anfällt, ist hinlänglich bekannt. Doch greift die CO2-Abgabe auch bei Fernwärme, Stromheizung, Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe oder Pellets?


Die CO2-Abgabe sorgt für viel Diskussionsstoff. Klar ist, dass sie für Öl- und Gasheizungen anfällt. Auch, dass sie sich seit 2023 Mieter und Vermieter teilen, wissen die meisten. Doch was ist bei anderen Heizungsarten, wie z.B. einer Stromheizung - fällt die CO2-Abgabe auch hier an?


Was ist die CO2-Abgabe eigentlich?

Die CO2-Abgabe (auch als CO2-Steuer oder CO2-Preis bezeichnet) ist eine Umweltsteuer, die auf die Emission von Kohlendioxid (CO2) erhoben wird. Sie gilt also auch für das Heizen mit fossilen Energieträgern.


Seit wann gibt es die CO2-Abgabe?

Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, welches unter anderem eine CO2-Abgabe auf Öl und Erdgas beinhaltet.


Dennoch gibt es weiterhin Verwirrung bei den Ausdrücken CO2-Steuer oder -Abgabe. Sie bezeichnen nichts anderes als die Pflicht, für die Nutzung bestimmter fossiler Energieträger CO2-Zertifikate kaufen zu müssen. Die gibt es schon seit 2013. Zahlen wir also schon lange eine CO2-Abgabe auf die Nachtspeicherheizung oder CO2-Steuer auf Pellets? Mehr dazu weiter unten.


Was hat es mit der CO2-Abgabe für Vermieter auf sich?

Seit dem 1. Januar 2023 werden nun auch Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligt. Und wie wird das geregelt? Es gilt ein Zehn-Stufenmodell, das die Verteilung der CO2-Kosten in Abhängigkeit vom Energiestandard des Mietshauses regelt.


Bei Wohnungen mit besonders hohem CO2-Ausstoß tragen Vermieterinnen und Vermieter 95 Prozent, während Mieterinnen und Mieter 5 Prozent der CO2-Steuer übernehmen. In den folgenden Stufen verringert sich der Anteil der Vermieter.


Das bedeutet: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ausfällt, desto größer ist der Anteil der CO2-Steuer, den ein Vermieter tragen muss.


Fällt die CO2-Abgabe bei einer Stromheizung oder Nachtspeicherheizung an?

Nein, zumindest in der Abrechnung fällt keine ausgewiesene CO2-Abgabe bei einer Stromheizung oder Nachtspeicherheizung an. Mieter und Vermieter kommen somit bei einer Stromheizung um die anteilige CO2-Abgabe herum.


Dennoch bezahlst du sie (als Mieter oder selbst nutzender Haus- oder Wohnungseigentümer), wenn du deinen Strom über Betreiber beziehst, die zur Verstromung Kohle- oder Gaskraftwerke einsetzen. Sie müssen bereits seit 2013 Treibhausgas-Zertifikate kaufen und damit eine CO2-Abgabe entrichten. Die wird natürlich auf die Preise von Strom aus Kohle und Gas aufgeschlagen.


Aber auch ohne eine direkte CO2-Abgabe auf die Nachtspeicherheizung oder Stromheizung ist es mit deren Wirtschaftlichkeit nicht zum Besten bestellt. Sie schlagen selbst im Vergleich zu Erdgas und Heizöl durchschnittlich mit mehr als doppelt so hohen Kosten zu Buche.


Gibt es eine CO2-Steuer auf Pellets?

Nein, Pellets gehören zu den Holzbrennstoffen. Sie unterliegen nicht dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Daher fällt die CO2-Abgabe nicht an, wenn du mit Pellets heizt.


Zudem schlagen Pellets Öl und Gas bei den Heizkosten. Die Umrüstung ist überdies förderungsfähig, wenn die Bereitung von Warmwasser durch eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe übernommen wird. In einem anderen Blog-Beitrag geben wir Beispiele für Fördermöglichkeiten.


Wird die CO2-Abgabe auf Fernwärme erhoben?

Ja, Fernwärme-Nutzer müssen die CO2-Abgabe bezahlen. Mieter und Vermieter teilen sich die Abgabe, je nach Zustand des Gebäudes anteilig auf (siehe oben). Fernwärme stammt häufig ebenso wie der Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken. Daher muss auch für sie ein CO2-Preis entrichtet werden.


Ob Fernwärme wirtschaftlich und nachhaltig ist, hängt jedoch von den Gegebenheiten vor Ort ab. In jedem Falle ist sie mit wenig Aufwand für den Nutzer verbunden und kann sogar gefördert werden.


Gilt die CO2-Abgabe auch bei einer Wärmepumpe?

Nein, eine Wärmepumpe ist von der seit 2021 geltenden CO2-Steuer befreit, es fällt keine CO2-Abgabe für Mieter oder Vermieter an.


Und was ist mit dem Strom, den die Wärmepumpe braucht? Indirekt zahlst du hier durchaus eine Steuer für CO2. Und wann genau? Grundsätzlich zieht die CO2-Steuer bei einer Wärmepumpe nicht, wenn du sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betreibst. Stammt der Strom aber aus Kohle- oder Gasverstromung, muss der Stromanbieter dafür CO2-Zertifikate kaufen. In einigen Fällen kommt es auch vor, dass die Wärmepumpe von einem Aggregat angetrieben wird, das seine Energie aus Gas oder Öl bezieht. Auch dann greift für diesen Verbrauch die CO2-Abgabe. Das gilt ebenfalls, wenn die Wärmepumpe mit einer Öl- oder Gasheizung kombiniert ist (z.B. Gas-Hybridheizung).


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Um beim Ersetzen der Heizung finanziell klug zu handeln, sind vor allem die Anschaffungskosten der neuen Heizanlage entscheidend, neben der Berücksichtigung möglicher staatlicher Zuschüsse. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist empfehlenswert, um eine hochwertige Lösung zu finden. Mit Hilfe des Portals Heizungsfinder lassen sich bequem und effizient Angebote von Heizungsinstallateuren in deiner Nähe einholen und vergleichen.

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