Was ändert sich 2026 für Gebäudebesitzer?
- Benjamin Fritz
- vor 2 Tagen
- 5 Min. Lesezeit
Was ändert sich 2026 für Gebäudebesitzer? Überblick zu CO₂-Abgabe, Energiepreisen, Heizungsgesetz, Förderungen, PV und neuen Pflichten.

2026 bringt für Gebäudebesitzer mehrere gleichzeitige Veränderungen: Fossiles Heizen wird durch die höhere CO₂-Abgabe teurer, während Strom im Vergleich stabil günstig bleibt und elektrische Lösungen an Attraktivität gewinnen.
Zusätzlich sorgt die geplante Neuordnung des Heizungsgesetzes – künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ – weiterhin für Unsicherheit. Auch bei der Heizungsförderung ist klar: Sie bleibt grundsätzlich wichtig, könnte sich 2026 aber spürbar verändern.
Dieser Beitrag zeigt kompakt, was sich 2026 für Eigentümer konkret ändert – und wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.
Höhere CO₂-Kosten, neue Entgelte – warum Gas trotzdem günstiger werden kann
Für Gebäudebesitzer mit Gasheizung bringt 2026 keine klare Entlastung, sondern vor allem Verschiebungen innerhalb des Gaspreises. Zum 1. Januar steigt die nationale CO₂-Abgabe auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂. Das verteuert Gas gesetzlich und erhöht die laufenden Heizkosten – unabhängig davon, wie sich die Marktpreise entwickeln.
Gleichzeitig wird die Gasspeicherumlage vollständig abgeschafft. Sie lag zuletzt bei rund 0,34 Cent pro Kilowattstunde und senkt den Gaspreis zunächst rechnerisch. Diese Entlastung wird jedoch vielerorts durch steigende Gasnetzentgelte wieder aufgezehrt. In einigen Regionen erhöhen Netzbetreiber die Entgelte um bis zu zwölf Prozent.
Unterm Strich kann Gas für einzelne Haushalte 2026 etwas günstiger werden, für viele bleibt der Preis jedoch stabil oder steigt leicht. Klar ist: Die strukturelle Richtung zeigt weiter nach oben – vor allem durch die CO₂-Bepreisung.
Sinkende Strompreise: Gute Nachrichten für Gebäudebesitzer
Im Gegensatz zu Gas zeigt sich die Tendenz beim Strompreis deutlich klarer. Der durchschnittliche Strompreis für Neukunden liegt aktuell bei rund 23,5 Cent pro Kilowattstunde und damit klar unter dem kriegsbedingten Hoch. Trotz einzelner Preisspitzen in den vergangenen Monaten bewegen sich die Strompreise seit rund zwei Jahren auf einem vergleichsweise konstanten Niveau.
Für Eigentümer bedeutet das: Strom bleibt planbar und vergleichsweise günstig. Daher kann sich ein Anbieterwechsel lohnen.
Heizungsgesetz: Neuer Name, weiterhin große Unsicherheit
Viele Eigentümer hoffen auf klare Signale von der neuen Bundesregierung – doch bislang bleibt vor allem eines bestehen: Unsicherheit. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) heißen. Inhaltlich ist damit jedoch noch keine Entscheidung gefallen.
Die angekündigte Reform wurde auf Anfang 2026 verschoben. Zentrale Streitpunkte wie die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sind weiterhin offen. Kurzfristig ändert sich für Eigentümer daher wenig: Bestehende Regelungen gelten vorerst weiter, echte Entlastungen oder grundlegende Kurswechsel sind noch nicht beschlossen.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet alle Details und politischen Szenarien in unserem ausführlichen Artikel: Wird das Heizungsgesetz gekippt oder nur angepasst?
Heizungsförderung 2026: Förderung bleibt – aber wohl nicht unverändert
Auch bei der Heizungsförderung wird über Änderungen diskutiert. Vorerst bleibt jedoch alles wie bisher.
Gut möglich ist allerdings, dass mit der Bekanntgabe erster Rahmendaten für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) auch neue Eckpunkte für die Heizungsförderung veröffentlicht werden.
Eine detaillierte Einordnung möglicher Änderungen findest du in unserem Beitrag: Wird die Wärmepumpen-Förderung 2026 gekürzt oder gestoppt?
Wichtig: Unabhängig davon greift 2026 eine bereits festgelegte Änderung bei der KfW-Förderung für Wärmepumpen. Ab dem 1. Januar 2026 gelten strengere Anforderungen an den Lärmschutz von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Damit eine Anlage förderfähig ist, müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Bis Ende 2025 reichen noch 5 dB Abstand.
Diese Verschärfung hat nichts mit der geplanten Reform des Heizungsgesetzes oder möglichen Kürzungen der Förderung zu tun. Sie ist bereits seit Dezember 2023 verbindlich in der Förderrichtlinie festgeschrieben und gilt für alle Wärmepumpen, die ab 2026 installiert werden – unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung.
Eigentümer sollten daher bei der Auswahl der Wärmepumpe genau prüfen, ob das gewünschte Modell auch 2026 noch förderfähig ist. Eine entsprechende Übersicht bietet das Wärmeerzeuger-Portal (WEP) des BAFA, in dem sich Geräte gezielt vergleichen und nach Förderfähigkeit filtern lassen.
Photovoltaik im Jahr 2026: Weniger Vergütung, stabile Steuervorteile
Wer 2026 eine neue Photovoltaikanlage installiert, muss sich auf eine leicht sinkende Einspeisevergütung einstellen. Ab Februar 2026 wird diese erneut um rund ein Prozent gekürzt. Die Absenkung fällt zwar moderat aus, wirkt sich über die 20-jährige Förderdauer jedoch spürbar aus. Für neue Anlagen wird es damit noch wichtiger, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einem Speicher zu nutzen.
Gleichzeitig bleiben die steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiv.
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak gilt weiterhin – sowohl für Kauf und Installation als auch für Einnahmen aus der Einspeisung. Das senkt die Investitionskosten und vereinfacht die Abrechnung deutlich.
Energy Sharing Communities: Solarstrom gemeinsam nutzen
Ab 2026 könnte für Eigentümer mit Photovoltaik eine neue Option hinzukommen: sogenannte Energy Sharing Communities. Sie sollen es Nachbarn, Hausgemeinschaften oder Vereinen ermöglichen, gemeinsam erzeugten Solarstrom untereinander zu nutzen, statt ihn vollständig ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Geplant ist der Start ab Juni 2026. Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Strom dort zu nutzen, wo er entsteht. Die rechtliche Grundlage befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, die Rahmenbedingungen werden derzeit ausgearbeitet.
Was Energy Sharing Communities konkret bedeuten, wer mitmachen darf und worauf zu achten ist, erklären wir ausführlich in unserem Artikel: Energy Sharing Communities – Solarstrom gemeinsam nutzen.
Förderung für barrierefreies Umbauen kehrt zurück
Nach einer Pause bringt die Bundesregierung 2026 die Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zurück. Geplant sind wieder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen wie bodengleiche Duschen, breitere Türen oder den Einbau von Treppenliften.
Die Erfahrung aus früheren Programmen zeigt: Die Nachfrage ist hoch und die Fördermittel sind oft schnell ausgeschöpft. Eigentümer, die einen entsprechenden Umbau planen, sollten sich daher frühzeitig informieren und Anträge zeitnah stellen, sobald die Programme starten.
Neue Förderung für private Ladestationen
Auch die Elektromobilität im Wohngebäude soll 2026 neuen Schub bekommen. Die Bundesregierung plant ein Förderprogramm für private Ladestationen in Mehrfamilienhäusern. Gefördert werden sollen nicht nur Wallboxen selbst, sondern auch notwendige Anpassungen an Netzanschlüssen und der elektrischen Infrastruktur.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Konkrete Fördersätze und Bedingungen sollen Anfang 2026 veröffentlicht werden. Für viele Mehrfamilienhäuser könnte damit erstmals eine wirtschaftlich realistische Lösung für gemeinsames Laden entstehen.
Immobilienkauf: Bessere KfW-Konditionen für Familien
Familien, die Wohneigentum erwerben möchten, profitieren seit Ende 2025 von verbesserten KfW-Förderbedingungen. Im Programm „Jung kauft Alt“ reicht nun eine Modernisierung auf Effizienzhaus 85 EE aus – eine umfassende Sanierung auf Effizienzhaus-70-Niveau ist nicht mehr erforderlich.
Zusätzlich wurden die Zinssätze spürbar gesenkt. Auch das Programm „Wohneigentum für Familien“ mit Fokus auf energieeffiziente Neubauten und Ersterwerb bleibt bestehen. Für viele Haushalte verbessert sich damit die Finanzierbarkeit von Eigentum deutlich.
Alte Kamin- und Holzöfen: Übergangsfrist endet
Für viele Eigentümer endet Anfang 2026 eine lange Übergangsfrist. Betroffen sind Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden. Erfüllen diese Anlagen die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht, müssen sie nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Wer einen betroffenen Ofen weiter betreibt, riskiert empfindliche Bußgelder. Ob ein Kamin oder Holzofen die Anforderungen erfüllt, prüft der zuständige Schornsteinfeger. Eigentümer sollten das Thema daher nicht aufschieben.
Alle Fristen, Ausnahmen und Handlungsmöglichkeiten haben wir hier zusammengefasst: Kaminofen-Verbot: Frist, Möglichkeiten & alles Wichtige.
Abschied vom Heizungslabel
Ab 2026 entfällt eine bisher bekannte Pflicht: Schornsteinfeger müssen keine Effizienzaufkleber mehr auf alten Heizungen anbringen. Das sogenannte nationale Heizungslabel sollte seit 2017 auf ineffiziente Heizungsanlagen aufmerksam machen und zum Austausch motivieren.
Die Bundesregierung schafft das Label nun ab, da der bürokratische Aufwand hoch war und die erhoffte Wirkung ausgeblieben ist. Für Eigentümer ändern sich dadurch keine bestehenden Austausch- oder Betriebspflichten – lediglich der sichtbare Effizienz-Hinweis an der Heizung entfällt künftig.
Fazit: 2026 bringt Bewegung – aber keinen radikalen Umbruch
Für Gebäudebesitzer wird 2026 kein Jahr der großen Brüche, wohl aber eines mit vielen Stellschrauben. Energiepreise entwickeln sich unterschiedlich, Förderprogramme bleiben grundsätzlich bestehen, werden aber gezielter und teils restriktiver. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten – etwa durch Energy Sharing oder verbesserte KfW-Konditionen – während bei Themen wie alten Kaminöfen oder CO₂-Kosten der Handlungsdruck steigt.
Entscheidend ist daher weniger Aktionismus als gute Planung. Wer Investitionen ohnehin vorhat, sollte politische Unsicherheiten nicht aussitzen, sondern Kosten, Förderung und langfristige Betriebsausgaben realistisch gegeneinander abwägen. Klar ist: Die Richtung bleibt energieeffizient, elektrifiziert und stärker lokal organisiert – und darauf sollten sich Eigentümer 2026 einstellen.
















